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Guten Morgen 😊
So ich werde ab April ALG II beantragen müssen, das BAföG läuft aus. Zu meiner Situation: Ich bin derzeit noch Vollzeitstudent und ab April Teilzeitstudent. Mir fehlen noch einige Scheine um mich in den Master Lehramt in Teilzeit einzuschreiben. Sei's drum im März noch Vollzeitstudent und da erstmal 4 Wochen Pflichtpraktikum und noch eine Prüfung. Im Sommersemester das Kleine Latinum noch anfangen und die Promotionsvorbereitung also Feuerwerk. Ab dem Wintersemester dann in Teilzeit in den Master Lehramt. Soweit so gut dazu noch Zwei Hilfskraftverträge im Sommer für mehr als 450€ aber nur 35 Stunden im Monat.
Eigentliches Thema: Nun wird in der Anlage VM nach Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr gefragt. Die Bescheinigung über den Rückkaufswert bekomme ich jetzt übermorgen zugeschickt. Viel wert kann die nicht sein. Auf ca. 5 Jahre jährlich 240€ eingezahlt also grob 1200€. Ist den das wenige Vermögen geschützt oder muss ich das verwerten? Wenn ich es machen muss, dann kann ich ja erst zur Hauptfälligkeit kündigen, das ist in 6 Monaten. Wie wird das dann im Zweifelsfall gehandhabt. Verwertungsausschluss wollte ich jetzt nicht weil ich sie sowieso kündigen wollte. Kann mir jemand nen Tipp geben wie ein voraussichtlicher Vermogenswert um die 1000€ da berücksichtigt wird?
Anderer Fall wenn ich den Antrag die Woche abgebe haben die nen Monat Zeit den zu bearbeiten reicht das für die?
So ich werde ab April ALG II beantragen müssen, das BAföG läuft aus. Zu meiner Situation: Ich bin derzeit noch Vollzeitstudent und ab April Teilzeitstudent. Mir fehlen noch einige Scheine um mich in den Master Lehramt in Teilzeit einzuschreiben. Sei's drum im März noch Vollzeitstudent und da erstmal 4 Wochen Pflichtpraktikum und noch eine Prüfung. Im Sommersemester das Kleine Latinum noch anfangen und die Promotionsvorbereitung also Feuerwerk. Ab dem Wintersemester dann in Teilzeit in den Master Lehramt. Soweit so gut dazu noch Zwei Hilfskraftverträge im Sommer für mehr als 450€ aber nur 35 Stunden im Monat.
Eigentliches Thema: Nun wird in der Anlage VM nach Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr gefragt. Die Bescheinigung über den Rückkaufswert bekomme ich jetzt übermorgen zugeschickt. Viel wert kann die nicht sein. Auf ca. 5 Jahre jährlich 240€ eingezahlt also grob 1200€. Ist den das wenige Vermögen geschützt oder muss ich das verwerten? Wenn ich es machen muss, dann kann ich ja erst zur Hauptfälligkeit kündigen, das ist in 6 Monaten. Wie wird das dann im Zweifelsfall gehandhabt. Verwertungsausschluss wollte ich jetzt nicht weil ich sie sowieso kündigen wollte. Kann mir jemand nen Tipp geben wie ein voraussichtlicher Vermogenswert um die 1000€ da berücksichtigt wird?
Anderer Fall wenn ich den Antrag die Woche abgebe haben die nen Monat Zeit den zu bearbeiten reicht das für die?