Machts Sinn
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Sendung am Dienstag, 27.01.2015, 21:45 Uhr bis 22:15 Uhr, befasst sich Report Mainz u. a. mit dem sehr aktuellen Thema:
„Krank ohne Tagegeld (richtig: Krankengeld)
Kleinste Fehler bei der Krankmeldung treiben Patienten in den Ruin“
Im Spannungsfeld mit der aktuellen Rechtsprechung der Sozialgerichte Trier, Mainz und Speyer sowie des 16. Senates des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen kommt der am 16.12.2014 vom 1. Senat des Bundessozialgerichtes in fünf Fällen bestätigten „BSG-Krankengeld-Falle“ damit die ihr angemessene öffentliche Aufmerksamkeit bei.
Wegen „ungewollten Härten“ der sozialrechtlich nicht nachvollziehbaren BSG-Entscheidungen unternimmt der Gesetzgeber mit dem Kabinetts-Entwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 17.12.2014 nun den dritten Vorstoß, die „BSG-Krankengeld-Falle“ per Gesetzesänderung zu entschärfen. Die Vorlage geht derzeit durch acht Bundesratsausschüsse; sie wird am 28.01.2015 in der Sondersitzung des Gesundheitsausschusses und am 06.02.2015 im Bundesrats-Plenum behandelt. Und am 19.02.2015 findet beim Bundessozialgericht das Jahrespressegespräch 2015 mit aktuellen Informationen statt.
Die Sendung am 27.01.2015 konnte deswegen zeitlich nicht besser platziert werden. Inhaltlich dürfen Interessierte durchaus gespannt sein. Wagt sich BSG-Präsident Peter Masuch, Herr der „BSG-Krankengeld-Falle“, vor die Kamera um dem Deutschen Volk seine Krankengeld-„Sozial“rechtsprechung verständlich zu machen? Nutzen „Abtrünnige“ ihre Chance? Oder beides? Noch wichtiger ist aber, wie sich die Rechtsauslegung entwickeln wird, nachdem offenbar erstmals am 16.12.2014 wichtige rechtliche Argumente zur Debatte standen.
Nach überwiegender Meinung hätte die „BSG-Krankengeld-Falle“ vom Bundessozialgericht damals „verschrottet“ werden müssen. Welche Wege daran vorbei führten und ob sich rechtliche Abgründe auftun, lässt sich erst näher diskutieren, wenn die fünf Urteile vom 16.12.2014 schriftlich vorliegen. Bisher gibt es keine Anzeichen für ausreichende rechtliche Argumente. So sind auch weiterhin über fiktive apodiktische Vorgaben hinausgehende Überraschungen kaum zu erwarten.
Jedenfalls steht die Krankengeld-Rechtsprechung des 1. BSG-Senates ab sofort im Fokus. Auch im Recht und über Recht ist Diskussion nicht vermeidbar.
Details ersehen Sie aus der beigefügten PDF-Datei: https://up.picr.de/20756583ql.pdf
Mit freundlichen Grüßen
„Es ist schlicht und ergreifend geltendes Recht
und als gesetzliche Krankenkassen haben wir
uns an das geltende Recht zu halten.“
Fundstelle: JurAgentur / VdKWas für die Erstbescheinigung gelte, müsse auch für die weiteren
Bescheinigungen gelten. Änderungen könne nur der Gesetzgeber
selbst vornehmen. Trotz der langjährigen Rechtsprechung des BSG
habe er dies aber bislang nicht getan.
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