Rückkaufswert PUR ist das dann noch Schonvermögen und wie lange ist ca.die Dauer von der Bearbeitungszeit bei ALG II?

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MindMaster91

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Guten Morgen 😊

So ich werde ab April ALG II beantragen müssen, das BAföG läuft aus. Zu meiner Situation: Ich bin derzeit noch Vollzeitstudent und ab April Teilzeitstudent. Mir fehlen noch einige Scheine um mich in den Master Lehramt in Teilzeit einzuschreiben. Sei's drum im März noch Vollzeitstudent und da erstmal 4 Wochen Pflichtpraktikum und noch eine Prüfung. Im Sommersemester das Kleine Latinum noch anfangen und die Promotionsvorbereitung also Feuerwerk. Ab dem Wintersemester dann in Teilzeit in den Master Lehramt. Soweit so gut dazu noch Zwei Hilfskraftverträge im Sommer für mehr als 450€ aber nur 35 Stunden im Monat.

Eigentliches Thema: Nun wird in der Anlage VM nach Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr gefragt. Die Bescheinigung über den Rückkaufswert bekomme ich jetzt übermorgen zugeschickt. Viel wert kann die nicht sein. Auf ca. 5 Jahre jährlich 240€ eingezahlt also grob 1200€. Ist den das wenige Vermögen geschützt oder muss ich das verwerten? Wenn ich es machen muss, dann kann ich ja erst zur Hauptfälligkeit kündigen, das ist in 6 Monaten. Wie wird das dann im Zweifelsfall gehandhabt. Verwertungsausschluss wollte ich jetzt nicht weil ich sie sowieso kündigen wollte. Kann mir jemand nen Tipp geben wie ein voraussichtlicher Vermogenswert um die 1000€ da berücksichtigt wird?

Anderer Fall wenn ich den Antrag die Woche abgebe haben die nen Monat Zeit den zu bearbeiten reicht das für die?
 

Seepferdchen 2010

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AW: Rückaufswert PUR/ Bearbeitungszeit ALG II

Hallo @MindMaster91

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet.

ich möchte dir noch mal in Erinnerung bringen die Forenregel 11, bitte immer eine aussagekräftige Überschrift
Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11

Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder "Rückkaufswert PUR/ Bearbeitungszeit ALG II " sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!

Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

schau bitte in diesen Link, hier hat unser @Admin2 genau erklärt warum eine aussagekräftige Überschrift so wichtig ist:

Überschriften (Thementitel) wenn ihr neue Themen erstellt

Und bedenke bitte daß die hier anwesenden Nutzer ihre Hilfestellungen in ihrer Freizeit geben und nicht rund um die Uhr online sind. Ein wenig Geduld wäre deshalb schon angebracht.

Ich wünsche dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt im Forum.
 

Helga40

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Vorab: Lehramtsstudent, der eine Professur anstebt. Bei aller Liebe, aber könntest du da nicht ein bisschen mehr Wert auf Ausdruck, Rechtschreibung und Grammatik legen? Eigentlich müsste man deine Beiträge für einen Fake halten.

Es ist schade, dass dir trotz deiner hohen Ziele Eigenrecherche so wenig liegt, gerade die Vermögensfreibeträge des SGB II sind ja nun recht einfach zu ermitteln. Aber für dich den einfachen Weg: über 1200 Euro Vermögen brauchst du dir keine Sorgen zu machen.

Viel mehr darüber, wie du den Master in Teilzeit machen willst, wenn man dich aufgrund des derzeitigen Lehrermangels in nullkommanix in Vollzeitarbeit vermittelt.

Ob das JC 2 Wochen, einen Monat oder 2 Monate etc. braucht, kann niemand voraussagen. Das ist von viel zu vielen Faktoren abhängig.
 

Ahanit

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Wenn du den Master eh in Teilzeit machen willst, warum gehst du dann nicht den anderen Teil der Zeit arbeiten, bei dem Lehrermangel sollte das doch wirklich wenig Probleme bereiten.

Hinzu kommt, dass du als Student meines erachtens keinen Anspruch auf ALG II hast. Du bist verpflichtet Vollzeit zur Verfügung zu stehen, ein Student erfüllt das Kriterium aber nicht.
 

Helga40

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Die Diskussion gab es schon, die brauchen wir nicht nochmal. Verfügbarkeit ist keine Voraussetzung für ALG2 und Teilzeitstudium ist im Normalfall nicht dem Grunde nach bafögförderfähig, so dass eben kein Ausschluss nach § Abs. 5 SGB II greift.
 

MindMaster91

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Guten Morgen,
Ich bedanke mich zunächst für die Antworten. Ich habe natürlich fast alles durchgesehen was Vermögenswerte anbelangt. Nur bei einer Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung war ich mir unsicher. Es stellte sich mir die Frage, wie der Lebensversicherungsanteil in einer PUR zu behandeln ist als Vermögenswert.
Zur eigenen Lebensplanung noch ein paar Worte: Fraglos steht uns noch ein gravierenderer Lehrermangel ins Haus, als dass es bereits der Fall ist. Ich könnte natürlich versuchen über einen Quereinstieg in die Lehrerlaufbahn zu gelangen, das möchte ich aber den Kindern, welche ich in den ersten Jahren unterrichte nicht antun. Die meisten Quereinsteiger unterrichten bereits und erwerben pädagogische Kenntnisse erst währenddessen.
Weiterhin, ist die Lehreroption mein Plan B unter der Prämisse, dass mir nach 12 Jahren in der Wissenschaft, durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, zwangsläufig Arbeitslosigkeit drohen kann. (Höchstbefristungszeiten)
Langfristig gesehen möchte ich in 3-4 Jahren sowohl den Grundstein für die wissenschaftliche Laufbahn sowie für den Schuldienst gelegt haben.

Für die rechtschreiblichen Schwächen entschuldige ich mich, da ich den Text am Handy verfasste, welches oftmals nicht ganz so sauber Wörter "korrigiert".

Ergänzend noch: Ich bezweifle, dass man jemanden der einen BA in Religionswissenschaft/Geschichte und einen Master in Religionswissenschaft ohne pädagogische Inhalte, ohne Probleme Vollzeit in den Schuldienst vermitteln kann. Mit dem Master of Education kein Problem da stünde mir dann der Schulvorbereitungsdienst (Referendariat) offen. Da Bildungssachen jedoch Ländersachen sind, müsste das JC bei meinem Bundesland gar erstmal anfragen, ob die einen Menschen ohne pädagogische Ausbildung haben wollen. In knapp 3 Jahren würden die Kultusministerien wahrscheinlich im Realschulbereich bei jemandem mit einem MEd sofort "ja" sagen.
In Teilzeit oder Stundenweise bereits zu unterrichten, kann jedoch auch sinnvoll sein, da ich hierdurch praktische Erfahrungswerte generieren könnte. Die Promotion hat jedoch Vorrang, dafür lehre und forsche ich einfach zu gern in universitären Kontexten.
 

Helga40

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Ob Lehrer dein Plan B ist, wird beim Jobcenter niemanden interessieren. Quereinsteiger werden nicht erst in 3 Jahren kommen, die gibt es in vielen Ländern jetzt schon und du scheinst ja bundesweit vermittelbar zu sein, von Frau und Kindern lese ich nichts. Du wirst vermittelt, nimmst du nicht an, wirst du sanktioniert. Das muss auch nicht als Lehrer sein, das kann auch Burgerbrater bei McDoof werden. So läuft das. Daher nochmals die Frage, wie du auf die Idee kommst, in Ruhe mit ALG2 den Master machen zu können. Das hat für das Jobcenter weiß Gott keinen "Vorrang". Wenn du diesen "Vorrang" möchtest, musst du ihn selbst finanzieren.

Übrigens tippe ich auch mit Handy oder Tablet. Weder Ausdruck noch Kommasetzung wird mir von den Devices korrigiert. Ich glaube immer noch an einen Fake. Oder unser Bildungssystem ist noch schlimmer als ich jemals befürchtet habe.
 

Nena

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Übrigens tippe ich auch mit Handy oder Tablet. Weder Ausdruck noch Kommasetzung wird mir von den Devices korrigiert. Ich glaube immer noch an einen Fake. Oder unser Bildungssystem ist noch schlimmer als ich jemals befürchtet habe.

Das hat was mit Respekt vor denjenigen zu tun, die den Text lesen sollen. Ob ich mir die "Mühe" mache, entweder ordentlich zu tippen oder vor dem Abschicken nochmal drüberzulesen...
 

MindMaster91

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Eine Frage hätte ich noch: Das JC muss mich ja fördern damit es fordern kann. Wenn ich eiskalt sage, ich möchte zur besseren Integration in den Arbeitsmarkt eine "Weiterbildung" als Lehrer für das Realschullehramt machen? Ich werde mich da in Teilzeit einschreiben keine Frage. Ich werde mich auf Stipendien zur Promotionsförderung bewerben und mit Glück eine Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bekommen. Dann sind die mich los. Aber WAS müssen die fördern? Fördern heißt weiterentwickeln. Sind hier auch Akademiker aus dem Wissenschaftsbetrieb, welche die vielleicht berichten können wie für jene Gruppe die Förderung aussieht?
 

MindMaster91

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Mir ist bewusst, dass kein Berufsschutz besteht. Ich bin nebenjobtechnisch im Moment in zwei verschiedenen Bereichen tätig. Zum einen an der Universität als wissenschaftliche Hilfskraft zum Anderen in der Lagerlogistik. Es würde bei mir nicht daran scheitern überhaupt einen Job zu finden. Diesbezüglich würden Fördermaßnahmen, welche überhaupt Vermittlungsfähigkeit herstellen, keinen Sinn machen. Weiterentwicklungsmaßnahmen, passend zum Ausbildungsstand und den persönlichen Fähigkeiten des Arbeitssuchenden, entsprechend schon. Abwärtskompatible Förderung geht ja schlecht und Arbeit jedweder Art vermitteln ist ja nicht Förderung sondern reine Vermittlung.
Man schaue sich nur den Förderbegriff im pädagogischen Sinne an. Förderung heißt da Schwächen mindern oder beheben, um von dem was da ist auf ein höheres Level zu kommen.
 

erwerbsuchend

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zum Anderen in der Lagerlogistik

Wenn du also bereits Qualifikationen hast, um in irgendeinen zumutbaren Job zu arbeiten, dann bekommst du voraussichtlich keine weiteren Förderungen.

Abwärtskompatible Förderung geht ja schlecht und Arbeit jedweder Art vermitteln ist ja nicht Förderung sondern reine Vermittlung.

Nochmal, der Arbeitsauftrag der JC , den sie von der Politk bekommen haben, lautet, die Elo in irgendwelche zumutbaren Jobs zu vermitteln. Solange sich also die Arbeitsmarktpolitik nicht ändert, wird sich in den JC auch nichts ändern.
 

MindMaster91

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Die Nennung der Lagerlogistik sollte jetzt nun nicht bedeuten, dass ich darin qualifiziert wäre. Ich habe da keine Ausbildung genossen. Ich bin Spezialist für das Ostkirchentum im zwanzigsten und einundzwanzigsten Jahrhundert. Und naja bald pädagogisch ausgebildet.

Man braucht mich nicht mehr zu qualifizieren da hast du recht. Mit einem M.A. (ab Mai der erste, der zweite soll folgen) gilt man gar als hochqualifiziert. Ich will eigentlich keine Förderung das besorg ich schon selbst durchgehend. Ich sträube mich nur vor dem Gedanken, dass ich einen SB da sitzen haben werde, der keine Ahnung vom Wissenschaftsbetrieb hat. Der genau für meinen Fall nicht qualifiziert ist. Ich habe ANGST davor!
 

Helga40

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Muss er doch auch nicht. Er muss nur in die Jobbörse gucken können, welche bundesweiten Anlernjobs es gibt und sie dir als VV mit Rechtsbehelfsbelehrung in die Hand drücken.

Wieso meinst du, dass jemand für deinen Fall qualifiziert sein muss? Dein Fall ist für das Jobcenter nicht anders als viele andere: du bist arbeitslos, benötigst ALG2 und jeder zumutbare Job ist von dir anzunehmen.

Alg 2 ist keine Bafögersatzleistung.
 

MindMaster91

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Bundesweit kommt nicht in Frage. Da lass ich mich lieber sanktionieren als mir meine feste Betreuung für die Promotion bzw meinen Studienplatz nehmen zu lassen. Im Zweifelsfall einen KfW-Kredit. Wenn das JC nur noch Krankenkasse und Miete zahlt, dann lebe ich rein von meinem Zuverdienst und der KfW. Die nächsten 4 Monate verdiene ich den Regelsatz von über 400€ sowieso erstmal selbst. Danach schauen, dass ich einen Lehrauftrag bekomme. Mann kann doch nur am Regelsatz sanktionieren oder?

Es tut mir Leid, wenn ich so argumentiere, aber ich hab das Gefühl, die Erfahrung welche hier manche bei JCs mitbringen ist einfach nur "hauptsache der ist weg aus der Statistik".
ALGII ist kein Ersatzbfög, dessen bin ich mir bewusst. Bei mir soll es ja nur um einige Monate ALG II gehen. Ich bin nicht ohne Beschäftigung aber ich kann nicht davon leben. Mein Stundenpensum Teilzeitstudium + Nebenjob an der Uni wird jede Woche die 25-30 Stunden erreichen. Wenn ich die Promotionsvorbereitungen dazu nehme auch gut 40 Stunden. Ich arbeite für meinen Regelsatz (!), lasse mich weiter ausbilden und sitze nicht auf der Couch! Wenn da am Tag nach 17:00 Uhr nochmal 3 Stunden oben drauf kommen, von 8-20 Uhr Beschäftigungen (Studium, Nebenjob und 3 Stunden pro Tag) nachzugehen ist auch kein Problem, nur um den Vorwurf zu entkräften ich stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Nur in einem 9to5 Job eben nicht. Das muss doch honoriert werden oder?
 

22ohhappy

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Du solltest an deiner Lesekompetenz arbeiten.
Helga hat dir klar gesagt, dass JC alles versuchen wird dich
schnellst möglich in einen Job zu vermitteln.
ALG 2 ist kein Ersatz Bafög, das willst du aber im Endeffekt, zwar einen kleineren Teil, aber das
Ergebnis ist ALG 2.
Es gibt keine Fleißkärtchen, versuche doch über ein
Stipendium deine Rest Finanzierungslücke zu schließen.
 

MindMaster91

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Ich weiß happy. Es wird auch bereits mit Hochdruck an einer Stipendienbewerbung gearbeitet. Eben jene Bewerbungen beanspruchen viel Zeit. Es muss ein Exposé geschrieben werden mit Forschungsständen und Zeitplanungen enthalten usw. Faktisch stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht wirklich zur Verfügung außer in den Abendstunden. Aber das kann man ja schlecht sagen...
Dem Grunde nach, sind auch sämtliche Tätigkeiten nicht Bafög-förderfähig (Promotion ebenfalls in Teilzeit und das Teilzeitstudium selbst). Diese Tätigkeiten sind aber tagfüllend. Der Gesetzgeber kann mich zwar nicht verhungern lassen, hat aber für solche Spezialfälle keine Födermöglichkeiten bzw Sicherungsmaßnahmen geschaffen. Möglicherweise fehlt mir auch die Kenntnis dazu.
Das eigentlich perfide an der Uni und den Beschäftigungen da ist, dass ich mich nicht mehr als 42 Stunden pro Monat beschäftigen lassen kann, ohne dass es mir auf meine Befristungszeit angerechnet wird. Hierbei spielt es keine Rolle ob die Beschäftigung nun nach TV-L bezahlt wird oder ein Pauschallohn als Hwi ist.
 
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Birgit63

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Du verstehst es nicht oder willst es nicht verstehen. Das Jobcenter interessiert sich überhaupt nicht für dein Studium. Es wird dich in Jobs vermitteln. Wenn du das nicht möchtest, dann musst du dir eine andere Form der Finanzierung suchen. Es gibt auch nicht "dann zahlt mir das JC eben nur die KK und die Miete". Entweder Hartz IV oder kein Hartz IV . Auch wenn das JC nur die Miete und die KK zahlen muss, sind die Konsequenzen die gleichen. Jobsuche!!!!
 

MindMaster91

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Birgit was mache ich denn dann am besten, dass mich kein Arbeitgeber, vor allem im Sektor der nicht meiner weiteren Ausbildung förderlichen Tätigkeiten, haben will? Mich einfach dumm stellen? Meinetwegen Burgerfleisch verbrennen lassen oder ähnliches?
Ich arbeite gerne keine Frage, aber ich habe mich nicht mit 10.000 € Bafög verschuldet und dem Staat eine Menge mehr gekostet, um mich in solche Tätigkeiten pressen zu lassen, wenn ich weitaus mehr Potenziale habe.
 

Nena

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Arbeitslosengeld ist eine Sozialleistung für erwerbsfähige Arbeitssuchende - nicht für sich Weiterbildende.
 

Helga40

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Dein Potenzial kannst Du ausleben, wenn Du es finanzieren kannst. Ansonsten hast Du mit dem Bachelor eine mehr als verwertbare Ausbildung und kannst arbeiten gehen.

Für den Masterstudiengang ist im Normalfall Vollzeitstudium und Bafög vorgesehen. Das ist die Förderung des Staates.

Und nicht dein beabsichtigtes Umgehungskonstrukt.
 

MindMaster91

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Um Missverständnissen vorzubeugen, bzw diese zu beseitigen, ich beende im Mai meinen ersten Master. Der MEd wäre der zweiter Master um am Arbeitsmarkt besser dazustehen. Für ein Zweitstudium gibt es kein Bafög.
 

MindMaster91

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Sag mal kann denn nicht endlich mal von irgendwo der Vorschlag kommen, welche Maßnahmen für mich und mein Berufsziel förderlich wären? Hier wird drüber diskutiert wie Maßnahmen abgewehrt werden usw.
Wer von denen die hier schreiben haben jemals die Erfahrung gemacht, dass man in sein Studium viel Zeit und auch Grips und Emotionen gesteckt hat?
Wer hat überhaupt studiert von denen die einfach behaupten "Geh arbeiten und verpiss dich aus der Statistik"?! Man wirft nicht das vor die Säue wo man für eine MA-Arbeit 7 Tage die Woche minimum 8 Stunden gearbeitet hat und auch nicht unerhebliche eigene finanzielle Mittel reingesteckt hat. Wer hat jemals sich darüber gefreut, dass ein Zweitsemester die Klausur gut bestanden hat, obwohl er sich schwer getan hat? Ich bin Lehrer! Ob nun an der Hochschule oder an der Regelschule. Geh arbeiten irgendwas, eine echte berufliche Perspektive und Weiterentwicklungschance hast du nicht! Dieser Tonus die ganze Zeit ist nicht hilfreich!
 
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