Meister_Eder
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Hallo zusammen,
ich benötige mal einen Rat von euch, Tips, oder was auch immer ihr auf Lager habt.
Sollte ich im falschen Forum gelandet sein so bitte ich um Entschuldigung und Verschieben in das passende Forum.
Zur Sache:
Im Zeitraum 01.08.2007 bis 30.11.2007 habe ich Zuwendungen des Arbeitsamtes wie folgt erhalten:
- Darlehen Übernahme Mietschulden, 587,22 EUR
- Leistungen nach SGB II, 1396 EUR
- Leistungen für Unterkunft und Heizung, 1140 EUR
In der aktuellen Forderungsaufstellung ist jedoch von einem Fälligkeitsdatum vom 22.07.2011 die Rede.
Im Herbst 2007 habe ich ein kleine Erbschaft erhalten.
Daraufhin wurden die Zahlungen des Arbeitsamtes folgerichtig eingestellt.
Ich habe damals keinerlei Aufhebungsbescheid / Erstattungsbescheid (Behörde sagt, es sei ein solcher am 21.10.2008 erlassen worden) erhalten.
Im Dezember 2018 erhielt ich dann ein Schreiben vom Inkassodienst der Bundesagentur für Arbeit, ich hätte einen Betrag i. H. v. 3223,77 EUR Euro wegen Überzahlung zurückzuzahlen.
ich teilte der Behörde dann mit, dass ich die Forderung zurückweise / nicht anerkenne, da ich der Ansicht bin / war, dass hier bereits eine Verjährung eingetreten sei.
Meiner Ansicht nach kann man nicht einfach 10 Jahre warten und dann dem Schuldner die Pistole auf die Brust setzen.
Meine Fragen an dieser Stelle:
a.) Habe ich es richtig verstanden - ich hatte dazu bereits recherchiert, bin mir nur nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe, dass die Forderung(en) verjährt sind?
b.) Müssen behördliche Forderungen tituliert werden oder sind diese bereits durch das Entstehen vollstreckbar / tituliert?
c.) Kann die Behörde nun - sozusagen von heute auf morgen, eine Vollstreckung einleiten?
d.) Wenn ja, kann ich mich irgendwie dagegen wehren, juristisch korrekt widersprechen oder muss eine Vollstreckungsgegenklage "herhalten"?
Ich habe der Behörde bereits im Dezember 2018 mitgeteilt, dass ich die Forderung nicht anerkenne mit Verweis auf Verjährung.
Darauf habe ich keine Antwort erhalten.
Ein Anruf ergab, dass der Fall dort eingegangen und "in Klärung" sei.
Geklärt wurde jedoch nichts. 8 Monate Stillschweigen seitens der Behörde, und nun wieder eine Zahlungserinnerung mit Ankündigung der Vollstreckung.
Hat jemand einen Rat für mich oder kann mir die oben genannten Fragen ggf. kurz beantworten?
Danke und viele Grüße
Michael
ich benötige mal einen Rat von euch, Tips, oder was auch immer ihr auf Lager habt.
Sollte ich im falschen Forum gelandet sein so bitte ich um Entschuldigung und Verschieben in das passende Forum.
Zur Sache:
Im Zeitraum 01.08.2007 bis 30.11.2007 habe ich Zuwendungen des Arbeitsamtes wie folgt erhalten:
- Darlehen Übernahme Mietschulden, 587,22 EUR
- Leistungen nach SGB II, 1396 EUR
- Leistungen für Unterkunft und Heizung, 1140 EUR
In der aktuellen Forderungsaufstellung ist jedoch von einem Fälligkeitsdatum vom 22.07.2011 die Rede.
Im Herbst 2007 habe ich ein kleine Erbschaft erhalten.
Daraufhin wurden die Zahlungen des Arbeitsamtes folgerichtig eingestellt.
Ich habe damals keinerlei Aufhebungsbescheid / Erstattungsbescheid (Behörde sagt, es sei ein solcher am 21.10.2008 erlassen worden) erhalten.
Im Dezember 2018 erhielt ich dann ein Schreiben vom Inkassodienst der Bundesagentur für Arbeit, ich hätte einen Betrag i. H. v. 3223,77 EUR Euro wegen Überzahlung zurückzuzahlen.
ich teilte der Behörde dann mit, dass ich die Forderung zurückweise / nicht anerkenne, da ich der Ansicht bin / war, dass hier bereits eine Verjährung eingetreten sei.
Meiner Ansicht nach kann man nicht einfach 10 Jahre warten und dann dem Schuldner die Pistole auf die Brust setzen.
Meine Fragen an dieser Stelle:
a.) Habe ich es richtig verstanden - ich hatte dazu bereits recherchiert, bin mir nur nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe, dass die Forderung(en) verjährt sind?
b.) Müssen behördliche Forderungen tituliert werden oder sind diese bereits durch das Entstehen vollstreckbar / tituliert?
c.) Kann die Behörde nun - sozusagen von heute auf morgen, eine Vollstreckung einleiten?
d.) Wenn ja, kann ich mich irgendwie dagegen wehren, juristisch korrekt widersprechen oder muss eine Vollstreckungsgegenklage "herhalten"?
Ich habe der Behörde bereits im Dezember 2018 mitgeteilt, dass ich die Forderung nicht anerkenne mit Verweis auf Verjährung.
Darauf habe ich keine Antwort erhalten.
Ein Anruf ergab, dass der Fall dort eingegangen und "in Klärung" sei.
Geklärt wurde jedoch nichts. 8 Monate Stillschweigen seitens der Behörde, und nun wieder eine Zahlungserinnerung mit Ankündigung der Vollstreckung.
Hat jemand einen Rat für mich oder kann mir die oben genannten Fragen ggf. kurz beantworten?
Danke und viele Grüße
Michael