Hallo,
wir haben ein dickes problem.
1. vater haushaltsvorstand, begann im aug.06 eine tätigkeit
2. sohn 20 jahre begann im aug.06 eine ausbildung
3. sohn 17 jahre lebt auch im haushalt
nun folgender sachverhalt:
die tätigkeiten wurden der arge erst 14 tage später mitgeteilt. die arge fordert nun die zuviel gezahlten leistungen zurück. die nicht im haushalt lebende mutter versuchte zwar der arge mitzuteilen dass der sohn eibe ausbildung hat aber sie wurde abgewiesen da man den arbeitsvertrag braucht der noch nicht vorlag. der vater ( bei dem die beiden söhne leben) bekam nun eine aufforderung zuviel gezahle leistungen zurückzuzahlen.
wovon sollte die familie den in der zeit leben, da das erste gehalt des vaters am 15.09 gezahlt wurde und das ausbildungsgeld des sohnes am 01.09. die beiden gehälter haääten aber den gesamtbedarf der 3 personen nicht gedeckt, daher ist es fraglich ob das ganze geld erstattet werden muss?
der vater hat klage.beim sozialgericht erhoben.
nun die eigentlichr frechheit:
nun bekommen beide söhne eine zahlungsaufforderung obwohl der minderjährige doch gar keinen einblick in den sachverhalt hatte ( kann man ihm das geld anlasten obwohl er zum zeitpunkz minderjährig war und kein einkommen hatß
DER ANDERE SOHN 20 jahre wußte auch nichts davon zumal das gesamte algII an den vater gezahlt wird.
sollen beide nun schon mit schulden groß werden? was soll man tun einen anwalt nehmen? ich möchte nicht das die kinder da belangt werden. habt ihr ratschläge für das problem?????
wir haben ein dickes problem.
1. vater haushaltsvorstand, begann im aug.06 eine tätigkeit
2. sohn 20 jahre begann im aug.06 eine ausbildung
3. sohn 17 jahre lebt auch im haushalt
nun folgender sachverhalt:
die tätigkeiten wurden der arge erst 14 tage später mitgeteilt. die arge fordert nun die zuviel gezahlten leistungen zurück. die nicht im haushalt lebende mutter versuchte zwar der arge mitzuteilen dass der sohn eibe ausbildung hat aber sie wurde abgewiesen da man den arbeitsvertrag braucht der noch nicht vorlag. der vater ( bei dem die beiden söhne leben) bekam nun eine aufforderung zuviel gezahle leistungen zurückzuzahlen.
wovon sollte die familie den in der zeit leben, da das erste gehalt des vaters am 15.09 gezahlt wurde und das ausbildungsgeld des sohnes am 01.09. die beiden gehälter haääten aber den gesamtbedarf der 3 personen nicht gedeckt, daher ist es fraglich ob das ganze geld erstattet werden muss?
der vater hat klage.beim sozialgericht erhoben.
nun die eigentlichr frechheit:
nun bekommen beide söhne eine zahlungsaufforderung obwohl der minderjährige doch gar keinen einblick in den sachverhalt hatte ( kann man ihm das geld anlasten obwohl er zum zeitpunkz minderjährig war und kein einkommen hatß
DER ANDERE SOHN 20 jahre wußte auch nichts davon zumal das gesamte algII an den vater gezahlt wird.
sollen beide nun schon mit schulden groß werden? was soll man tun einen anwalt nehmen? ich möchte nicht das die kinder da belangt werden. habt ihr ratschläge für das problem?????