Rentenantrag gestellt, krankgeschrieben und schon ausgesteuert, Meldung bei der AfA wegen ALG1 seit 8.5.2022, ungekündigte Stelle, 40% GdB und 50% Gleichstellung. AfA möchte eine Unterschrift für Restleistungsvermögen. Was nun?

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Feuerdorn

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Hallo zusammen,

mein Bruder hat ein Problem. Da ich hier selbst schon sehr geholfen bekam, wende ich mich nun an Euch, weil mein Bruder und ich keine Ahnung haben, was wir jetzt tun sollen. Ich schildere mal von vorne:
Mein Bruder ist seit Nov.2020 krankgeschrieben, am 7.5.2022 wurde er ausgesteuert und am 8.5.2022 bezieht er ALG1 . ER ist in ungekündigter Stellung, hat 40 % GdB und 50 % Gleichstellung. Rentenantrag läuft, wurde vor ein paar Tagen von der Rentenversicherung abgelehnt, wir haben schon Widerspruch eingelegt. Mein Bruder war in Reha und auf diesen Reha-Abschlussbericht beziehen sich alle Behörden. Bei einem Gutachter war er noch nicht, das haben wir jetzt bei der Rentenversicherung moniert, weil auch die "nach Aktenlage" abgelehnt haben.
Sein Gesundheitszustand hat sich aber seit der Reha verschlechtert. Nun hat die Arbeitsagentur mit ihm telefoniert, den Termin konnte er nicht wahrnehmen, weil er unter Depressionen leidet, deshalb hat die Ag ihn angerufen. Da ich bei dem Telefongespräch nicht mit dabei war, würde ich die Schreiben, die die Arbeitsagentur ihm gesandt hat und die er unterschreiben soll, Euch an den Thread anhängen.
Wir würden jetzt gerne wissen, soll er das Unterschreiben? Wie soll er sich verhalten, denn die Ag verlangt auch, dass er sich nicht mehr weiter krankschreiben lassen soll. Das würde doch aber bedeuten, dass er bei der Rentenversicherung als Arbeitssuchend auftaucht und die den Rentenantrag nicht mehr weiter verfolgen? Oder sehe ich das falsch? Wir sind etwas unsicher, was das weitere Vorgehen wäre und wie mein Bruder sich nun auch verhalten soll.
Ich danke Euch schon mal für Eure Hilfe
 

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Hallo @Feuerdorn ,
die Erklärung, die dein Bruder abgeben soll, hast du nicht hochgeladen.

Trotzdem meine Annahme zum Verfahren:
Die Rentenversicherung hat Rente abgelehnt. Dies teilt die DRV der Agentur mit. Dadurch entfällt die Möglichkeit, Alg im Rahmen der Nahtlosigkeit zu beziehen. Dabei wird ein evtl. Widerspruchsverfahren bei der DRV nicht abgewartet.
Bedeutet: Alg kann nur gezahlt werden, wenn sich dein Bruder im Rahmen des erstellten Gutachtens der Vermittlung zur Verfügung stellt. Deshalb wird er dazu aufgefordert, sich dazu (in der Regel sicher mündlich) zu äußern.

Vermutlich steht sowas wie "Ich schließe mich dem Gutachten an ..." in der Erklärung.

Dass jetzt auch noch aufgefordert wird, keine AUB mehr zu bringen hat vermutlich den Hintergrund, dass der SB davon ausgeht, dass mit weiteren AUB signalisiert wird, dass dein Bruder sich dem Gutachten doch nicht anschließt. Ob diese Auffassung des SB so haltbar ist will ich nicht beurteilen. Wissen muss man aber, dass man in der Arbeitslosigkeit nur arbeitsunfähig ist, wenn man leichte Arbeit nicht verrichten kann. Es geht nicht mehr um die frühere Tätigkeit

Und meine Meinung ist, dass eine AUB nicht ausschlaggebend für eine Rentenbewilligung ist. Dazu gibt es hier aber vermutlich noch andere Meinungen.
 
Vielen Dank, BernddB, erstmal für deine Einschätzung!
In der Tat habe ich das völlig übersehen und hänge es noch, an diesen Beitrag, an.
a) genau, die Rentenversicherung hat den Rentenantrag, nach Aktenlage, erst einmal abgelehnt. Da haben wir auch schon einen Widerspruch gemacht, da sich seit Rentenantrag und Reha, sein gesundheitlicher Zustand, verschlechtert hat.
Gutachten von Klinik und Psychologin wurde mitgeschickt.
b) Er hätte einen "mündlichen" Termin bei der DRV gehabt, konnte ihn aber nicht wahrnehmen, da er zu diesem Zeitpunkt in der Notaufnahme gelegen hatte. Deshalb vom SB der DRV , das Ganze via Telefonat zu bearbeiten.
Auf dieses Telefonat hin kam dann das Schreiben vom SB der DRV .
Das ist einer der springenden Punkte.
Was, wenn er sich weiter krankschreiben lässt. Signalisiert er damit, dass er dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht ,was ja auch stimmt, aber irgendwoher muss er ja Geld beziehen. Ich kann ja die DRV verstehen, da ist einer ausgesteuert und die Rentenversicherung zieht das in die Länge. Der kann nicht mehr arbeiten und bezahlen soll nun die DRV . Ich denke mal, das wird der Knackpunkt bei der Geschichte sein. Bisher wurde alles nur "per Aktenlage" entschieden und nichts lief mal über einen Gutachter.
Könnte er einen Einspruch gegen das Telefonat erheben, da er unter starken Psychopharmaka stand und nicht so recht wusste, auf was er sich da einlässt? Wir wissen halt nicht weiter, was wäre wenn oder was kann ich tun, damit er nicht das unterschreibt.
Ich habe ihm jetzt erst einmal geraten, sich trotzdem weiter krankschreiben zu lassen, weil es auch der Tatsache entspricht.
Und, er ist immer noch und das seit 40 Jahren, in der gleichen Firma und noch nicht gekündigt.
 

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Hallo @Feuerdorn,

beim Beitrag #3 bin ich mir gerade nicht sicher, ob du an einigen Stellen die DRV meinst oder doch die AfA .

Aus der sozialmedizinischen Beurteilung ist herauszulesen, dass man sich auf die überlassenden Berichte bezogen hat.
Waren da denn auch alle aktuellen Befundberichte mit dabei?

Wenn sich nach der medizinischen Rehabilitation sein Gesundheitszustand verschlechtert hat und dies im Gutachten vom ärztlichen Dienst nicht berücksichtigt wurde, kann sein/e SB eine neue Beurteilung durch den ärztlichen Dienst beauftragen. Dazu braucht man aber dann auch aktuelle aussagekräftige Befundberichte, in dem nicht nur der aktuelle Gesundheitszustand, sondern auch die Verschlechterung nach der Reha dokumentiert ist.

Meine SB hat direkt auf Anfrage eine neue Beurteilung in Auftrag gegeben. Ich habe morgens alles zum ärztlichen Dienst geschickt und am nächsten Tag war ich schon in der Nahtlosigkeit. Die Post war anscheinend sehr schnell.
Wenn sein/e SB dies dennoch nicht machen möchte, gibt es noch die Möglichkeit auf Widerspruch des Bescheides.
Die ganzen Briefe waren damit einfach obsolet.


Ich würde einen Termin bei der oder dem zuständigen SB der AfA machen und die Situation, ohne irgendwelche Diagnosen oder Symptome zu nennen, einfach schildern. Wichtig ist die Verschlechterung der Gesundheit nach der medizinischen Rehabilitation und den nicht in Betracht gezogenen Unterlagen / Befunden. Falls es denn so sein sollte. Ich kann es aus dem Text nicht zu 100 % rauslesen. Das ganze würde ich an seiner Stelle aber mit Beistand machen.
 
@Nezary Ups, in der Tat ist mir der Fehler unterlaufen, sollte natürlich die AfA sein.
Es gibt neue Befunde und Gutachten zum verschlechterten Gesundheitszustand seit der Reha.
Die überlassenen Berichte von der Reha wurde als Grundlage für alles Weitere genommen.
Dann sollte er sich telefonisch bei seiner SB melden und ihr das erklären und sie bitten, eine neue Beurteilung vom ärztlichen Dienst in Auftrag zu geben?
 
Er kann das ganze jetzt auch telefonisch klären. Es wäre aber sicherlich Klasse, wenn du deinem Bruder als Beistand unterstützen kannst. Je nach Medikation und aktuellen Belastung auf Druck, können schnell Missverständnisse auftreten. Man hat halt nur keine Beweiskraft, wenn er alleine mit Ihr telefoniert und Sie den Inhalt später vergessen hat. Muss aber alles nicht so sein.

Ja, ich würde seine SB anrufen und ihr es so schildern und hoffen, dass Sie eine neue Beurteilung des ärztlichen Dienstes beauftragt.
Ob Sie es dann auch macht, kann ich nicht beurteilen. Ich würde den Schritt nur als Erstes machen, bevor er hier irgendwelche Schreiben zum Restleistungsvermögen unterschreibt.

Wenn Sie es nicht machen sollte, haben hier vielleicht noch andere ein paar Tipps.
 
Zunächst musst du wissen, dass der SB keine medizinische Fachkraft ist. Er bekommt das Gutachten und muss danach entscheiden. Das Gutachten zum jetzigen Zeitpunkt besagt, dass dein Bruder zur Arbeitsaufnahme bereit sein muss.
Ich sag das jetzt unabhängig von einem Folgegutachten, das das erste bestätigt oder widerlegt. Weiß man ja nicht. Der SB sieht "Vollschicht leistungsfähig" und braucht von deinem Bruder eine Aussage, ob er sich dem Gutachten anschließt.
Würde der SB , obwohl dein Bruder sich dem Gutachten nicht anschließt, Alg weiterzahlen, würde er, falls es irgendwann publik wird, haftbar gemacht.
Was, wenn er sich weiter krankschreiben lässt. Signalisiert er damit, dass er dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht ,was ja auch stimmt,
Ich habe ihm jetzt erst einmal geraten, sich trotzdem weiter krankschreiben zu lassen, weil es auch der Tatsache entspricht.
Nach dem Schreiben der AA zu urteilen, wird der SB es so auslegen, dass sich dein Bruder dem Gutachten nicht anschließen will und kann. Folge: Er wird das Alg stoppen.
Und um dem eines draufzusetzen: Sollte ein Folgegutachten das jetzige bestätigen und er schließt sich dann an, erfolgt keine rückwirkende Zahlung. Denn Alg erhält man im "Normalfall" nur, wenn man bereit ist zu arbeiten. Und das ist er ja nach jetzigem Stand nicht.
NACHTRAG: Er erhält dann erst Alg ab der neuen Erklärung, dass er bereit ist zu arbeiten.
Könnte er einen Einspruch gegen das Telefonat erheben, da er unter starken Psychopharmaka stand und nicht so recht wusste, auf was er sich da einlässt?
Nein. Wie willst du den begründen? Dein Bruder hat nach seinem Empfinden vermutlich gesagt, er kann nicht arbeiten. Willst du jetzt sagen, er kann arbeiten? Das könnt oder müsst ihr jetzt mit dem übersandten Schreiben machen. Der SB wird sich auf etwas anderes kaum einlassen.
aber irgendwoher muss er ja Geld beziehen.
Genau. Und in Frage kommen so Jobs wie z.B. Pförtner. Gibt es bei euch überhaupt noch sowas. In der Regel gibt es doch nur eine Empfangskraft, die/der gleichzeitig kaufmännische Arbeiten erledigt. Und hier kommt der Streß, der auszuschließen ist. Also wird es 1.) kaum eine zumutbare Arbeit geben und wenn es sie gibt, wird er Arbeitgeber 2.) eher eine belastbare Kraft einstellen.
Natürlich hilft, wie @Nezary geschrieben hat, ein neues Gutachten, wenn neue Befunde vorgelegt werden können. Aber der Ausgang ist ja zum hetzigen Zeitpunkt ungewiss.
Meine Auffassung: Weiter AUB vorzulegen ist die schlechteste Lösung. Der SB wird die Zahlung einstellen. Außerdem wird er auf der Unterschrift bestehen.
 
@BerndB vielen Dank für deine Einschätzung!

Da fiel mir direkt mein eigener Fall, 2014 ein, als ich mich hier im Forum angemeldet hatte. Fast dieselbe Situation.
Vollschichtig arbeiten, sonst droht Sperre. Nur mit dem Unterschied, dass ich persönlich bei einem Gutachter der AfA gewesen bin. Doch die Gutachterin sagte mir gleich, bei Ihnen sind so viele Einschränkungen, dass man sowieso keinen Job für sie in ihrem Alter geben wird (ich war 58). Sie sollte Recht behalten, kurz darauf bekam ich einen Termin von der Rentenversicherung zum Gutachter und 3 Monate später bekam ich meine EMR bewilligt.
Das wäre ja genau das gleiche Prozedere, denn einen Job in Frankfurt als Pförtner zu bekommen, ist so wahrscheinlich, als wenn wir am Samstag einen Lottogewinn hätten.
Das heißt, das Schreiben unterschreiben und "nicht" weiter krankschreiben lassen - was ja Sinn macht, sonst gibt es kein Geld.
 
Also mal am Rande gesagt, diese ominösen "Pförtner Jobs" gibt es doch nur noch unter der Hand. Meist kommen da nur Mitarbeiter von größeren Unternehmen ran, welche dann Betriebsintern so ein Angebot erhalten.

Schon in meinem ersten Klageverfahren mit der DRV (Ende der 90er Jahre) sah selbst der zuständige Richter da keine umsetzbare Lösung, weil derartige Arbeiten "damals" schon immer mehr von Sicherheitsfirmen übernommen wurden.

Und ja, auch mir sagte die AfA SB schon 2013 das ich in meinem Alter und zudem als SchwerB mit einem GdB 100 gar nicht mehr zu vermitteln sei - wie recht sie doch hatte -, meine Bewerbungen auf tatsächlich vorhandene offene Stellen (meist nur ZAF 's) endeten alle mit einem - wir geben es dem Auftraggeber so weiter -. So gerne ich auch damals in meinem Beruf in Teilzeit weiter gearbeitet hätte, standen dem die Anforderungen zu Mehrarbeit und Schichtbetrieb schlicht entgegen.

Bezogen auf deinen Bruder bleibt ihm jetzt nur, gegen den Bescheid in Widerspruch zu gehen. In diesem sollte er dann auch auf neuere medizinische Befunde bzw. Gutachten verweisen, welche der äD -Gutachter eben offenbar nicht bzw. gar nicht zur Kenntnis genommen hat, eben weil er sich einfach der Entscheidung der DRV angeschlossen hat, wozu er lt. Gesetz leider verpflichtet ist.

Sollte die AfA jetzt das ALG-I mangels Verfügbarkeit (er lehnt es ja ab, sich mit seinem angeblichen Restleistungsvermögen gem. dem äD -Gutachten zur Verfügung zu stellen) einstellen, dann bliebe ihm nur noch der Weg über ALG-II , denn das JC muss auch dann zahlen, wenn er weiterhin vom Arzt AU geschrieben wird und somit der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung steht.

Dies sind halt die Wege, wie kranke Menschen am Ende finanziell abstürzen.
 
@saurbier auch Dir - Danke!

Mein Bruder war zwischenzeitlich beim VDK , der ihm zu dem, was BerndB geschrieben hat, auch geraten hat. Keine AU und den Wisch unterschreiben, damit die Zahlungen weiterlaufen. Dass er natürlich keinen Job als Pförtner bekommen wird, ist eigentlich klar. Solche Jobs sind rar gesät, da warten die sowieso nicht auf jemand, der ständig fehlt.
Was mir noch eingefallen ist. Mein Bruder ist ja in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und das schon seit fast 40 Jahren.
DIE werden ihn nicht kündigen, das würde zu viel Geld kosten, außerdem muss die Kündigung über einen Gleichstellungsbeauftragten beantragt werden, da mein Bruder ja 40 GdB hat und mit 50 % gleichgestellt ist.
Wie geht das denn überhaupt? Er soll sich einem Job von der AfA unterziehen und hat einen Job?
Das weiß übrigens auch die SB der AfA .
Dürften die AfA ihn zwingen zu kündigen, damit er der AfA zur Verfügung steht?
 
Hallo Feuerdorn,
bei mir liegt der Fall fast genauso. Ich habe allerdings 2021 bereits den Antrag auf EM Rente gestellt. Dezember 2021 war ich ohne Reha beim Gutachter der Rentenversicherung, der mich als nicht arbeitsfähig eingestuft hat aber meinte durch eine zeitnahe Reha könne man das evtl. ändern. Daraufhin sofortige Ablehung der Rente. Seit Mai 2021 im Widerspruch und komme jetzt in Reha, beziehe noch bis ca. September ALG 1. Also kann es nicht stimmen, dass es kein ALG1 gibt wenn man im Widerspruch ist. Mein Arzt hatte mir auch etwas für den medizinischen Dienst des Abeitsamtes geschrieben. Ich bin auch noch ungebkündigt mit Gleichstellung! Ich habe der SB gesagt, ich würde arbeiten wenn ich könne, ich hätte ja einen guten Job ! Ich habe mich mit dem Restleistungsvermögen zur Verfügung gestellt. Nie eine AU an das Arbeitsamt geschickt, nichts weiter unterschrieben. Als ich an Corona erkrankt bin und die angefangene Reha abbrechen musste, wollte die SB auch, dass ich eine AU schicke. Ich habe mich mündlich und schriftlich geweigert. Darauf hingewiesen dass ich aufgrund der Psyche krank bin und keine benötige und das Ihrem ärztlichen Dienst alles vorliegt, alles geprüft wurde und dieser nichts verlangt !! Danach war Ruhe.
 
Also kann es nicht stimmen, dass es kein ALG1 gibt wenn man im Widerspruch ist.
Sorry, aber da muss man differenzieren.

Wenn die DRV die EMR ablehnt und jemanden für voll leistungsfähig hält, dann geht man ja in Widerspruch gegen die Entscheidung der DRV , so man überzeugt ist (aufgrund vorliegender ärztlicher Befunde), dass man nicht mehr arbeiten kann.

Nun aber liegt - sobald der AfA die Entscheidung der DRV vorliegt (EMR Ablehnung), das Ganze am äD -Gutachter der AfA . Dieser hat lt. Gesetz keine andere Wahl, als sich der Entscheidung der DRV anzuschließen oder aber ein internes Verfahren auszulösen (man beachte mal die fachlichen Weisungen zu § 145 SGB III hier Rd.-Nr. 145.1.4). In dem Fall wäre ein äD -Gutachten erforderlich, in welchem ggf. unbeachtete bzw. neue medizinische Sachverhalte zu klären wären, ob diese von der DRV berücksichtigt wurden oder eben nicht.

Seitens der AfA wird allerdings nur dann auch eine Leistung gewährt, sobald man sich entsprechend dem äD -Gutachten auch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellt, man also bereit ist sich in Arbeit vermitteln zu lassen.

Wer das nicht macht, der bekommt auch kein Geld von der AfA .
Also kann es nicht stimmen, dass es kein ALG1 gibt wenn man im Widerspruch
Eben doch.
Mein Arzt hatte mir auch etwas für den medizinischen Dienst des Abeitsamtes geschrieben.
Das wäre mal der erste Schritt für ein äD -Gutachten.
Ich habe mich mit dem Restleistungsvermögen zur Verfügung gestellt.
Damit bist du dann auch den Vorschriften der AfA bzgl. der Arbeitsvermittlung gefolgt, als dass du dich gem. dem äD -Gutachten der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt hast. Da gibt es für die AfA auch gar keinen Grund, das ALG-I nicht zu zahlen.
 
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