Hallo, Monica
dein SB beim Amt (Jobcenter für Alg2) wird dir keine richtige Auskunft wegen der Krankenversicherung geben.
Vielleicht weiß @jockel auch, mit welchem § man den Antrag wegen des Härtefalls noch untermauern könnte.
Ich meine den Antrag auf Niederschlagung der Beitragsrückstände und des Säumniszuschlags.
Irgendwo im SGB IV.
§ 24 SGB IV Säumniszuschlag - dejure.org
und der Süitzenverband der GKV sieht es so:
https://www.barmer-gek.de/barmer/we...agserhebungsgrunds_C3_A4tze,property=Data.pdf
Im bösen Fall will man außer dem Beitrag von ca. 150+Pflegeversicheungsbeitrag dann auch noch Säumniszuschläge (quasi Strafzinsen für Beitragsrückstände)
Das ist der eigentliche Hammer:
5% pro Monat.
Du mußt also irgendwie und irgendetwas unternehmen, möglichst bald.
Ich war in einer ähnlichen Situation.
Wer langzeitarbeitslos von Unternehmern gemacht wird, wird verfolgungsbetreut durch die Arbeitslosenverwahrlosungsämter (Arbeitsagenturen und Jobcenter), mit der politischen Anweisungsabsicht der Unternehmerverbände an ihre Polithanseln in den Unternehmerparteien CDU/CSU und FDP und der Wirtschaft u. Banken hinternkriechenden Parteien SPD und Grüne, die Arbeitslosen in diesem Zustand schmachten zu lassen - ja nie wieder auf sozial sichere Füße zurückzukommen.
Mit der Hartzgesetzgebung und ihrer Prekärbeschäftigungsideologie (1-Euro-Jobs, Minijobs, kostenlose Firmenpraktikas, befristete Jobs, Teilzeitarbeit, Tagelöhnerarbeit, Leih- und Zeitarbeit, Werkvertragsarbeit, Scheinselbstständigkeit) wird das deutlich. Soziale Sicherheit soll für diese Menschen nie mehr erreicht werden, weil Unternehmer möglichst keine Löhne und Gehälter zahlen wollen und wenn, dann höchstens unterhalb oder im niedrigem Bereich von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen (SV-Beiträgen) zur
- Krankenversicherung (KV)
- Pflegeversicherung (PV)
- Rentenversicherung (RV)
- Arbeitslosenversicherung (AV).
In den genannten Versicherungsbereichen zahlen Unternehmer und Angestellte ihre jeweiligen Beitragsanteile ein. Die Theorie war mal - jede Seite zahlt die Hälfte des geforderten Beitrags der genannten Versicherungsart.
Nach der Wende hat man diesen Grundsatz zugunsten der Unternehmerseite fallen gelassen und belastet die Arbeitnehmer künftig mit steigenden SV-Beiträgen und mit privaten Zuzahlungen und Praxisgebühren.
Die Arbeitgeberanteile zu den SV-Beiträgen wurden eingefroren und werden durch die Billigjobspolitik in asozialer und sozialschmarotzender Weise für die Unternehmer immer weiter gesenkt.
Das nennt diese Bande sozial!!!!
Es ist eindeutig profit- und machtgeil geprägt als auch unternehmerisch sozialschmarotzend, asozial und sozialrassistisch!!!!
Wer arbeitslos ist, soll es auf Dauer bleiben, dem wird weder von Amtsseite noch von Unternehmerseite nicht geholfen. Man tut nur so als ob. Man haut dem betroffenen Bevölkerungsteil die Taschen mit Lügen voll.
Ämter, Unternehmerverbände und Politikhanseln verfolgen eins: Mit aller Gewalt und schnell die Arbeizslosen hilfebedürftig machen, also ihre noch vorhandenen Ersparnisse durch steigende Lebenshaltungskosten und durch amtlich Sanktionswut weit unterhalb der Schonvermögensgrenze zu drücken.
Die liegt im Normalfall bei 150 Euro je vollendetem Lebensalter. Mehr darf man an eigenen Rücklagen nicht haben, sonst verliert man das Recht aufs Arbeitslosengeld und auf die amtliche "Arbeitsvermittlung und -förderung".
Ich lag als schwerbehinderter, jobsuchender Erwerbsloser jahrelang über der Schonvermögensfreigrenze und hatte daher kein Recht
- auf eine Alg-Bewilligung,
- auf Arbeitsvermittlung und -förderung und
- auf die gesetzliche Krankenversicherung, die es für jeden Arbeitslosen im Alg-Bezug gibt.
Ich wurde bgezwungen mich über die AOK "freiwillg" krankenversichern. Da biste nach § 240 Sozialgesetzbuch V (SGB V) mit abzuführenden KV- und PV-Beiträgen dabei, wo ein fiktiver Bruttomonatsarbeitsverdienst von ca. 860 Euro Euro angesetzt wird. Fiktiv heißt, diesen Bruttomonatsarbeitsverdienst gibt es real nicht. Den haben unsere Politiker einfach unterstellt, um das Recht sich herausnehmen zu können, die SV-Beiträge zu verlangen.
Also ist das auch nur eine Masche, um diese Art freiwillig Krankenversicherte schneller in die Armut zu treiben. Der treibende Keil geht von der CDU/CSU und FDP aus.
Bevor ich die Schonvermögensgrenze unterschritt, konnte ich mir für ein knappes Jahr die KV- und PV-Beiträge auch nicht mehr leisten und ear folglich nicht krankenversichert. Es kamen in der Zeit einige Erkrankungen auf mich zu, die ich nicht ärztlich behandeln lassen konnte, weil ich das sonst privat bezahlen müßte.
Frage von was????
Seit paar Monaten bin ich wieder im Alg-Bezug und damit wieder kranken- und pflegeversichert.
Ich sollte das Jahr auch nachzahlen. Scheinbar triefte die AOK und hat bis heute keine Nachforderunge an mich gerichtet. Ich werde auch diese schlafenden Hunde nicht wecken.
Ich weiß, daß einige Krankenkassen auf die Nachzahlung bestehen und andere wieder bis vor einiger Zeit noch die Härtefallregelung anwendeten und auf die Nachzahlung verzichten. Da gab es wohl eine Stichtagsregelung bis zu dem die Härtefallauslegung galt.
Näheres wissen die Krankenkassen und
der unabhängige Patientenberatungsdienst UPD, der vom Bundesverband der Krankenkassen und vom Bundesverband der Verbraucherzentralen eingerichtet wurde. Erreichen kann man den UPD telefonisch unter
- einer kostenlosen 0800er Rufnummer,
- persönliches Beratungsgespräch vor Ort
- schriftlich und
- per E-Mail.
Die Beratungsstellen des UPD findest Du unter
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