Hallo,
eine Frage von mir neuem Mitglied.
Während eines lfd. Bewilligungsbescheids erhält mein Bekannter ALG I . Er teilt sofort der ARGE diese Änderung mit und nachdem keine Änderungsbescheid erfolgt, weist er nochmals auf sein nunmehriuges anrechenbares Einkommen hin. Es geschieht nichts. Erst 6 Monate später kommt ein Änderungsbescheid, in welchem auch steht, dass 600,00 € zurückgefordert werden.
Ist das rechtens?
1) Es erging kein Erstattungsbescheid
2) Die Behörde verweist auf § 48 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 3 SGB X. Gibt es denn hier keinen Vertrauensschutz oder kann man ggf. nicht argumentieren, dass die zuviel gewährten Leistungen verbraucht sind.
Am besten wäre es, wenn jemand Urteile kennt, die für meinen Bekannten sprechen! Danke für jede Antwort
jeebi
eine Frage von mir neuem Mitglied.
Während eines lfd. Bewilligungsbescheids erhält mein Bekannter ALG I . Er teilt sofort der ARGE diese Änderung mit und nachdem keine Änderungsbescheid erfolgt, weist er nochmals auf sein nunmehriuges anrechenbares Einkommen hin. Es geschieht nichts. Erst 6 Monate später kommt ein Änderungsbescheid, in welchem auch steht, dass 600,00 € zurückgefordert werden.
Ist das rechtens?
1) Es erging kein Erstattungsbescheid
2) Die Behörde verweist auf § 48 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 3 SGB X. Gibt es denn hier keinen Vertrauensschutz oder kann man ggf. nicht argumentieren, dass die zuviel gewährten Leistungen verbraucht sind.
Am besten wäre es, wenn jemand Urteile kennt, die für meinen Bekannten sprechen! Danke für jede Antwort
jeebi