steffibielefeld
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- 13 März 2013
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Hallo,
ich bin neu hier im Forum. Erstmal ein "Hallo" in die Runde. Ich hoffe ihr könnt mir direkt helfen.
Zunächst zu meiner Grundsituation. Ich arbeite Vollzeit und bekomme deshalb selber keine Leistungen. Ich bin alleinerziehend einer 12-jährigen Tochter und habe das alleinige Sorgerecht. Mit meinem Ex-Partner habe ich eine Umgangsregelung getroffen, dass sie eine Woche im Monat bei ihm ist von Montag bis Freitag. Wir beiden verstehen uns zwar nicht mehr aber meine Tochter sollte nicht darunter leiden.
Nun habe ich heute einen Brief vom Jobcenter der Stadt in der mein Ex lebt erhalten. (Ist die Nachbarstadt) Ich schreibe ihn hier am besten mal rein.
"Frau
Stefanie X
als Erziehungs- und Sorgeberechtigte für Jennifer X
XXX-Str.
XXXXXX Bielefeld
Anhörung gem. § 24 SGB X
Sehr geehrte Frau X,
mit Bewilligungsbescheid vom 20.12.2012 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 02.01.2013 habe ich Ihrer Tochter Jennifer als Mitglied der temporären Bedarfsgemeinschaft mit Ihrem Vater X Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 97,30 EUR für den Monat Januar und für den Monat Februar 2013 gewährt.
Aufgrund der Arbeitsaufnahme von Herrn X, zugeflossen zum Ultimo des laufenden Monats und damit gem. § 11 SGB II auch in diesem als Einkommen zu berücksichtigen bestand für die Zeit vom 01.01.2013 bis 28.02.2013 kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.
Die Ihrer Tochter Jennifer gewährten Leistungen sind daher von Ihnen als sorgeberechtigter Person zu erstatten.
Bevor ich eine Entscheidung über die Aufhebung gem. § 48 SGB X und die Rückforderung nach § 50 SGB X treffe gebe ich Ihnen hiermit gem. § 24 SGB X Gelegenheit zur Stellungnahme."
Darunter dann eine Frist bis zum 04.04.2013 und einige Gesetzestexte der betreffenden Gesetze.
Ich war völlig überrascht, da ich nicht einmal wusste, dass mein Ex Leistungen für meine Tochter bezieht.
Nun meine Fragen: Ist das rechtens, dass ich das zurückzahlen muss? Habe natürlich gleich meinen Ex angerufen. Er sagt, dass er zunächst die Anhörung für meine Tochter bekommen habe und auch eine Rückforderung. Dann habe er Widerspruch eingelegt, weil er ja nicht der sorgeberechtigte sei sondern ich und dort Recht bekommen, weil das Geld von der Sorgeberechtigten, also mir zu erstatten sei.
Muss ich jetzt etwa fast 200 EUR dafür bezahlen, dass er Leistungen bezogen hat? Er hat die Arbeit dem Jobcenter sogar erst Anfang Februar mitgeteilt, sagt er. Und ich muss dafür büßen??
Ich hoffe ihr habt ein paar Tipps für mich...
Danke!!
ich bin neu hier im Forum. Erstmal ein "Hallo" in die Runde. Ich hoffe ihr könnt mir direkt helfen.
Zunächst zu meiner Grundsituation. Ich arbeite Vollzeit und bekomme deshalb selber keine Leistungen. Ich bin alleinerziehend einer 12-jährigen Tochter und habe das alleinige Sorgerecht. Mit meinem Ex-Partner habe ich eine Umgangsregelung getroffen, dass sie eine Woche im Monat bei ihm ist von Montag bis Freitag. Wir beiden verstehen uns zwar nicht mehr aber meine Tochter sollte nicht darunter leiden.
Nun habe ich heute einen Brief vom Jobcenter der Stadt in der mein Ex lebt erhalten. (Ist die Nachbarstadt) Ich schreibe ihn hier am besten mal rein.
"Frau
Stefanie X
als Erziehungs- und Sorgeberechtigte für Jennifer X
XXX-Str.
XXXXXX Bielefeld
Anhörung gem. § 24 SGB X
Sehr geehrte Frau X,
mit Bewilligungsbescheid vom 20.12.2012 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 02.01.2013 habe ich Ihrer Tochter Jennifer als Mitglied der temporären Bedarfsgemeinschaft mit Ihrem Vater X Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 97,30 EUR für den Monat Januar und für den Monat Februar 2013 gewährt.
Aufgrund der Arbeitsaufnahme von Herrn X, zugeflossen zum Ultimo des laufenden Monats und damit gem. § 11 SGB II auch in diesem als Einkommen zu berücksichtigen bestand für die Zeit vom 01.01.2013 bis 28.02.2013 kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.
Die Ihrer Tochter Jennifer gewährten Leistungen sind daher von Ihnen als sorgeberechtigter Person zu erstatten.
Bevor ich eine Entscheidung über die Aufhebung gem. § 48 SGB X und die Rückforderung nach § 50 SGB X treffe gebe ich Ihnen hiermit gem. § 24 SGB X Gelegenheit zur Stellungnahme."
Darunter dann eine Frist bis zum 04.04.2013 und einige Gesetzestexte der betreffenden Gesetze.
Ich war völlig überrascht, da ich nicht einmal wusste, dass mein Ex Leistungen für meine Tochter bezieht.
Nun meine Fragen: Ist das rechtens, dass ich das zurückzahlen muss? Habe natürlich gleich meinen Ex angerufen. Er sagt, dass er zunächst die Anhörung für meine Tochter bekommen habe und auch eine Rückforderung. Dann habe er Widerspruch eingelegt, weil er ja nicht der sorgeberechtigte sei sondern ich und dort Recht bekommen, weil das Geld von der Sorgeberechtigten, also mir zu erstatten sei.
Muss ich jetzt etwa fast 200 EUR dafür bezahlen, dass er Leistungen bezogen hat? Er hat die Arbeit dem Jobcenter sogar erst Anfang Februar mitgeteilt, sagt er. Und ich muss dafür büßen??
Ich hoffe ihr habt ein paar Tipps für mich...
Danke!!