Hallo...
ich weiss nicht ob ich hier richtig bin
der vater meines kindes hat ein schreiben vom jobcenter erhalten,in dem steht das er zu wenig gezahlten unterhalt an das jobcenter zurückzahlen muss.
Seit 1.1.2016 erhalte ich vom kindsvater regelmäßig 240 euro für unseren Sohn.der kindsvater hat eine jugendamtsurkunde in welcher dieser betrag festgehalten ist.
Das jobcenter hat auch mich angeschrieben und mich informiert das der vater ab januar 2020 nun 267 euro zahlen soll,da lt. Düsseldorfer Tabelle der unterhalt höher ist als im jahr 2016. Stimmt ja auch
er hat die ganzen jahre 240 euro gezahlt u sich garkeine Gedanken um eine düsseldorfer tabelle gemacht.ich glaube er weiss garnicht das der unterhalt sich immer etwas erhöht hat.das ist nun wohl sein fehler gewesen.liege ich da richtig?
die kleine differenz hat das jobcenter die letzten jahre dann an mich gezahlt.so kamen dann,wie ich im schreiben an mich erfuhr nun doch 333 euro zusammen.er zahlt natürlich, jetzt wo er es weiss, den aktuellen betrag von 267 euro.
ich würde gern wissen ob er den betrag der sich nun angehäuft hat zahlen muss.
muss der kindsvater sich drum kümmern,wie hoch der aktuelle Unterhalt ist?
hätte er vom jugendamt mal etwas bekommen müssen,in dem steht das der unterhalt sich erhöht?
kann das jobcenter die differenz ab 01/2018 zurückfordern?
unwissenheit zählt wohl nicht in seinem fall oder?
er zahlt das natürlich aber wir waren uns nicht ganz sicher ob er es tatsächlich ab januar 2018 zurückzahlen muss.ich habe es ja nunmal bekommen.oder können sie es garnicht mehr zurückfordern weil er jetzt erst angeschrieben u darauf hingewiesen wurde?
kennt sich damit jemand vielleicht aus? Vielen dank schonmal...
ich weiss nicht ob ich hier richtig bin
der vater meines kindes hat ein schreiben vom jobcenter erhalten,in dem steht das er zu wenig gezahlten unterhalt an das jobcenter zurückzahlen muss.
Seit 1.1.2016 erhalte ich vom kindsvater regelmäßig 240 euro für unseren Sohn.der kindsvater hat eine jugendamtsurkunde in welcher dieser betrag festgehalten ist.
Das jobcenter hat auch mich angeschrieben und mich informiert das der vater ab januar 2020 nun 267 euro zahlen soll,da lt. Düsseldorfer Tabelle der unterhalt höher ist als im jahr 2016. Stimmt ja auch
er hat die ganzen jahre 240 euro gezahlt u sich garkeine Gedanken um eine düsseldorfer tabelle gemacht.ich glaube er weiss garnicht das der unterhalt sich immer etwas erhöht hat.das ist nun wohl sein fehler gewesen.liege ich da richtig?
die kleine differenz hat das jobcenter die letzten jahre dann an mich gezahlt.so kamen dann,wie ich im schreiben an mich erfuhr nun doch 333 euro zusammen.er zahlt natürlich, jetzt wo er es weiss, den aktuellen betrag von 267 euro.
ich würde gern wissen ob er den betrag der sich nun angehäuft hat zahlen muss.
muss der kindsvater sich drum kümmern,wie hoch der aktuelle Unterhalt ist?
hätte er vom jugendamt mal etwas bekommen müssen,in dem steht das der unterhalt sich erhöht?
kann das jobcenter die differenz ab 01/2018 zurückfordern?
unwissenheit zählt wohl nicht in seinem fall oder?
er zahlt das natürlich aber wir waren uns nicht ganz sicher ob er es tatsächlich ab januar 2018 zurückzahlen muss.ich habe es ja nunmal bekommen.oder können sie es garnicht mehr zurückfordern weil er jetzt erst angeschrieben u darauf hingewiesen wurde?
kennt sich damit jemand vielleicht aus? Vielen dank schonmal...
Zuletzt bearbeitet: