Hallo Ikarus,
Ich habe seit November 2014 Rente für Schwerbehinderte Menschen!
Meine Frage: Ich könnte in meinem Beruf im nächsten Jahr eine
dreiwöchige Urlaubsvertretung machen.
Das Problem ist aber das ich für diese Zeit erheblich mehr Geld bekommen
würde als 450€.
Du darfst 2 Mal im Jahr doppelt so viel verdienen also bis 900 Euro, wie hoch dann ein monatliches Einkommen wäre kann ich nicht beurteilen aber wenn es sich in diesen "Rahmen pressen lässt" in Absprache mit deinem
AG dann sollte das kein Problem sein.
Ansonsten solltest du der
DRV dazu offen eine entsprechende Abrechnung zukommen lassen und man wird dir die Rente dann entsprechend kürzen (für den hohen Zuverdienst-Monat eventuell ganz streichen / zurückfordern), daher wäre schon zu überlegen, ob das dann wirklich noch ein "gutes Geschäft" für dich ist.
Kann man das machen ohne Probleme mit der DRV zu bekommen?
Wer kennt sich da aus?
Arbeitszeitmäßig gibt es keine Probleme, du beziehst ja keine Rente wegen Erwerbsminderung, da ist es der
DRV eigentlich egal wie viele Stunden du arbeitest aber vor der regulären Altersrente / Regelaltersgrenze ist die Verdienstgrenze auch bei dir 450 Euro monatlich mit höchstens 2 Ausnahmen im Jahr wo es doppelt so viel sein darf.
Damit sollen wohl Sonderzahlungen unschädlich ermöglicht werden (Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld) die ja in manchen Branchen auch an Minijobber gezahlt werden.
Erst ab erreichen der regulären Altersgrenze (ab 65 +X) darfst du wieder unbegrenzte Einkünfte haben, dann hat das die
DRV nicht mehr zu interessieren.
MfG Doppeloma