Hallo,
auf Nachfrage, ob für die Erstattung der Reisekosten zu einem Meldetermin eine besondere Form erforderlich sei, antwortete die Sachbearbeiterin: Es sei notwendig das offizielle Formular auszufülllen. Der von mir eingereichte, selbst verfasste, schriftliche Antrag mit beigefügter Kopie des Fahrtickets zum Nachweis der Kosten reiche nicht aus.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Prozesse im Jobcenter auf die Abarbeitung von standardisierten Formularen optimiert sind. Dennoch kann ich bislang keine rechtliche Grundlage erkennen, warum mein selbst verfasster, schriftlicher Antrag nicht bearbeitet werden kann.
Hat hier jemand bereits Erfahrungen?
Vielleicht werde ich die 6 Monate abwarten, eine Erinnerung schreiben und anschließend eine Untätigkeitsklage einreichen, um das mal zu klären. Einen Eingangsstempel habe ich auf meinem (selbstgeschriebenen) Antrag.
auf Nachfrage, ob für die Erstattung der Reisekosten zu einem Meldetermin eine besondere Form erforderlich sei, antwortete die Sachbearbeiterin: Es sei notwendig das offizielle Formular auszufülllen. Der von mir eingereichte, selbst verfasste, schriftliche Antrag mit beigefügter Kopie des Fahrtickets zum Nachweis der Kosten reiche nicht aus.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Prozesse im Jobcenter auf die Abarbeitung von standardisierten Formularen optimiert sind. Dennoch kann ich bislang keine rechtliche Grundlage erkennen, warum mein selbst verfasster, schriftlicher Antrag nicht bearbeitet werden kann.
Hat hier jemand bereits Erfahrungen?
Vielleicht werde ich die 6 Monate abwarten, eine Erinnerung schreiben und anschließend eine Untätigkeitsklage einreichen, um das mal zu klären. Einen Eingangsstempel habe ich auf meinem (selbstgeschriebenen) Antrag.