Guten Tag,
Ich Hatte eine Erstausstattung beantragt diese auch Bewilligt wurde und jetzt habe ich einen Rücknahmebescheid bekommen...
Hier alles mal einbisschen genauer...
Ich bin 27 Jahre war eine länge zeit im Gefängnis wurde am 10.10.2012
entlassen und habe am 30.10.2012 beim Jobcenter einen Antrag auf Erstausstattung für Wohnung und Bekleidung gestellt.
dieser wurde denn am 14.11.2012 für die Wohnungserstausstattung genemigt gem. § 24 Abs. 3 SGB II ( 1525,00€) jetzt habe ich am 20.11.2012 einen Rücknahmebescheid erhalten und eine kürzung des Bewilligten Geldes jetzt soll ich nur noch 976,52€ bekommen.
Da ich nicht angegeben habe das ich Einkommen habe was ich auch nicht hatte da ich nur Überbrückungsgeld hatte und das ist meiner meinung Vermögen.
jedenfalls steht auf dem bescheid extra unterstrichen: Gemäß §24 Abs. 3 SGB II
In diesen Fällen kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigten innerhalb einen Zeitraums von bis zu & Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden wird.
Die Einkommensberücksichtigung wurde im Rahmen des Ihnen am 17.11.2012 vom 14.11.2012 unterlassen, wobei Sie am 15.11.2012 über die zu erfolgende Einkommensberücksichtigung belehrt wurden.
jetzt meine frage wie kann ich über was belehrt worden sein wenn ich am 15.11.2012 gar nicht beim Amt war!!!
Und da steht doch das, dass Einkommen erst nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistund entschieden wird.
Ich habe das Überbrückungsgeld am 10.10.2012 bekommen der Bewilligungsbescheid kam aber erst im 14.11.2012 also nicht im selben Monat und so wie ich das sehe steht da sogar das erst das Einkommen gezählt wird was im Dezember kommt wenn zuviel bekomme... oder sehe ich das vollkommen falsch...
grüß frank
Ich Hatte eine Erstausstattung beantragt diese auch Bewilligt wurde und jetzt habe ich einen Rücknahmebescheid bekommen...
Hier alles mal einbisschen genauer...
Ich bin 27 Jahre war eine länge zeit im Gefängnis wurde am 10.10.2012
entlassen und habe am 30.10.2012 beim Jobcenter einen Antrag auf Erstausstattung für Wohnung und Bekleidung gestellt.
dieser wurde denn am 14.11.2012 für die Wohnungserstausstattung genemigt gem. § 24 Abs. 3 SGB II ( 1525,00€) jetzt habe ich am 20.11.2012 einen Rücknahmebescheid erhalten und eine kürzung des Bewilligten Geldes jetzt soll ich nur noch 976,52€ bekommen.
Da ich nicht angegeben habe das ich Einkommen habe was ich auch nicht hatte da ich nur Überbrückungsgeld hatte und das ist meiner meinung Vermögen.
jedenfalls steht auf dem bescheid extra unterstrichen: Gemäß §24 Abs. 3 SGB II
In diesen Fällen kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigten innerhalb einen Zeitraums von bis zu & Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden wird.
Die Einkommensberücksichtigung wurde im Rahmen des Ihnen am 17.11.2012 vom 14.11.2012 unterlassen, wobei Sie am 15.11.2012 über die zu erfolgende Einkommensberücksichtigung belehrt wurden.
jetzt meine frage wie kann ich über was belehrt worden sein wenn ich am 15.11.2012 gar nicht beim Amt war!!!
Und da steht doch das, dass Einkommen erst nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistund entschieden wird.
Ich habe das Überbrückungsgeld am 10.10.2012 bekommen der Bewilligungsbescheid kam aber erst im 14.11.2012 also nicht im selben Monat und so wie ich das sehe steht da sogar das erst das Einkommen gezählt wird was im Dezember kommt wenn zuviel bekomme... oder sehe ich das vollkommen falsch...
grüß frank