Unter
Widerspruch/Heizkosten schrieb ich schon.
Gerne wüßte ich, ob die
ARGE, falls deren Aufrechnung überhaupt stimmt, berechtigt ist NK + HK, rückzufordern? Bzw. wieviel Jahre?
Bekam auch den Tipp, bei § 22
SGB II nachzuschauen. Jedoch kann ich da für mich nicht so viel herausholen.
verona