BGH, Beschluss vom 6. 7. 2006 - IX ZB 263/ 05; LG Aurich
https://lexetius.com/2006,1634
Bundesgerichtshof
InsO § 20 Abs. 2, § 287 Abs. 1
Hat der ordnungsgemäß belehrte Schuldner in einem früheren Insolvenzverfahren den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nicht rechtzeitig gestellt, führt die Präklusion des früheren Antrags zur Unzulässigkeit eines erneuten Restschuldbefreiungsantrags, wenn kein neuer Gläubiger hinzugekommen ist.
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