bLum
Elo-User*in
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Huhu Forum!
Meine EM-Rente ist ab dem 1.1.19 bewilligt worden.
"Sie wird ab dem 1.5. laufend monatlich gezahlt" steht dort, und dass die Nachzahlung vorläufig nicht ausgezahlt wird, weil sie das mit dem JC verrechnen werden.
Soweit so gut.
Jetzt kam ein Brief vom JC, dass meine Rente ab dem 1.5. als Renteneinkommen erfasst wird und die vom 1.1. bis 30.4. gezahlten Leistungen von der Rentenversicherung erstattet werden.
Weiter heißt es, dass die Leistungen vom JC nur vorläufig gewährt werden. Begründung fehlt. Aber das nur nebenbei.
Zur Frage:
Steht mir da für die 4 Monate nicht noch eine Nachzahlung der Versicherungspauschale zu?
Hat es Aussicht auf Erfolg deswegen gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen?
Meine EM-Rente ist ab dem 1.1.19 bewilligt worden.
"Sie wird ab dem 1.5. laufend monatlich gezahlt" steht dort, und dass die Nachzahlung vorläufig nicht ausgezahlt wird, weil sie das mit dem JC verrechnen werden.
Soweit so gut.
Jetzt kam ein Brief vom JC, dass meine Rente ab dem 1.5. als Renteneinkommen erfasst wird und die vom 1.1. bis 30.4. gezahlten Leistungen von der Rentenversicherung erstattet werden.
Weiter heißt es, dass die Leistungen vom JC nur vorläufig gewährt werden. Begründung fehlt. Aber das nur nebenbei.
Zur Frage:
Steht mir da für die 4 Monate nicht noch eine Nachzahlung der Versicherungspauschale zu?
Hat es Aussicht auf Erfolg deswegen gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen?