Ja, wir hatten das Thema schon x-mal. Aber ich fand jetzt in der Suche nicht das Passende.
1. Rückerstattung von Medikamenten-Zuzahlungen durch die KK . Muss ich das als Einkommen melden, wenn der Betrag über 50 E liegt (das war ja aus meinem Regelsatz bezahlt)
2. Heiz- und Nebenkostenguthaben: Genügt es, wenn ich dem SB die Jahresabrechnung vorlege, wo dieses Guthaben ja explizit ausgewiesen ist (und wo er das auch lesen kann), oder muss ich ihm das nochmals extra schriftlich mitteilen?
1. Rückerstattung von Medikamenten-Zuzahlungen durch die KK . Muss ich das als Einkommen melden, wenn der Betrag über 50 E liegt (das war ja aus meinem Regelsatz bezahlt)
2. Heiz- und Nebenkostenguthaben: Genügt es, wenn ich dem SB die Jahresabrechnung vorlege, wo dieses Guthaben ja explizit ausgewiesen ist (und wo er das auch lesen kann), oder muss ich ihm das nochmals extra schriftlich mitteilen?