Bei der Altersrente für Schwerbehinderte, die man mit 62 Jahren beziehen kann, hat man einen GDB von mindestens 50 % und ist dann tatsächlich auch 62 ...
Bei der Erwerbsminderungsrente muss man keinen GDB haben und man kann die Rente auch schon mit z.B. 30 Jahren beziehen, wenn man die Voraussetzungen erfüllt.
Also medizinische und leistungsrechtliche Voraussetzungen.
Die Rente ist in der Regel zunächst befristet für max. 3 Jahre.
Bei beiden Renten hat man 10,8% Abschlag hinzunehmen.
Bei der Rente wegen Schwerbehinderung ist die Basis die von Dir tatsächlich bis zum Rentenalter erreichten Entgeltpunkte.
Bei der Erwerbsminderungsrente werden Deine bis zum Erwerbsunfähigkeitsfall im Mittel erreichten Entgeltpunkte bis zum 62. Lebensjahr hinzugerechnet. Es wird also so getan, als wenn Du bis zum 62. Lebensjahr so wie vorher im Schnitt weitergearbeitet hättest. ( Ab 2018 stufenweise Erhöhung auf 65. )