Hallo zusammen,
ich bin Hartz IV - Empfänger und habe Probleme zum Nachweis der Versendung zur Beitragbefreiung der Rundfunkgebühren.
Im letzten Schreiben auf meinen Widerspruch steht:
Beim zusenden des Widerspruchs habe ich die Kopie der Quittung eines einfachen Briefes mit beigefügt. Dieser Widerspruch wird nicht anerkannt. Jetzt wird von einem Risiko geredet, dass ich trage, wenn ich ich es mit einem einfachen Brief versende.
Ist man dazu verpflichtet jetzt alles per Einschreiben gegen Rückschein zu versenden? Die ganze Zeit, seitdem ich Hartz IV -Empfänger bin, gab es keine Probleme. Ich habe alles rechtzeitig mit einem normalen Brief der zuständigen Behörde gesendet.
Bin ich verpflichtet diese 8 Raten zu zahlen?
ich bin Hartz IV - Empfänger und habe Probleme zum Nachweis der Versendung zur Beitragbefreiung der Rundfunkgebühren.
Im letzten Schreiben auf meinen Widerspruch steht:
Nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte haben Sie im Zweifelsfall den Zugang der Mitteilung nachzuweisen, So können Sie zum Beispiel beim Versand zwischen einem Einschreiben gegen Rückschein oder einem einfachen Einschreibebrief wählen.
Machen Sie von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch, so tragen Sie das Risiko, dass Ihre Mitteilung nicht ankommt bzw. der Zugang nicht nachweisbar ist.
Beim zusenden des Widerspruchs habe ich die Kopie der Quittung eines einfachen Briefes mit beigefügt. Dieser Widerspruch wird nicht anerkannt. Jetzt wird von einem Risiko geredet, dass ich trage, wenn ich ich es mit einem einfachen Brief versende.
Ist man dazu verpflichtet jetzt alles per Einschreiben gegen Rückschein zu versenden? Die ganze Zeit, seitdem ich Hartz IV -Empfänger bin, gab es keine Probleme. Ich habe alles rechtzeitig mit einem normalen Brief der zuständigen Behörde gesendet.
Bin ich verpflichtet diese 8 Raten zu zahlen?