Quelle: https://www.anwaltsregister.de/Rech...ngen_nach_Widerspruch_rechtswidrig.d5830.htmlWer seine Einkommensverhältnisse nicht rechtzeitig darlegt, muss Hartz IV-Leistungen unter Umständen zurückzahlen. Ein Urteil stärkt nun die Position von Leistungsempfängern: Sie können ihre Unterlagen auch noch später zusammen mit einem Widerspruch nachreichen.