Freidom
Elo-User*in
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Hallo,
zum Jobcenter Termin bin ich mit einem Auto, dass ich mir geliehen hatte, gefahren.
Im Antrag auf Gewährung von Reisekosten (hier aus den Forums-Vorlagen) steht unter Punkt 2 "Die Nachweise bzw. Belege für o.g. Kosten [ ] sind beigefügt [ ] werden nachgereicht".
Wie soll ich das belegen?
Wird nicht seitens vom JC eine Kilometerpauschale von 20Cent verhängt?
Und könnt Ihr bitte mal meine Anträge zum Vorschuss (nach den Informationen hier) und VerBIS Eintrag prüfen?
Zum Vorschussantrag verstehe ich nicht ganz, ob ich auch gleichzeitig beim SG Antrag nach § 86b SGG stellen muss, wie im Artikel erwähnt, oder ob ich damit warten soll, bis das JC den Antrag auf Vorschuss ablehnt, wobei im Antragsschreiben für das JC schon erkenntlich ist, dass ich diesen Weg dann gehen werde.
Zitat:
Vielen Dank!
zum Jobcenter Termin bin ich mit einem Auto, dass ich mir geliehen hatte, gefahren.
Im Antrag auf Gewährung von Reisekosten (hier aus den Forums-Vorlagen) steht unter Punkt 2 "Die Nachweise bzw. Belege für o.g. Kosten [ ] sind beigefügt [ ] werden nachgereicht".
Wie soll ich das belegen?
Wird nicht seitens vom JC eine Kilometerpauschale von 20Cent verhängt?
Und könnt Ihr bitte mal meine Anträge zum Vorschuss (nach den Informationen hier) und VerBIS Eintrag prüfen?
Zum Vorschussantrag verstehe ich nicht ganz, ob ich auch gleichzeitig beim SG Antrag nach § 86b SGG stellen muss, wie im Artikel erwähnt, oder ob ich damit warten soll, bis das JC den Antrag auf Vorschuss ablehnt, wobei im Antragsschreiben für das JC schon erkenntlich ist, dass ich diesen Weg dann gehen werde.
Zitat:
Also: wenn Ihr in dieser Situation seid: stellt den Antrag auf Vorschuss nach § 42 SGB I UND schreibt gleichzeitig, dass Ihr spätestens 1 Monat nach Antragstellung beim SG eine Klage nach § 86b SGG auf Auszahlung einreichen werdet. Spätestens dann verstehen die meisten Jobcenter, dass sie "verloren" haben, weil Ihr die nötigen KNIFFE kennt!
Vielen Dank!