Nussbeisser
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Hallo,
folgendes Problem.
Durch Krankheit wurde Krankengeld, Arbeitslosengeld 1 sowie dann Arbeitslosengeld 2 bezogen.
Rückwirkend wurde dann Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt.
Krankenkasse, Arbeitsagentur und Jobcenter haben dann ihre Ansprüche geltend gemacht.
Ich habe dem Jobcenter sofort nach Erhalt des Rentenbescheides (13.3.) eine Veränderungsmitteilung (am 14.3.)geschickt.
Am 9.4. wurde dann mein Bescheid zum Arbeitslosengeld 2 zum 1.5. aufgehoben. Erste Rentenzahlung wurde per 30.04. erwartet.
Das Jobcenter hat noch zum 30.03. für April gezahlt. Was ja laut Aufhebungsbescheid auch korrekt war.
Nun hat es ja bereits die Zahlungen der Rentenkasse erhalten (bis einschl. März) und fordert von mir Geld wegen Überzahlung zurück.
Einzelheiten waren u.a. "Für April ist kein Erstattungsanspruch bei der Rentenkasse angemeldet, da die Rente für den Monat zu
diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezahlt war. Somit ist die Rente für April 2019 bei Ihnen anzufordern."
Ich war doch am 30.3. bzw. Anfang April noch bedürftig, da die erste Rentenzahlung erst am 30.4., also in der Zukunft erfolgte.
Kann das Jobcenter das Geld von mir zurückfordern?
Hätte es das Geld nicht von der Rentenkasse fordern müssen?
Gerade weil mein Bescheid erst ab 1.5. aufgehoben wurde.
Viele Grüße
Nussbeißer
folgendes Problem.
Durch Krankheit wurde Krankengeld, Arbeitslosengeld 1 sowie dann Arbeitslosengeld 2 bezogen.
Rückwirkend wurde dann Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt.
Krankenkasse, Arbeitsagentur und Jobcenter haben dann ihre Ansprüche geltend gemacht.
Ich habe dem Jobcenter sofort nach Erhalt des Rentenbescheides (13.3.) eine Veränderungsmitteilung (am 14.3.)geschickt.
Am 9.4. wurde dann mein Bescheid zum Arbeitslosengeld 2 zum 1.5. aufgehoben. Erste Rentenzahlung wurde per 30.04. erwartet.
Das Jobcenter hat noch zum 30.03. für April gezahlt. Was ja laut Aufhebungsbescheid auch korrekt war.
Nun hat es ja bereits die Zahlungen der Rentenkasse erhalten (bis einschl. März) und fordert von mir Geld wegen Überzahlung zurück.
Einzelheiten waren u.a. "Für April ist kein Erstattungsanspruch bei der Rentenkasse angemeldet, da die Rente für den Monat zu
diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezahlt war. Somit ist die Rente für April 2019 bei Ihnen anzufordern."
Ich war doch am 30.3. bzw. Anfang April noch bedürftig, da die erste Rentenzahlung erst am 30.4., also in der Zukunft erfolgte.
Kann das Jobcenter das Geld von mir zurückfordern?
Hätte es das Geld nicht von der Rentenkasse fordern müssen?
Gerade weil mein Bescheid erst ab 1.5. aufgehoben wurde.
Viele Grüße
Nussbeißer