Steinschleuder
Priv. Nutzer*in
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Hallo Leute,
es geht um die Rückmeldepflicht bei Vermittlungsvorschlägen.
Bis vor einigen Wochen oder Monaten stand in den VV immer:
"Bitte teilen sie uns das Ergebnis ihrer Bemühungen bis zum ... mit."
Jetzt habe ich einige VV für Minijobs bekommen.
Dort steht nur:
"Bitte teilen sie uns das Ergebnis ihrer Bemühungen mit."
Es ist also keine Frist mehr gesetzt.
Entfällt dadurch die Pflicht sich zurückzumelden?
Denn ohne Frist könnte ich ja theoretisch auch nach 2 Jahren antworten oder einfach der Bitte nicht nachkommen.
Bei einem VV fehlt sogar der Rückmeldeschein, der sonst immer standardmäßig hinter den VV geheftet ist.
Also, zurückmelden oder nicht?
Schonmal vielen Dank für Eure Hilfe!
es geht um die Rückmeldepflicht bei Vermittlungsvorschlägen.
Bis vor einigen Wochen oder Monaten stand in den VV immer:
"Bitte teilen sie uns das Ergebnis ihrer Bemühungen bis zum ... mit."
Jetzt habe ich einige VV für Minijobs bekommen.
Dort steht nur:
"Bitte teilen sie uns das Ergebnis ihrer Bemühungen mit."
Es ist also keine Frist mehr gesetzt.
Entfällt dadurch die Pflicht sich zurückzumelden?
Denn ohne Frist könnte ich ja theoretisch auch nach 2 Jahren antworten oder einfach der Bitte nicht nachkommen.

Bei einem VV fehlt sogar der Rückmeldeschein, der sonst immer standardmäßig hinter den VV geheftet ist.
Also, zurückmelden oder nicht?
Schonmal vielen Dank für Eure Hilfe!