weezeldown
Elo-User*in
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Guten Abend Community,
folgendes Szenario beschäftigt mich und ich finde keine Antwort auf meine Frage und hoffe Ihr könnt mir helfen.
ALG1 tritt zum 01.08.18 in Kraft und ein Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgebelehrung einer Zeitarbeitsfirma trudelt ein. Darauf wurde sich brav beworben, jedoch in der Zwischenzeit wird aufgrund eines Bildungsgutscheins eine Weiterbildung begonnen. Die Weiterbildung dauert insgesamt 6 Monate und die Zeitarbeitsfirma meldet sich während der Weiterbildung erneut.
Wenn man nun im Dezember/Januar einen Job bei der besagten Firma angeboten bekommt und ablehnt, kommen dann Sanktionen auf einen zu, obwohl die Rechtsfolgebelehrung Monate zuvor ausgestellt worden war?
LG
folgendes Szenario beschäftigt mich und ich finde keine Antwort auf meine Frage und hoffe Ihr könnt mir helfen.
ALG1 tritt zum 01.08.18 in Kraft und ein Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgebelehrung einer Zeitarbeitsfirma trudelt ein. Darauf wurde sich brav beworben, jedoch in der Zwischenzeit wird aufgrund eines Bildungsgutscheins eine Weiterbildung begonnen. Die Weiterbildung dauert insgesamt 6 Monate und die Zeitarbeitsfirma meldet sich während der Weiterbildung erneut.
Wenn man nun im Dezember/Januar einen Job bei der besagten Firma angeboten bekommt und ablehnt, kommen dann Sanktionen auf einen zu, obwohl die Rechtsfolgebelehrung Monate zuvor ausgestellt worden war?
LG