Hallo,
hier geht es um eine Rückforderung von zuviel gezahlten Leistungen;;
Vater hat Arbeit begonen und zu spät mitgeteilt, Sohn damals 17 Jahre in der BG
Nun wird an den heute 18 jährigen die Forderung aus 2006 gestellt er sollle die zu unrecht erhaltenen Leistungen (sein Anteil) zurückzahlen.
Ist es zulässig einen damals minderjährigen dafür zu belangen? Er wußte doch gar nichts davon? Warum stellt die ARGe nicht die Forderungen an den Vater also Empfänger der Leistungen? Will man hier Jugendliche mit 18 direkt verschulden?
Was kann man da machen??????
hier geht es um eine Rückforderung von zuviel gezahlten Leistungen;;
Vater hat Arbeit begonen und zu spät mitgeteilt, Sohn damals 17 Jahre in der BG
Nun wird an den heute 18 jährigen die Forderung aus 2006 gestellt er sollle die zu unrecht erhaltenen Leistungen (sein Anteil) zurückzahlen.
Ist es zulässig einen damals minderjährigen dafür zu belangen? Er wußte doch gar nichts davon? Warum stellt die ARGe nicht die Forderungen an den Vater also Empfänger der Leistungen? Will man hier Jugendliche mit 18 direkt verschulden?
Was kann man da machen??????