Der Freibetrag bezieht sich meiner Meinung nach nur auf das Erwerbseinkommen, allerdings komme ich da auf eine andere Zahl, allerdings nur Peanuts, aber trotzdem ...
Minijobeinkommen 106,74 Euro - 100 Euro Grundfreibetrag = 6,74 Euro
20 % von 6,74 Euro als weiterer Freibetrag = 1,35 Euro
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Gesamtfreibetrag: 100 Euro + 1,35 Euro = 101,35 Euro
106,74 Euro - 101,35 Euro Freibetrag = 5,39 Euro auf Alg II anrechenbar
Die Rente wird Dir doch schon länger gezahlt, also wurde sie bisher auf das Alg II angerechnet bis auf die 30 Euro Versicherungspauschale, ja?
Diese 30 Euro fallen seit Aufnahme des Minijobs weg, da die Versicherungspauschale bereits im Grundfreibetrag (Erwerbseinkommen) enthalten ist, sie gibt es also nicht doppelt.
Für mich wäre nur logisch, wenn die ARGE dreimal für Januar, Februar und März (da bereits angewiesen) 30 Euro Vers.pauschale plus dreimal 5,39 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen rückfordern würde. Das wären zusammen 106,17 Euro.
Warum es über 200 Euro sind, kann ich nicht nachvollziehen, sorry.
Es muss mit Deinem erhöhten Freibetrag auf die Rente zu tun haben, denn wenn man 3 * 63,04 Euro + 3 * 4,96 Euro (= das anrechenbare Einkommen, wie es die ARGE errechnet hat), zusammenrechnet, kommt man auf 204 Euro.