StrixNebulosa
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Rueckforderung der KdU nach der Gesetzeslage ab 2017.
Ist es von seitens des JC rechtlich haltbar Forderungen aus 2016 mit einer Rueckzahlung aufzurechnen, die in 3 / 2017 mit einer endgueltigen Festsetzung von Leistungen erging?
Diese Regelung war zum Zeitpunkt der Leistungserbringung noch nicht aktiv, daher versuche ich aktuell herauszufinden, ob hier ein Ueberpruefungsantrag eventuell erfolgreich sein koennte.
Vielen Dank und Gruss
Alf
P.S. ich habe eine Ami-Tastatur
ich habe eine Frage zur Rueckforderung der KdU nach der Gesetzeslage ab 2017.
Ist es von seitens des JC rechtlich haltbar Forderungen aus 2016 mit einer Rueckzahlung aufzurechnen, die in 3 / 2017 mit einer endgueltigen Festsetzung von Leistungen erging?
Diese Regelung war zum Zeitpunkt der Leistungserbringung noch nicht aktiv, daher versuche ich aktuell herauszufinden, ob hier ein Ueberpruefungsantrag eventuell erfolgreich sein koennte.
Vielen Dank und Gruss
Alf
P.S. ich habe eine Ami-Tastatur