Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arbeit

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Wegen Verjährungsfrist der BA können unter Umständen die Rentenbeiträge von 2005 und 2006 nicht korrigiert werden

Bonn - Bezieher von Arbeitslosengeld II aus den Jahren 2005 und 2006 kann offenbar durch einen Systemfehler der Bundesagentur für Arbeit eine Kürzung des Rentenanspruches entstehen, der so nicht sein dürfte. Dies teilte das Erwerbslosen Forum Deutschland in einer heute verfassten Mitteilung mit. Demnach haben bundesweit Erwerbslose durch Einsicht in ihre Rentenverläufe festgestellt, dass die BA Daten an die Deutsche Rentenversicherung falsch übermittelt hat. Beispielsweise wären für diese Personen das falsche Format 02 »Arbeitslosengeld ohne Arbeitslosigkeit» übermittelt worden. Dies bedeutet, sie erhalten geringere Rentenansprüche und eine falsche Punktbewertung. Richtig hätte da Format 01 übermittelt werden müssen: »Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit«.

weiterlesen auf: PR-SOZIAL, das Presseportal...
 
AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Ich hatte mir eine aktuelle Auskunft im Dezember zuschicken lassen. Und siehe da... Genau der Fehler!

Habe eben schnell ein Fax fertig gemacht und losgeschickt. Mal sehen was passiert.

Vielen Dank für eure Info!!!

Grüße
Andreas
 
AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Bleib da bitte ganz konsequent am Ball!!!
 
AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

auf diese fehler hatte ich bereits am 17.12.2007 hingewiesen.

https://www.elo-forum.org/u-50/19089-freiwillige-zwangs-verrentung-wie.html

# 12

und eindringlich geraten, seinen rentenversicherungsverlauf daraufhin zu überprüfen.

jeder, insbesondere derjenige, der die 58er-regelung unterschrieben hat und mit 60 vorzeitig in rente gehen kann/will/darf,
sollte sich seinen versicherungsverlauf jedes jahr genauer ansehen.
die Jobcenter melden nicht immer korrekt.
bei mir z.b. wurde "alg2 bezug ohne arbeitslosigkeit" gemeldet.
das kann sich negativ auf die voraussetzungen für die inanspruchnahme einer vorzeitigen rente wegen arbeitslosigkeit auswirken.
bei fehlerhaften meldungen sollte die jeweilige Jobcenter rechtzeitig aufgefordert werden, die meldung zu korrigieren
bzw. den tatsächlichen sachverhalt gegenüber der rv zu schildern und die rv zu einer änderung der meldung aufzufordern.

aus meiner diesbezüglichen erfahrung wurde mir von der rv erklärt, dass sie die meldung nicht aufgrund meiner einrede abändern könnten, auch wenn ich eine lückenlose indizienkette vorlegen könnte.

also musste ich bei der Jobcenter dampf machen.
anfangs mit nur leidlichem erfolg.
aber nach etwas massiverem schriftwechsel und den deutlichen und lückenlosen nachweisen sowie den entsprechenden argumenten wurde ich dann rückwirkend von 2005 bis zum ende meines laufenden bewilligungsbescheides (2008) bei der rentenversicherung mit dem hinweis "arbeitslosengeld II mit arbeitslosigkeit" nachgemeldet.

die falschmeldung war in den versicherungsverläufen der jahre 2005 und 2006 nicht zu erkennen, denn da hieß es noch "pflichtbeitragszeit".
die falschmeldung "arbeitslosengeld II ohne arbeitslosigkeit" muss demnach erst im jahre 2007 die meldung "pflichtbeitragszeit" ersetzt haben.

wenn ich in diesem zusammenhang und bei diesem zeitablauf dann an die verjährungsfrist von drei jahren denke, kommen mir zweifel, ob es sich hier wirklich um eine der üblichen pannen handelt.
oder was meint ihr??
 
AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

wenn ich in diesem zusammenhang und bei diesem zeitablauf dann an die verjährungsfrist von drei jahren denke, kommen mir zweifel, ob es sich hier wirklich um eine der üblichen pannen handelt.
oder was meint ihr??
Mir kommen da auch erhebliche Zweifel, ob hier nicht Millionen einfach mal so eingespart werden.
 
AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Wie jetzt? Die RV konnte trotz des lückenlosen Nachweises den Rentenverlauf nicht ändern?
Wozu soll man dann noch die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung aufheben, wenn die anscheind nichts bewirken?

Ich warte mal ab, was diie von der RV mir nun zurück schreiben. Aber mit der Jobcenter möchte ich nun nicht wieder kommunizieren. Da soll sich mal die RV mit der Jobcenter auseinander setzen. In der heutigen Datensammelflut sollte es doch möglich sein die Daten zwischen den Behörden erneut abzugleichen. Aber wie gesagt, ich warte erstmal deren Antwort ab...

Grüße Andreas
 
AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

aus meiner diesbezüglichen erfahrung wurde mir von der rv erklärt, dass sie die meldung nicht aufgrund meiner einrede abändern könnten, auch wenn ich eine lückenlose indizienkette vorlegen könnte.

also musste ich bei der Jobcenter dampf machen.
anfangs mit nur leidlichem erfolg.
aber nach etwas massiverem schriftwechsel und den deutlichen und lückenlosen nachweisen sowie den entsprechenden argumenten wurde ich dann rückwirkend von 2005 bis zum ende meines laufenden bewilligungsbescheides (2008) bei der rentenversicherung mit dem hinweis "arbeitslosengeld II mit arbeitslosigkeit" nachgemeldet.

die falschmeldung war in den versicherungsverläufen der jahre 2005 und 2006 nicht zu erkennen, denn da hieß es noch "pflichtbeitragszeit".
die falschmeldung "arbeitslosengeld II ohne arbeitslosigkeit" muss demnach erst im jahre 2007 die meldung "pflichtbeitragszeit" ersetzt haben.

wenn ich in diesem zusammenhang und bei diesem zeitablauf dann an die verjährungsfrist von drei jahren denke, kommen mir zweifel, ob es sich hier wirklich um eine der üblichen pannen handelt.
oder was meint ihr??

Was soll ich also jetzt machen, wenn ich feststelle, dass auch bei mir vor 2007 von "Pflichtbeitragszeit" die Rede ist, egjowe? Bedeutet das also automatisch, dass falsch gemeldet wurde? Muss ich dann auf jeden Fall bei der Jobcenter auf Nachmeldung bis 2005 zurück bestehen? Oder wie oder was? :icon_kratz:

Könntest Du evtl. Dein Schreiben an die Jobcenter von damals als Muster einstellen?
 
AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Ob das ein Systemfehler der BA ist, wage ich mal zu bezweifeln.
Tatsache ist es einfach, dass das gesetzlich nicht geregelt war weil einfach keiner mehr in der Lage oder Willens ist, bei Gesetzesänderungen im SGB die Folgen und Änderungen für alle Bücher des SGB zu überdenken und zu regeln.
Alg II ohne Arbeitslosigkeit ist eigentlich die Meldung an die DRV für die Fälle der Aufstocker, bei denen der angerechnete Einkommensbetrag einen bestimmten monatlichen Bruttobetrag übersteigt.

Das ist z.B. dann der Fall, wenn Alg 1 bezogen wird, dort bereits RV abgeführt wird und aufstockend Alg 2 gezahlt wird.
Das dann natürlich die ALG 2 Meldung an die DRV -- nicht arbeitslos -- gelinde gesagt verwirrend ist, dürfte klar sein.

Ich kann da nur jedem empfehlen, penibel seine Bescheide und Jahresmeldungen zu überprüfen und bei dem geringsten Zweifel, sofort einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X zu stellen!
:icon_confused:
 
AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

vielen Dank für diese Infos. Wir werden ein entsprechenden Antrag morgen ausarbeiten und hier einstellen. Eventuell schaust Du dann auch noch mal drüber.
Ob das ein Systemfehler der BA ist, wage ich mal zu bezweifeln.
Tatsache ist es einfach, dass das gesetzlich nicht geregelt war weil einfach keiner mehr in der Lage oder Willens ist, bei Gesetzesänderungen im SGB die Folgen und Änderungen für alle Bücher des SGB zu überdenken und zu regeln.
Alg II ohne Arbeitslosigkeit ist eigentlich die Meldung an die DRV für die Fälle der Aufstocker, bei denen der angerechnete Einkommensbetrag einen bestimmten monatlichen Bruttobetrag übersteigt.

Das ist z.B. dann der Fall, wenn Alg 1 bezogen wird, dort bereits RV abgeführt wird und aufstockend Alg 2 gezahlt wird.
Das dann natürlich die ALG 2 Meldung an die DRV -- nicht arbeitslos -- gelinde gesagt verwirrend ist, dürfte klar sein.

Ich kann da nur jedem empfehlen, penibel seine Bescheide und Jahresmeldungen zu überprüfen und bei dem geringsten Zweifel, sofort einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X zu stellen!
:icon_confused:
 
AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Wie jetzt? Die RV konnte trotz des lückenlosen Nachweises den Rentenverlauf nicht ändern?
Wozu soll man dann noch die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung aufheben, wenn die anscheind nichts bewirken?
Grüße Andreas

die meldungen an die rv waren ja nicht lückenlos.
es wurde aber gemeldet "alg2-bezug ohne arbeitslosigkeit".

zum anderen sollten die jahresmeldungen nicht einfach abgelegt werden, sondern auf fehler überprüft werden.
trotzdem hebe ich sie alle auf, insbesondere deshalb, weil ein nicht unerheblicher teil der rentenbescheide fehlerhaft war, wie eine erhebung ergeben hat.
 
AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Was soll ich also jetzt machen, wenn ich feststelle, dass auch bei mir vor 2007 von "Pflichtbeitragszeit" die Rede ist, egjowe?
"pflichtbeitragszeit" besagt ja nicht, dass ein fehler vorliegt, besagt lediglich, dass pflichtbeiträge abgeführt wurden.
für viele von uns, insbesondere bei den älteren, ist es wichtig, dass wir auch bei der rv arbeitslos gemeldet werden.
deshalb sage ich immer wieder, jedes jahr zur beratungsstelle der rv hintapern und sich einen aktuellen verlauf ausdrucken lassen.
mit der jährlichen renteninfo wird nicht immer ein verlauf mitgeschickt.

Bedeutet das also automatisch, dass falsch gemeldet wurde? Muss ich dann auf jeden Fall bei der Jobcenter auf Nachmeldung bis 2005 zurück bestehen? Oder wie oder was? :icon_kratz:
wenn du feststellst, dass bei dir falsch gemeldet wurde, solltest du auf eine korrekte nachmeldung bestehen.

Könntest Du evtl. Dein Schreiben an die Jobcenter von damals als Muster einstellen?
mein bzw. meine schreiben war/en auf die gegebenheiten meiner person abgestimmt.
z.b.
58er-regelung erst im oktober 2006 unterschrieben.
letzte erstattung von bewerbungskosten im august 2006.
das sollte eigentlich beweis genug gewesen sein, dass ich zumindest bis dahin arbeitslos gemeldet war.

aber was hat die Jobcenter anfangs daraufhin mit bezug auf die 58er-regelung an die rv geschrieben?
".....ist seit diesem zeitpunkt aber nicht mehr arbeitslos, sondern lediglich ratsuchend gemeldet."

dann wurde ich giftiger.
schreiben, telefon und persönliches erscheinen.
mit den entsprechenden unterlagen von mir.
u.a. mit dem anschreiben zur 58er-regelung, in dem ich audrücklich darauf hinwies, dass ich weiterhin eine arbeitsstelle suche und die Jobcenter mich hierbei unterstützen soll.
gleichzeitig alles in kopie an die rv mit den kopien von unterlagen, aus denen eindeutig herzuleiten war, dass ich nicht lediglich ratsuchend war, sondern arbeitslos und arbeitssuchend.

vielleicht war meine frage für die Jobcenter ja verständlicher oder überzeugender:
wie stuft ein arzt einen schwerkranken ein?
als krankheitsfall oder lediglich als ratsuchenden?

wenn ich nur daran denke, komme ich wieder auf 180.
also:
ich habe fertig!!
 
AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Na toll! :mad:

Gut wenigstens, dass ihr darauf hinweist :icon_kratz:danke!

Habe es damals schon gesehen (Versicherungsverlauf bis 2005 inklusive). Für das ganze 2005 steht ALGII ohne Arbeitslosigkeit. Ich dachte, was soll der Sch..., tat aber nichts, weil ich vollauf beschäftigt mit der Jobcenter und dem Ein-Euro-Job und persönlichen Sachen wie Familie + Gesundheit war.

Jetzt, nachdem ich also erfahre, dass es nicht nur natürlich falsch sondern auch schädlich ist, habe ich soeben online bei der RV einen Versicherungsverlauf angefordert. Hoffe, ich habe den in den letzten Tagen und kann dann schnell reklamieren. Schauen ob die auch 2006 und 2007 falsch gemeldet haben. Boooh, ich KÖNNTE wirklich :icon_kotz2:

P.S.: Habe nichts mit der 58er Regelung zu tun.
 
AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Alg II ohne Arbeitslosigkeit ist eigentlich die Meldung an die DRV für die Fälle der Aufstocker, bei denen der angerechnete Einkommensbetrag einen bestimmten monatlichen Bruttobetrag übersteigt.

hi seebarsch, kannst du sagen, wie sich dieser Grenzbetrag bestimmen läßt?
Ist das einfach die magische Grenze der 400,00 €?
 
AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Na super, genau dies habe ich ja vergangene Woche, festgestellt, als ich den neuen Rentenverlauf von der BfA erhalten habe: Arbeitslosengeld ohne Arbeitslosigkeit.

Langsam wird der ganze Ärger ein bisschen zu viel.:icon_motz:
 
AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Hab da mal eine Frage:

habe bei mir dasselbe entdeckt, Arbeitslosengeld II ohne Arbeitslosigkeit, aber in dieser Zeit hatte ich eine ABM.

Nun die Frage: muß ich in diesem Fall es auch ändern lassen oder nicht?
 
AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Ob das ein Systemfehler der BA ist, wage ich mal zu bezweifeln.

Ich bezweifle auch , dass es sich um einen 'Systemfehler' handelt.
Das ist vorsätzlich, genau berechnet und kalkuliert.
Wenn sich von 1000 Hartz IV Verfolgten, mangels Wissen, nur 10 wehren, können diese Banditen wieder Millionen einsacken, indem die späteren Rentner betrogen sind.
Danke, dass diese Information hier eingestellt wurde!!!

Wäre schön, wenn auch noch ein entsprechender Antrag an die Jobcenter
hier eingestellt wird.
Oder reicht es aus, einen Antrag gemäß §44 SGB X zu stellen?

Ich verfolge jetzt, als 'arg' Betroffener, seit 2005 jeden Morgen die neu
gemeldeten Verbrechen an ebenfalls Betroffenen.
(Für mich sind das Verbrechen, wenn mir auch schon bei Gericht gesagt wurde, ich habe dort genau so argumentiert: "Was wollen sie eigentlich, dass sind deutsche Gesetze!").
Manchmal weis ich nicht, wohin mit meiner Wut und Verzweiflung, wobei die Wut bei weitem überwiegt.
Ich weis, Wut ist kein guter Ratgeber, aber ich habe beschlossen aufzustehen.

Ich wünsche allen Betroffenen viel Kraft zum Durchhalten, bis zu dem Tag, wo dieses Gesetz und diese Regierung nicht mehr existiert.

Gurudev




bzw. dem späteren Rentner
 
AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Gurudev;229694Manchmal weis ich nicht meinte:
Gurudev, Du sprichst mir so etwas von aus der Seele.:icon_hug:
 
AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Hallo, hab eine Frage dazu.
Am 1.7.2005 habe ich die 58er Regelung nach §428 SGB IIIunterschrieben. Am 25.7.05 lief ALG I aus und ich bekam ALG II
Die 58er Regelung wurde übernommen.
Nach dem ich das hier lese habe ich den Versicherungsverlauf überprüft. Ende 2005 stand noch Pflichtbeiträge im Verlauf.
In 2006 und 2007 stand dann seit Beginn von ALG II drin Arbeitlosengeld ohne Arbeitslosigkeit.
Wie sieht es in diesem Fall aus, zähle ich als 58er nicht als Arbeitslos da ich ja nicht Arbeitssuchend bin.

Bei meinere Frau die zur BG gehört steht auch seit 2005 ohne Arbeitlosigkeit drin obwohl sie 1961 geboren ist und denen voll zur Verfügung stehen muß.
Allerdings können die sie aus gesundheitlichen Gründen nicht vermitteln.
Über Infos würde ich mich freuen.
 
AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

@ nordlichtxxl

lies mal oben nach, wie ich es durchgezogen habe.
bei mir wurde nach langem hin und her die meldung rückwirkend geändert in "mit arbeitslosigkeit".

ich würde jedem raten, ähnlich und auch zweigleisig zu verfahren.
auch gegenüber der rv schriftlich eine abänderung des vermerks fordern.
ist zwar aufwendiger, aber könnte dort für schlechte laune sorgen.
und: doppelt hält besser.
außerdem würde es sinn machen, denn die behörden untereinander sind sich so grün wie viele andere berufsgruppen untereinander auch.
meinetwegen soll die rv mit den reklamationen überschwemmt werden,
bis denen die hutschnur reißt und sie der ba wegen des enormen zusätzlichen arbeitsaufwandes kräftig in den allerwertesten tritt.
 
AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Mit Minijob muss doch bei mir trotzdem "Alg II mit Arbeitslosigkeit" stehen, oder? Weil die Pauschalbeträge des AG in die Rentenversicherung doch keinerlei Vorteil für mich haben... :icon_question:

Danke


Und egjowe... das:
Was soll ich also jetzt machen, wenn ich feststelle, dass auch bei mir vor 2007 von "Pflichtbeitragszeit" die Rede ist, egjowe?
"pflichtbeitragszeit" besagt ja nicht, dass ein fehler vorliegt, besagt lediglich, dass pflichtbeiträge abgeführt wurden.
war ja gerade meine Frage: Wie erkenne ich, ob "mit" oder "ohne Arbeitslosigkeit" dahintersteckt, wenn bei mir nur "Pflichtbeitrag" steht/stehen sollte (habe die Unterlagen gerade nicht zur Hand)?

Gar nicht und ich verlange also eine korrekte Meldung bis 2005 zurück von der Jobcenter? Ok. :rolleyes:

:icon_cry:
 
AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

Mit Minijob muss doch bei mir trotzdem "Alg II mit Arbeitslosigkeit" stehen, oder? Weil die Pauschalbeträge des AG in die Rentenversicherung doch keinerlei Vorteil für mich haben... :icon_question:

Danke


Und egjowe... das:
war ja gerade meine Frage: Wie erkenne ich, ob "mit" oder "ohne Arbeitslosigkeit" dahintersteckt, wenn bei mir nur "Pflichtbeitrag" steht/stehen sollte (habe die Unterlagen gerade nicht zur Hand)?

Gar nicht und ich verlange also eine korrekte Meldung bis 2005 zurück von der Jobcenter? Ok. :rolleyes:

:icon_cry:

Biddy - bei mir steht in diesem Fall - geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung -

und ja - möchte auch gern wissen, wenn nur "Pflichtbeiträge" steht, was dahintersteckt :icon_confused:

Grüße - Emma
 
AW: Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arb

bei mir wurde nach langem hin und her die meldung rückwirkend geändert in "mit arbeitslosigkeit".
Klar werde ich es versuchen, aber ich habe damals bei Beginn der 58er Regelung nicht gesagt das ich noch vermittelt werden will.

außerdem würde es sinn machen, denn die behörden untereinander sind sich so grün wie viele andere berufsgruppen untereinander auch.

Also das hab ich schon 2 mal erlebt. Die Jobcenter ist bei den anderen Behörden nicht so gern gelitten. Wollen das alle Behörden mitspielen, aber wenn andere was von der Jobcenter wollen ist zappenduster. Da:icon_cool: haben schon einige die Hasskappe auf.
 
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