Verfassungsklage
Rettungsschirm auch für Privatpersonen
Finanzhilfen für notleidende Kreditinstitute - nicht aber für Privatpersonen? Dagegen will eine Deutsche klagen, die bei der Lehmann-Pleite 6000 Euro verloren hat. Nach Medieninformationen plant ihr Anwalt eine Verfassungsbeschwerde.
Nach Informationen des nachrichtenmagazins DER SPIEGEL wird der Münchner Rechtsanwalt Peter Mattil demnächst im Auftrag von Deutsch Verfassungsbeschwerde gegen das Finanzmarktstabilisierungsgesetz einlegen. Mit diesem Gesetz hatte die Bundesregierung einen Sonderfonds über 480 Milliarden Euro aufgelegt, aus dem Finanzinstitute Kapitalhilfen erhalten können.
Ausgenommen sind davon Privatpersonen.
In dieser ungleichen Behandlung sehen Deutsch und ihr Anwalt einen Verstoß gegen das Grundgesetz.
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