Riesterrentenkontoauszug beim Jobcenter vorlegen?

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Pennysuppe

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Hallo,
ich bin ALG 2 Empfängerin. Heute kam mein Jährlicher Riesterrenten Kontoauszug.
Muss ich diesen bei dem Jobcenter vorlegen?

Dies habe ich die letzten Jahre (etwa 10) allerdings schon vergesen, war ja auch nicht wichtig,
da ich garnicht an das Geld drankomme. Nun habe ich Angst, dass mir Konsequenzen drohen könnten.

-

Da ich Später wohl Grundsicherung im Alter bekommen werde,
frage ich mich auch gerade ob es überhaput sinn macht da weiter zu sparen. Wie sieht es inzwischen aus?
Wird da was angerechnet? Sind zwar nur 5 Euro im Monat,
aber ich seh da kein Sinn mehr...

Habe schon öfters überlegt den Riestervertrag augzulösen,
ich würde aber kein Geld bekommen, da der Rückkaufwert 0 Euro beträgt.

Könnt ihr mir Tips geben was ich nun tun könnte?
 
Z

ZarMod

Gast
Heute kam mein Jährlicher Riesterrenten Kontoauszug.
Muss ich diesen bei dem Jobcenter vorlegen?
Solange im Auzug kein Zufluß erkennbar ist - nein.
Es sind nur Veränderungen mitzuteilen. Der Vertrag ist dem JC sicherlich bekannt.
Nun habe ich Angst, dass mir Konsequenzen drohen könnten.
Deine Angst ist unbegründet (s.o. ). :icon_wink:
Habe schon öfters überlegt den Riestervertrag augzulösen,
ich würde aber kein Geld bekommen, da der Rückkaufwert 0 Euro beträgt.
Dann löse ihn auf und teile diese Veränderung dem JC nachweisbar in einem Anschreiben mit.
Dem Anschreiben fügst Du die ausgefüllte Anlage VÄM und den Nachweis der Versicherung (Bestätigung der Auflösung) bei.

Nach Abschluß der Auflösung hast Du 5 Euro mehr in der Tasche
und ersparst der Umwelt überflüssigen Postverkehr.
 

doppelhexe

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also 0€ kann der rückkaufwert schon mal nicht sein, du zahlst ja jeden monat 5€ ... die sind ja nun nicht komplett weg.

ich hab damals meinen riester-vertrag aufgelöst, hab etwas weniger als das, was ich schon eingezahlt hatte, dann wiederbekommen.
das, was der staat jährlich draufpackt ist natürlich weg, und auch ein paar € steuern wurden von der auszahlsumme abgezogen, was ich dann aber bei der steuererklärung angegeben habe.

ausserdem soll jetzt 2018 eine neuregelung geschaffen werden, wo man auf priv. altersvorsorge (riester, rürup betriebsrenten und wie sie alle heissen) ... einen freibetrag hat, der nicht auf sozialleistungen angerechnet wird...
Grundsicherung im Alter: Vermogensfreibetrag kommt

hätts das damals schon gegeben, hätt ich weiter brav meine 5€ eingezahlt, statt die riester aufzulösen...
 

Gollum1964

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Die Riester-Rente wird bei der Grundsicherung voll angerechnet, da hast du keinen Cent davon. Riester hat noch nie Sinn gemacht....

Hallo ZynHH,

das ist so nicht richtig. Die Gutverdiener bekommen tatsächlich später mehr als die übliche Rente, vor allem wenn diese auch noch Kinder haben.
Für Leute im Niedriglohnsektor ist diese Rente in der Tat für die Katz.
Da ich selber einen Riestervertrag habe, den ich in besseren Zeiten abgeschlossen habe, weiß ich allerdings, dass das Jobcenter diesen Vertrag nicht als Vermögen anrechnen kann wie die übrigen Lebensversicherungen, da gesetzlich geschützt.
Man kann so einen Vertrag auch vorzeitig auflösen (was viele ja auch machen), muß dann aber die staatlichen Zuschüsse rückerstatten und der Resterlös muss dann mit dem Schonvermögen abgeglichen werden.
 

Seepferdchen 2010

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Hier noch ein Hinweis zur Riester Rente wenn im SGB XII als Ergänzug zum Beitrag von @doppelhexe und was für das Jahr 2018 neu beschlossen wurde, bei der Berechnung.

4. Weisung des BMAS zu den Änderungen im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
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Im vorletzten Newsletter (45/2017) hatte ich von den Änderungen im SGB XII ab 1018 im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes berichtet. Danach gilt für Einkünfte aus Betriebs-, Riester- und Basisrenten, sowie sonstigen private Renten ein „Grundfreibetrag“ von 100 € als anrechnungsfrei, aus den übersteigenden Beträgen sind weitere 30 % anrechnungsfrei. Der anrechnungsfreie Betrag ist aber von 50 % des Regelsatzes, derzeit dann 208 € gedeckelt (§ 82 Abs. 5 SGB XII).

Dazu gibt es jetzt auch eine Weisung vom BMAS , worin das nochmal genauer dargestellt wird, diese gibt es hier: https://tinyurl.com/y7lop2f9

Quelle: Thome Newsletter 02/2018 vom 13.01.2018
 
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