Hallo,
mal sehen ob mir hier jemand weiterhelfen kann und möchte, ich habe letzte Woche ein Schreiben bekommen das die Arge mehrere hundert Euro überzahlt habe. Ich habe aber immer meine Lohnabrechnung eingereicht! Als das das erste Mal im Bescheid aufgetaucht ist das es zu einer Überzahlung gekommen ist, habe ich mehrmals nachgefragt, wie hoch die Überzahlung sei und wie diese entstanden ist, leider habe ich bis dieses Schreiben kam keinerlei Antwort erhalten. Muss ich das Geld zurückzahlen oder ist die Rückforderung unzulässig?
Meine zweite Frage wäre, ich habe durch Eigenbemühungen zum 15.11.2009 einen Job bekommen und habe meiner Nachbarin das erzählt, ihre Bewerbung und den Lebenslauf geschrieben und sie so ebenfalls in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gebracht, es gibt ja private Arbeitsvermittler die nen Haufen Geld für sowas bekommen, bekomme ich sowas jetzt auch?
Außerdem wurden meiner Nachbarin noch Fahrtkosten für die ersten zwei oder drei Monate angeboten, mir nicht, kann ich die im Nachhinein noch beantragen? Ich weiß es ist eine Kann-Leistung, aber warum um gotteswillen sind immer die die sich um arbeit bemühen und jeden cent ehrlich angeben im nachteil und solche leute wie meine nachbarin die sich nicht um arbeit bemühen und den führerschein schon bezahlt bekommen hat und noch schwarzarbeiten geht im vorteil????
Ich wäre dankbar für Tipps und Ratschläge.....
mal sehen ob mir hier jemand weiterhelfen kann und möchte, ich habe letzte Woche ein Schreiben bekommen das die Arge mehrere hundert Euro überzahlt habe. Ich habe aber immer meine Lohnabrechnung eingereicht! Als das das erste Mal im Bescheid aufgetaucht ist das es zu einer Überzahlung gekommen ist, habe ich mehrmals nachgefragt, wie hoch die Überzahlung sei und wie diese entstanden ist, leider habe ich bis dieses Schreiben kam keinerlei Antwort erhalten. Muss ich das Geld zurückzahlen oder ist die Rückforderung unzulässig?
Meine zweite Frage wäre, ich habe durch Eigenbemühungen zum 15.11.2009 einen Job bekommen und habe meiner Nachbarin das erzählt, ihre Bewerbung und den Lebenslauf geschrieben und sie so ebenfalls in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gebracht, es gibt ja private Arbeitsvermittler die nen Haufen Geld für sowas bekommen, bekomme ich sowas jetzt auch?
Außerdem wurden meiner Nachbarin noch Fahrtkosten für die ersten zwei oder drei Monate angeboten, mir nicht, kann ich die im Nachhinein noch beantragen? Ich weiß es ist eine Kann-Leistung, aber warum um gotteswillen sind immer die die sich um arbeit bemühen und jeden cent ehrlich angeben im nachteil und solche leute wie meine nachbarin die sich nicht um arbeit bemühen und den führerschein schon bezahlt bekommen hat und noch schwarzarbeiten geht im vorteil????
Ich wäre dankbar für Tipps und Ratschläge.....