Guten Tag,
ich bin etwas verwirrt, mir fehlen die Unterlagen aktuell noch, möchte mich aber bereits vorbereiten um ggf. Nötige Schritte schnell gehen zu können.
Ich beschreibe die Situation kurz:
Am 21.03.2019 habe ich meinen Rentenbescheid über die volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhalten,
die Bearbeitung hat knapp 8 Monate gedauert.
In der Zeit haben wir (Bedarfsgemeinschaft von 4 Personen 2 Erwachsene 2 Kinder unter 6 Jahre) vom SGB II gelebt.
Die Nachzahlung von der Rentenkasse beträgt für 8 Monate 4741,14€,
auf Nachfrage ob das Jobcenter mittlerweile es geschafft hat einen Erstattungsanspruch an die Rentenkasse zu schicken wurde dieses heute bestätigt.
Es wurde am 06.05. eine Erstattungsanspruch von über 5451,48€ geschickt....
Meine Frage warum es denn 5451,48€ seien wollte er mir zuerst nicht beantworten und meinte gleich ich solle einen Widerspruch einreichen wenn ich der Meinung bin das da was nicht stimmt....
Nach Erklärung das ich versuche das zu Verstehen warum aus 4501,16€ ( die erste Summe die er nannte) 5451,48€ geworden sind, erklärte er mir wie folgt:
Es würde die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet und mit der Nachzahlung gegen gerechnet..., und es bedeutet für uns das wir 710,34€ zurück bezahlen müssen...
Meine Frage ist jetzt, wie kann das sein??
Es kann doch nicht sein das man von der SGB II Stelle genötigt wird einen Rentenantrag zu stellen, und dann bei einer Nachzahlung noch solch ein Batzen Schulden zu bekommen?
Es würde mich freuen, wenn sich jemand die Zeit und Geduld nimmt, um mir zu erklären wie solch eine Rechnung gemacht wird.
Und ob dies korrekt so ist?
Fließen in der Nachzahlung für die 8 Monate auch der Freibetrag von 30,00€ mit ein?
Über eine Antwort und Hilfestellung würde ich mich freuen.
LG
ich bin etwas verwirrt, mir fehlen die Unterlagen aktuell noch, möchte mich aber bereits vorbereiten um ggf. Nötige Schritte schnell gehen zu können.
Ich beschreibe die Situation kurz:
Am 21.03.2019 habe ich meinen Rentenbescheid über die volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhalten,
die Bearbeitung hat knapp 8 Monate gedauert.
In der Zeit haben wir (Bedarfsgemeinschaft von 4 Personen 2 Erwachsene 2 Kinder unter 6 Jahre) vom SGB II gelebt.
Die Nachzahlung von der Rentenkasse beträgt für 8 Monate 4741,14€,
auf Nachfrage ob das Jobcenter mittlerweile es geschafft hat einen Erstattungsanspruch an die Rentenkasse zu schicken wurde dieses heute bestätigt.
Es wurde am 06.05. eine Erstattungsanspruch von über 5451,48€ geschickt....
Meine Frage warum es denn 5451,48€ seien wollte er mir zuerst nicht beantworten und meinte gleich ich solle einen Widerspruch einreichen wenn ich der Meinung bin das da was nicht stimmt....
Nach Erklärung das ich versuche das zu Verstehen warum aus 4501,16€ ( die erste Summe die er nannte) 5451,48€ geworden sind, erklärte er mir wie folgt:
Es würde die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet und mit der Nachzahlung gegen gerechnet..., und es bedeutet für uns das wir 710,34€ zurück bezahlen müssen...
Meine Frage ist jetzt, wie kann das sein??
Es kann doch nicht sein das man von der SGB II Stelle genötigt wird einen Rentenantrag zu stellen, und dann bei einer Nachzahlung noch solch ein Batzen Schulden zu bekommen?
Es würde mich freuen, wenn sich jemand die Zeit und Geduld nimmt, um mir zu erklären wie solch eine Rechnung gemacht wird.
Und ob dies korrekt so ist?
Fließen in der Nachzahlung für die 8 Monate auch der Freibetrag von 30,00€ mit ein?
Über eine Antwort und Hilfestellung würde ich mich freuen.
LG