Hallo User,
Ich bekomme ab dem 01.04 eine Erwerbslosen rente, das Arbeitsamt hat die ALG Zahlung aber schon zum 18.03 eingestellt.
Ich bekomme die Rente Rückwirkend, aber die Nachzahlung wird aller Wahrscheinlichkeit nach die Krankenkasse bekommen da ich vor ALG Krankengeld bezogen habe die deutlich Höher war als die jetzige Rente.
D.h ich habe einen Verlust von fast 2 Wochen, Geld das ich dringend brauche.
Darf das Arbeitsamt die Zahlung einstellen?
Danke,
HiLo
Ich bekomme ab dem 01.04 eine Erwerbslosen rente, das Arbeitsamt hat die ALG Zahlung aber schon zum 18.03 eingestellt.
Ich bekomme die Rente Rückwirkend, aber die Nachzahlung wird aller Wahrscheinlichkeit nach die Krankenkasse bekommen da ich vor ALG Krankengeld bezogen habe die deutlich Höher war als die jetzige Rente.
D.h ich habe einen Verlust von fast 2 Wochen, Geld das ich dringend brauche.
Darf das Arbeitsamt die Zahlung einstellen?
Danke,
HiLo