Rückforderung von Pflegegeld, kann man mit Entreicherung argumentieren?

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Ines2003

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Hallo,
meine Oma Pflegte Ihren Lebensgefährten und hat die kombileistung beim Pflegegeld, das heißt, die Pflegekasse rechnet erst mit dem Pflegedienst ab und sollte da noch etwas übrig sein, bekommt meine Oma das anteilige Pflegegeld.

So jedoch nicht im Oktober 2017, hier erhielt meine Oma Ende September einen Teil des Pflegresldes für Oktober und am 10.10.2017 das restliche, so das es 728,00 EUR waren.
Im November rechnete dann de Pflegediest ab und so fordere die Pflegekasse nun 160 EUR zurück, da laut Bescheid bis 30.11.2017 geleistet wur, das stimmt nicht, es wurde nur bis 31.10 geleistet, aber das ist nur Formsache.

Ab dem 03.11.2017 wohnt der Lebensgefährte meiner Oma im Pflegeheim, für dessen Kosten alles herangezogen wurde, somit ist die Überzahlung, die meiner Oma erst nach dem Schreiben der Pflegekasse aufgefallen war nicht mehr vorhanden.

Kann man dich denn hier unter Bezug auf §818 BGB auf Entreicherung berufen?
Das Taschengeld, welches er vom Sozialamt bekommt, ist sein einziges ´´Vermögen´´.
 
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