Hallo,
seit Juni befindet sich mein Mann in Altersrente - Höhe zur Zeit 514,00 Euro. Er wird aus der Bedarfsgemeinschaft gestrichen und ich erhalte den halben Anteil an Miete, Nebenkosten usw..
Ab Januar 09 wird sich die Krankenversicherung erhöhen und somit bekommt mein Mann unter dem halben ALG II Satz.
Kann ich den Restbetrag über ALG II für meinen Mann erhalten? Sollte ich Wohngeld beantragen und der Überscvhuss wird gegenfalls bei meinem halben Anteil gegen gerechnet? Gibt es so etwas wie "Aufstocker" der Rente?
Die Auskünfte, die ich bisher erhalten habe, waren nicht zielgerichtet und für uns bedeuten 15 Euro weniger als der Hartz4 Satz der Bedarfsgemeinschaft sehr viel Geld.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
Zita
seit Juni befindet sich mein Mann in Altersrente - Höhe zur Zeit 514,00 Euro. Er wird aus der Bedarfsgemeinschaft gestrichen und ich erhalte den halben Anteil an Miete, Nebenkosten usw..
Ab Januar 09 wird sich die Krankenversicherung erhöhen und somit bekommt mein Mann unter dem halben ALG II Satz.
Kann ich den Restbetrag über ALG II für meinen Mann erhalten? Sollte ich Wohngeld beantragen und der Überscvhuss wird gegenfalls bei meinem halben Anteil gegen gerechnet? Gibt es so etwas wie "Aufstocker" der Rente?
Die Auskünfte, die ich bisher erhalten habe, waren nicht zielgerichtet und für uns bedeuten 15 Euro weniger als der Hartz4 Satz der Bedarfsgemeinschaft sehr viel Geld.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
Zita