Hallo Ihr Lieben,
ich bin neu hier und muss mich erst noch orientieren.
Meine Frage ist:
Wenn ich meine Rentenversicherung kündige, wird der Rückkaufswert an mein AlgII angerechnet?
Überall findet man die Aussage, dass es sich lediglich um eine Vermögensumwandlung handele. Bei manchen steht noch dabei, das dies nur gilt, wenn es bei Antragstellung als Vermögen angegeben wurde.
Meine Versicherung habe ich aber während des Bezugs gemacht und das beim Weiterbewilligungsantrag auch angegeben, aber eben nicht als Vermögen, sondern als Versicherung.
Wenn einer von Euch auch §§ weiß, wo ich soetwas nachlesen kann, wäre ich dankbar, denn die ARGE ist nicht so einfach zufrieden zu stellen. Da kann ich schlecht schreiben, dass ich das im Inetmal gelesen habe. Die muss man mit Ihren eigenen Waffen schlagen und Ihnen §§ um die Ohren hauen, damit man überhaupt ne Chance hat...
Ihr wißt ja was ich meine...
Lg elasahne
ich bin neu hier und muss mich erst noch orientieren.
Meine Frage ist:
Wenn ich meine Rentenversicherung kündige, wird der Rückkaufswert an mein AlgII angerechnet?
Überall findet man die Aussage, dass es sich lediglich um eine Vermögensumwandlung handele. Bei manchen steht noch dabei, das dies nur gilt, wenn es bei Antragstellung als Vermögen angegeben wurde.
Meine Versicherung habe ich aber während des Bezugs gemacht und das beim Weiterbewilligungsantrag auch angegeben, aber eben nicht als Vermögen, sondern als Versicherung.
Wenn einer von Euch auch §§ weiß, wo ich soetwas nachlesen kann, wäre ich dankbar, denn die ARGE ist nicht so einfach zufrieden zu stellen. Da kann ich schlecht schreiben, dass ich das im Inetmal gelesen habe. Die muss man mit Ihren eigenen Waffen schlagen und Ihnen §§ um die Ohren hauen, damit man überhaupt ne Chance hat...
Ihr wißt ja was ich meine...

Lg elasahne