Na endlich- Kosten einer Brille muss angespart werden, weil dazu Anteile in der RL vorhanden. Nichts Neues
Reparaturkosten einer Brille muss das Jobcenter als Sonderbedarf im Sinne von § 24 SGB 2 übernehmen, denn die Kosten für die Reparatur von Brillen sind nicht in die Berechnung des Regelsatzes eingeflossen.
sozialrechtsexperte: Reparaturkosten für Brillen müssen vom Träger der Grundsicherung nach dem SGB II als Zuschuss bzw.Sonderbedarf übernommen werden
Reparaturkosten einer Brille muss das Jobcenter als Sonderbedarf im Sinne von § 24 SGB 2 übernehmen, denn die Kosten für die Reparatur von Brillen sind nicht in die Berechnung des Regelsatzes eingeflossen.
sozialrechtsexperte: Reparaturkosten für Brillen müssen vom Träger der Grundsicherung nach dem SGB II als Zuschuss bzw.Sonderbedarf übernommen werden