Hallo Schwabe123,
Bitte darauf achten wo du deine Fragen einstellst, du bist im "Archiv" gelandet, da bekommst du keine Antworten ...
In Internet-Foren bleibt man beim "
DU", ich bin 66 also teile ich dir das einfach mal so mit ...

Bisher konntest du dich offiziell nur "Arbeitsuchend" melden, denn tatsächlich arbeitslos bist du ja erst zum 01.02.2019
Arbeitest du denn aktuell aktiv oder bist du noch AU geschrieben, das ist nicht ganz unwichtig für die Antworten auf deine Fragen ?
Man merkt, dass du noch nie arbeitslos gewesen bist, mit dem JobCenter (JC) hast du (zumindest vorerst)
NICHTS zu tun, ALGI gibt es von der Agentur für Arbeit (AfA = früher mal "Arbeitsamt"), die JobCenter sind
NUR für ALGII / Hartz 4 zuständig.
Es ist schon wichtig das auseinander zu halten, die Bedingungen sind zum Teil sehr unterschiedlich.
Auch bei der AfA wirst du allerdings deinen Urlaub beantragen müssen und einen Anspruch auf "Orts-Abwesenheit" hast du nur für 21 Kalendertage im Jahr (jedenfalls unter Fortzahlung deiner Geld-Leistungen), das könnte also schon von der Sache her schwierig werden.
Zumal die AfA auch am Beginn der Arbeitslosigkeit sehr ungerne OAW genehmigen möchte, weil da die Vermittlungs-Chancen (angeblich) am Besten sein sollen.
In deinem Alter muss man da aber keine Illusionen mehr haben, dass die SB ( Arbeitsvermittler / Sachbearbeiter) tatsächlich ein "Füllhorn" an Arbeitsangeboten für dich bereit halten werden.
Es kommt natürlich auch auf deine konkrete Berufsrichtung, die Erfahrungen und die örtlichen Möglichkeiten dafür an aber in der Regel will kein AG mehr Mitarbeiter in dem Alter neu einstellen.
Das werden die AfA-SB aber nicht offen zugeben wollen und so solltest du auch über andere Varianten nachdenken, um deinen geplanten Familien-Urlaub nicht verfallen zu lassen ...
Einen Rechtsanspruch auf Urlaubs-Abgeltung hast du erst
NACH dem regulären Ende deines Arbeitsvertrages wenn du die offenen Urlaubstage bis dahin (z.B. wegen bescheinigter Krankheit oder aus betrieblichen Gründen) nicht mehr nehmen konntest.
Darum beantworte bitte meine Frage dazu was aktuell der Fall ist ... gehst du arbeiten oder bist du noch AU geschrieben ?
Bei aktueller AU solltest du das besser so beibehalten bis dein Arbeitsvertrag beendet ist, du kannst auch darüber hinaus noch weiter AU geschrieben sein, die Krankenkasse muss dann auch noch weiter Krankengeld zahlen ... es darf aber
KEINE Lücke in deiner AU-Bescheinigung sein.
Es ist dann zunächst gar nicht nötig ALGI zu beantragen, du teilst der AfA zum Februar dann nur mit, dass du noch (auf unbestimmte Zeit) weiter AU-krank sein wirst ... keine Sorge, dein Anspruch auf ALGI geht dir dadurch nicht verloren.
Man wird dir dann sagen, dass du dich erst wieder neu arbeitslos melden sollst (und den Antrag stellen) wenn du wieder richtig gesund bist und in Arbeit vermittelt werden könntest.
Nicht ganz aber eine Urlaubsabgeltung wird dazu führen, dass du für die gleiche Anzahl Tage dann zunächst
KEIN ALGI bekommen wirst, dein (ungekürzter) Anspruch wird also erst danach offiziell beginnen und für diese Tage musst du dich auch selbst versichern (oder beim Partner in die Familienversicherung gehen), das würde aber auch entfallen wenn du leider über die Kündigungsfrist hinaus noch krankgeschrieben wärst vom Arzt.
Dann ist das zusätzliches "Urlaubsgeld" für dich und deine Familie, denn für einen Krankengeld-Anspruch hat diese Sonderzahlung
KEINE Bedeutung.
So "einfach" geht das also nicht, von der KK müsstest du auch eine Genehmigung für diese Reise einholen aber du kannst natürlich auch "pünktlich" deine AU einfach beenden lassen und meldest dich dann erst ab der Rückkehr wieder offiziell bei der AfA, das wäre
KEIN Problem.
Auf das ALGI würdest du ja verzichten können schreibst du und deine Krankenversicherung musst du dann auch selbst abdecken, die Urlaubsabgeltung interessiert die AfA dann aber nicht mehr und ab Tag X nach dem Urlaub stellst du dann den Antrag auf ALGI ...
So muss dein Urlaub nicht verfallen und du kannst ihn mit deiner Familie in Ruhe genießen, ohne irgendwen um Erlaubnis bitten zu müssen ...
Das wäre so mein erster Gedanke dazu, mit möglichst wenig finanziellen Verlusten und Belastungen ...
MfG Doppeloma