Renovierung bei Auszug und Umzugskosten, Jobcenter will nicht zah

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MarkusK

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Hallo,

meine kleine Familie und ich haben heute die "Erlaubnis" bekommen das wir umziehen dürfen. Wir haben bisher in 2 Zimmern auf 63qm zu viert gewohnt. Daher wurde mir ein Umzug bis zu 405,00 € Kaltmiete und einer größe von 90qm bewilligt. Heute habe ich auch gleich einen Mietvertrag über eine 90qm Wohnung unterschrieben.
Kann ich für unsere Kiddie´s (2 Jahre und 2 Monate) jeweils ein Bett und einen Schrank, sowie Lampe für´s Kinderzimmer und sonstigen Kram beantragen. Wir hatten dies bisher noch nicht in Anspruch genommen da wir eh keinen Platz hätten um die Möbel zu stellen.

Renovierungskosten bei Auszug obwohl im Mietvertrag vereinbart wurden kategorisch abgelehnt, ebenso wie Umzugskosten jeglicher Art. Was soll ich tun um schnell genug denen begreiflich zu machen das die Jobcenter eigentlich die Kosten übernehmen soll. Der Umzug soll bereits in 14 Tagen erfolgen...

Bin für jeden Tipp dankbar, besonders ob die Erlangung einer einstweiligen Anordnung hier angebracht wäre, da aufgrund der Zeit ich nicht ein Urteil abwarten kann...

Vielen Dank

Markus
 
Kosten bei Umzug und Renovierung

Noch mal bei der Jobcenter gleich morgen vorsprechen, auf diverse Urteile verweisen.Den Widerspruch am Besten schon in der Tasche bereit halten, wenn Du das Gefühl hast, die wollen nicht ,gleich Antrag auf EA beim Sozialgericht, schließlich drängt die Zeit. :stop:
 
Renovierungskosten bei Auszug obwohl im Mietvertrag vereinbart wurden kategorisch abgelehnt, ebenso wie Umzugskosten jeglicher Art.

hast du deinen Antrag schriftlich eingereicht? Wenn nicht würde ich das ganz schnell nachholen, und lass dir die Abgabe schriftlich bestätigen.. Schreibe in den Antrag alles rein, was du für den Umzug brauchst, am besten jede Schraube, jeden Nagel usw. Für Renovierungskosten hast du kein Geld und konntest auch nichts ansparen.

im SGBII : §22 steht

Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

(3) Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
 
Danke schonmal für die Tipps, werde Antrag mitnehmen und gleich dazu den passenden Widerspruch , div. Urteile sowie die KdU -Richtlinien von RLP hab ich ja. Falls das nicht fruchtet werd ich halt gleich mal bei Gericht vorbeischauen :motz:

Danke

Markus
 
Du wurdest wohl nicht aufgefordert von der Behörde umzuziehen- aber der Umzug ist "aus anderen Gründen" ( Familienzuwachs) "erforderlich". Die Wohnung ist für 4 Personen eindeutig zu klein.

Das hat die Behörde selbst zugegeben , indem sie dem Umzug ja zugestimmt hat.

Die Erstausstattung für das Baby und auch Babymöbel ( Erstausstattung für die Wohnung für das Kind) - schnell beantragen. Wir haben auch unser Kind ( jetzt 3 Monate) in einer Tragetasche schlafen lassen müssen, obwohl ein halbes Jahr vorher beantragt. - Dann kommen noch blöde Fragen, womit man es bisher versorgt hat, bzw. worin es bisher geschlafen hat usw.

Die Umzugsleistungen sind leider Kann- Leistungen. Da aber der Unzug eben "erforderlich" ist- und ihr ohne dies nicht umziehen könnt, müssen sie es übernehmen m. E. Es wird euch vielleicht ein kurzes Schreiben zum Gericht kosten, wenn sie nicht in Kürze reagieren und auch zahlen. Lohnt aber. Meist kommen die Behörden dann erst in die Hufe. Keine Angst. Eine Klage/ einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht kostet nichts.

Kleine Argumentationshilfe:

Nach dem Sozialgericht Braunschweig vom 7.3.05, S 18 AS 65/05 ER sind Renovierungskosten nach § 22 Abs. 3 SGB II zu übernehmen.

Zu den Umzugskosten gehören neben den Kosten für Packen und Transport des Hausrats auch die Kosten für eine wegen des Umzugs erforderliche Renovierung der alten oder neuen Wohnung (Hauck/Noftz, SGB II, Rn. 27 zu § 22).

Zur Abgrenzung der bei Notwendigkeit übernahmefähigen Umzugskosten kann ergänzend auf das Bundesumzugskostengesetz zurückgegriffen werden. Zu den Umzugskosten rechnen daher auch Aufwendungen für die Erstherrichtung der neuen Unterkunft, soweit diese nicht der Erstausstattung für die Wohnung (§ 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II) zuzuordnen sind (Berlit in LPK-SGB II, Rn. 64 zu § 22).



:mrgreen:
 
Danke für alle Eure Tipps,
Mietwagen ist soweit schon organisiert, da wir eine Autovermietung hier haben die mit der Jobcenter "zusammenarbeiten". FM hat sonstige Umzugskosten wie z.B. Küchenumbau (neue Arbeitsplatte, Abfluß usw.), Umzugskartons, Schrauben und Dübel usw. abgelehnt, ebenso die Übernahme der Renovierungskosten bei Auszug aus der Wohnung.

Aber Morgen hab ich nochmal Termin bei El Cheffe dem werd ich dann erstmal alle Urteile und diverse Richtlinien die ich schon von anderen Jobcenter gefunden habe um die Ohren hauen und wenn er nicht spurt geht es auf direktem Wege zum Gericht, ist ja fast nebenan :mrgreen:

Gruß

Markus
 
FM hat sonstige Umzugskosten wie z.B. Küchenumbau (neue Arbeitsplatte, Abfluß usw.), Umzugskartons, Schrauben und Dübel usw. abgelehnt, ebenso die Übernahme der Renovierungskosten bei Auszug aus der Wohnung.

... dies bitte schriftlich vom FM verlangen und wenn er dies nicht macht, dann w.o. Antrag stellen und nach Ablehnung dies einklagen.

:daumen:
 
Die Ablehnung schriftlich bekommen?

Hier noch zwei Urteile dazu

Im Rahmen der von der Antragsgegnerin zu finanzierenden Hilfe zur Selbsthilfe der Antragstellerin können als notwendige und angemessene Kosten des Umzugs lediglich folgende Positionen berücksichtigt werden - wobei aus dem Selbsthilfegebot folgt, dass sowohl die Antragstellerin als auch ihre Kinder, die weder krank, behindert noch gebrechlich sind, sowohl ihre Umzugskartons selbst packen als auch während des Umzugs die Umzugskartons mit tragen -:

• Kosten der Anmietung eines Umzugsfahrzeugs,
• Benzinkosten,
• Kosten für zwei studentische Hilfskräfte als Umzugshelfer,
• Kosten für eine studentische Hilfskraft als Umzugswagenfahrer,
• Kosten für eine Haftpflichtversicherung für die Umzugshelfer,
• Kosten für Umzugskartons und sonstiges Verpackungsmaterial,
• Kosten für Entsorgung von Sperrmüll.
• Kosten für eine Ausnahmegenehmigung für das Parken des Umzugswagens in den Halteverbotszonen.
https://www.elo-forum.org/search/2327.html

Umzugskosten einschließlich der wegen des Umzugs erforderlichen Renovierungskosten unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts zu gewähren.
https://www.elo-forum.org/search/1533.html
 
So neues von der Front...

War jetzt mal beim Chef der Leistungsabteilung, ich hab mit noch keinem in der Jobcenter so vernünftig reden können wie mit dem. Zu den einzelnen Punkten meinte er:

Mietwagen für Umzug inkl. Diesel :daumen:
Kaution :daumen:
Verpackung, Helfer :daumen:
Küchenumbau und neue Arbeitsplatte steht noch in den Sternen.

Renovierungskosten bei Auszug: eher :evil: aber hab ihm schon gesagt das ich das auf jeden Fall versuchen werde einzuklagen. Er meinte das komme aus dem BSHG und sei nicht auf das SGB II zu übertragen. Da wies ich ihn auf diverse Urteile hin wobei er nur meinte er lasse das prüfen, da sich ja dauernd die Rechtslage ändern würde aber er gehe davon aus das diese Kosten nicht übernommen werden.

Erstausstattung:
Ich habe diverse Sachen als Erstausstattung hauptsächlich für unsere Kinder beantragt, ebenso Jalousien und Vorhänge für die Fenster die dort mehr sind als in der jetzigen Wohnung. Dann noch Sachen für´s Bad, Teppich für Kinderzimmer, Schrank für die Küche usw. Da fragte er mich nur wieso wir das bisher nicht bantragt hatten und das ich das alles begründen soll. Er denkt das die Dinge zumindest teilweise durchgehen und ich soll in die Begründung schreiben das ich diese Angaben jederzeit unter Eidesstatt wieder holen würde...
Das hab ich jetzt auch mal getan, hab ja nicht gelogen und würde diese Angaben auch jederzeit so wieder unterschreiben...


Ich halte Euch weiterhin auf dem laufenden...


Grüße aus dem Saumagen-Land :D
 
im SGBII : §22 steht

Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

Genehmigung wurde uns erteilt..aber wir sollten

(3) Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.[/quote]

Da weigert sch das Amt bei uns auch: Kaution und doppelte Miete nur als Darlehen... würde ich nie machen, warum weiter verschulden?

Maklergebühren werden NICHT übernommen... tja, ich find aber seit 3 Jahren nichts, kann das nachweisen, selbst schuld also, wenn ich nicht umziehen kann!

Grade mal eine nicht ganz angemessene Wohnung haben wir in 3 Jahren anschauen können... und nicht bekommen. Wobei: die Wohnung wäre schön gewesen, aber die Miete lag statt bei 545 E (erlaubt) bei 600 €...
dioe Differenz hätten wir sebst tragen sollen... war mir nicht recht.

Was ist eigentlich, wenn wir einen Mietbertrag bekommen könnten, ich den aber nicht unterschreiben will, wenn ich vom Amt nur Darlehen angeboten bekomme statt Kostenübernahme? Muß ich klagen, oder kann ich die Wohnung aufgrund dessen nicht nehmen, ohne Kürzung der derzeitigen Wohnungskosten befürchten zu müssen? Oder wenn sie etwas über der Angemessenheit liegt, und ich nicht zuzahlen will?

Wenn ich das sicher wüßte, könnte ich mir gleich alle Wohnungsbesichtigungen ersparen, die über 545 € liegen... oder die dopelte Mietzaahlung wegen der Kündigungsfrist erforderlich machen würden...

Gruß aus Ludwigsburg
 
Lillybelle meinte:
Achtung! Reden kann er viel. Bitte, lasse dir diese Zusagen dringend schriftlich geben...


Ich hab ja einen Antrag dagelassen in dem ich aufgrund der knappen Zeit einen rechtsmittelfähigen Bescheid innerhalb von 5 Tagen erwarte, da wir schon nächstes WE umziehen werden.

Mietwagen ist schon gebucht, die arbeiten hier bei uns mit einer Autovermietung zusammen und die Rechnung geht direkt an die Jobcenter und der Rest wird hoffentlich umgehend bearbeitet. Falls ich innerhalb dieser 5 Tage keinen Bescheid bekomme, gehe ich am 6. Tag hin und bleibe solange dort auf dem Stuhl sitzen bis ich meinen Bescheid habe :twisted:
 
Geh lieber gelich zum Sozioalgericht und gebe eine einstweilige Anordnung zu Protokoll. Gerade wegen der Dringlichkeit geht die sofort durch.
 
Ich habe bisher nur gelesen das eine EA machbar wäre wenn ein Bescheid ergangen wäre und man Widerspruch eingelegt hat, einen Bescheid hab ich aber noch nicht für meine gestellten Anträge. Falls dem nicht so ist, kann mir bitte jemand ein paar stichpunktartige Info´s liefern wie ich die EA am besten aufsetze?

Wäre für Eure Hilfe dankbar da ich dann Morgen früh gleich mal zum Gericht gehen werde. Kann ich das auch beim Gericht (kein Sozialgericht dabei) in meiner Stadt machen oder soll ich dazu auf das für unseren Kreis zuständige Sozialgericht gehen?

Gruß aus der Pfalz

Markus
 
Ich habe bisher nur gelesen das eine EA machbar wäre wenn ein Bescheid ergangen wäre und man Widerspruch eingelegt hat

nein, dies ist auch eher möglich, wenn dir nicht zugemutet werden kann, bis zur Widerspruchsbearbeitung zu warten. Da deine SB sich ja querstellt, ist demnach eine EA sofort zulässig.

Ergo - nicht so lange warten und gleich handeln.
 
Danke Janchen für die schnelle Antwort. Jetzt stellt sich nur noch die Frage wo ich Morgen früh hinmuß, zum Gericht in unserer Stadt, oder zum Sozialgericht ein paar Kilometer weiter.

Gruß

Markus
 
Renovierungskosten

muss auch mal was dazu sagen.

Natürlich muss die Jobcenter sparen, d.h. auch Kosten auf andere verschieben (jedenfalls soweit es rechtens und möglich ist).

letztes Jahr war für mich das Jahr der Umzüge :)

Es gibt da wohl eine Änderung bezüglich der Renovierungskosten, da es wohl in älteren Mietverträgen nicht eindeutig genug ausgeführt wurde. Bei solchen Verträgen können die Klauseln über Renovierung ungültig sein. (soweit ich mich erinnere ging es um den zeitlichen Absatnd von Raumrenovierungen und wie es anzurechnen ist bei einem Auszug. Der Mieter sollte nicht mehrfach mit Renovierungskosten belastet werden.)

Sollte dies so bei Dir sein, dann wird Deinem Vermieter der "schwarze Peter" zugeschoben werden können.

Das Geschriebene stellt keine Rechtsberatung dar!!! - Solche erhälst du u.a. bei Anwälten.
 
Eine Wohnung wird wohl auf jeden Fall IMMER zu renovieren sein. Andernfallskönnte sich solch ein Luxus ein ALG2 - Empfänger auch gar nicht leisten. Die müssen froh sein, wenn die derzeit noch einen Vermieter finden. Sah gestern im Lokalblatt hier Wohnungsanzeige eines Vermieters:

Vergebe Wohnung an ALG 2 - Empfängerin . Verbilligte Miete gegen gelegentliche Mithilfe.

:kotz:
 
Also die Renovierung hätte eh stattfinden sollen in den nächsten 12 Monaten, da im Mietvertrag steht ca. alle 5 Jahre sollten die Wohnräume und alle 3-4 Jahre die Küche renoviert werden. Wir wohnen jetzt genau 4 Jahre und einen Monat hier, also hoffe ich mal das die Jobcenter das übernimmt, weil leisten kann ich mir das beim besten Willen nicht und es wäre eh demnächst angefallen. Und es ist nunmal im Mietvertrag geregelt das bei Auszug renoviert werden muß.

Gruß

Markus
 
Hallo Leute,

es hat zwar ewig gedauert, aber nun wurde meiner beantragten einstweiligen Anordnung im DRITTEN Anlauf stattgegeben. :twisted:

Als erstes stellte ich Ende Dezember den Antrag auf eA beim zuständigen Sozialgericht. Zu meiner Verwunderung wurde alles abgelehnt, also neue Lampen die notwendig waren, da von 2ZKB Wohnung in 4ZKB mit Abstellraum und Waschraum, ebenso die Jalousien (hatten in der alten Wohnung gar keine, da 2. OG und nicht einsehbar, jetzt EG und jeder kann rein gaffen). Weiterer notwendiger Schrank für die Küche, sowie Küchenumbau wurden auch abgelehnt. Renovierungskosten für die alte Wohnung lediglich als Darlehen. Gegen diesen Beschluss erhob ich eine Beschwerde beim Landessozialgericht, diese wurde dann wieder an das zuständige SG geleitet, die aber Ihren Beschluss bestätigten. Gegen diesen selbstverständlich wieder Beschwerde gemacht und dann wurde das ganze beim LSG anhängig. Vor 2 Wochen hatte ich dann einen Erörterungstermin beim LSG , der hätte fast nicht besser laufen können.
Ich konnte der Richterin diverse Ungereimtheiten und aus den Akten der Jobcenter verschwundene Dokumente nachweisen, sowie durch Zeugenbenennung auch mündliche Absprachen die vorher getroffen wurden, glaubhaft machen. Damals war ich noch ein wenig blauäugig und habe mich auf mündliche Sachen eingelassen, aber das passiert mir nicht mehr. :evil:
Auf jeden Fall muss die Jobcenter jetzt die Renovierungskosten für die alte Wohnung als einmalige Beihilfe übernehmen. Die Lampen, Jalousien und Möbel für die Kinder die vorher nicht existierten, sind als Erstausstattung zu bewerten, damit auch als einmalige Beihilfe. Gegen das Darlehen für die Kaution und die Rückzahlung durch aller in der BG lebenden konnte ich nichts erreichen. Aber zur Belohnung darf die Jobcenter auch meinen Küchenumbau finanzieren, da dies nach Auffassung der Richterin den Umzugskosten zuzuordnen sei, allerdings nur die Kosten für die Arbeitsplatte und nicht die Transportkosten, also die 30 € für den Mietwagen bleiben mir an der Backe kleben. Ebenso als Belohnung sind von der Jobcenter die doppelten Mietkosten zu tragen, die zu den Wohnungsbeschaffungskosten zählen - auch wenn dies ein nicht von der Jobcenter „beauftragter“ Umzug war - aber dafür ein „offensichtlich“ notwendiger Umzug, da niemand erwarten kann dass wir zu 4. in einem Zimmer schlafen, da kein Platz mehr war um auch noch die Kinderbetten zu stellen.


Manchmal ist es doch von Vorteil wenn man sich nichts gefallen lässt und kämpft!


Gruß aus der Pfalz


Markus
 
Hallo MarkusK,
:daumen: :daumen:

hast du da ein Urteil oder Vergleich schriftlich was du mal hier einstellen könntest.

Damit könntest du anderen Betroffenen helfen ! ! !

Danke
 
Noch habe ich den Beschluss nicht in endgültiger Schriftform, nur das Gesprächsprotokoll mit dem mündlichen Beschluss, aber ich denke der wird die Tage noch kommen. Werde ich auf jeden Fall, sobald ich ihn habe, hier zur Verfügung stellen.

Gruß

Markus
 
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