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Priv. Nutzer*in
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Hallo,
bin seit einiger Zeit vollständig aus dem Bezug von ALG II, da durch den Lohn meiner Vollzeittätigkeit über die Aufstockunggrenze liege.
Das JC hat eine Kopie der persönlichen Daten der Lohnbescheinigung bekommen, auf der ersichtlich ist, wer, wann für welchen Monat Lohn bekommen hat.
Darauf ist zu ersehen, dass im Folgemonat rückwirkend gezahlt wurde.
Nun verlangt das JC den Kontoauszug für den Monat, wo noch ALG II gezahlt wurde und den kompletten Lohnzettel.
Was nun machen, da ich der Meinung bin, dass nur der Zahlungseingang für welchen Monat für eine Anrechnung oder nicht, schon erbracht wurde.
Jegliche Kontoauszüge aus dem Monat des Arbeitsbeginnes würden ja kein Zahlungseingang zeigen und der Zahlungseingang selbst, weißt nur eine Nummer, aber kein Zahlungsgrund (für welchen Monat) auf.
Auch Kopien und geschwärzte Zahlungsausgänge auf Kontoauszüge kommt für mich nicht in Betracht, die per Post zu übersenden.
Gibt es schon klare Regelungen oder Entscheidungen, ob die Kopie der relevanten Daten (wer, wann, welchen Monat) der Lohnbescheinigung ausreichend ist?
Das leidige Problem ist leider, das die SB der Leistungsabteilung anscheinend nicht weiß, dass eine Lohnzahlung erst nach der Abrechnung überwiesen wird. Und das auch das Abrechnungsdatum auf dem Lohnschein (Folgemonat) vermerkt ist und für welche Zeit (für den vergangen Monat).
bin seit einiger Zeit vollständig aus dem Bezug von ALG II, da durch den Lohn meiner Vollzeittätigkeit über die Aufstockunggrenze liege.
Das JC hat eine Kopie der persönlichen Daten der Lohnbescheinigung bekommen, auf der ersichtlich ist, wer, wann für welchen Monat Lohn bekommen hat.
Darauf ist zu ersehen, dass im Folgemonat rückwirkend gezahlt wurde.
Nun verlangt das JC den Kontoauszug für den Monat, wo noch ALG II gezahlt wurde und den kompletten Lohnzettel.
Was nun machen, da ich der Meinung bin, dass nur der Zahlungseingang für welchen Monat für eine Anrechnung oder nicht, schon erbracht wurde.
Jegliche Kontoauszüge aus dem Monat des Arbeitsbeginnes würden ja kein Zahlungseingang zeigen und der Zahlungseingang selbst, weißt nur eine Nummer, aber kein Zahlungsgrund (für welchen Monat) auf.
Auch Kopien und geschwärzte Zahlungsausgänge auf Kontoauszüge kommt für mich nicht in Betracht, die per Post zu übersenden.
Gibt es schon klare Regelungen oder Entscheidungen, ob die Kopie der relevanten Daten (wer, wann, welchen Monat) der Lohnbescheinigung ausreichend ist?
Das leidige Problem ist leider, das die SB der Leistungsabteilung anscheinend nicht weiß, dass eine Lohnzahlung erst nach der Abrechnung überwiesen wird. Und das auch das Abrechnungsdatum auf dem Lohnschein (Folgemonat) vermerkt ist und für welche Zeit (für den vergangen Monat).