Reisekosen Vorstellungsgespräch, Kosten der Übernachtung was steht mir zu?

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captainahab

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Am 2. November habe ich ein Vorstellungsgespräch 464 km entfernt von meinem Wohnort, der Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) übernimmt die Kosten nicht.

Was steht mir vom Jobcenter her zu? 20 Cent pro Kilometer zahlt das Jobcenter üblicherweise, aber wie sieht es mit Übernachtungskosten aus? In welcher Höhe müssen diese erstattet werden? (Das Gepräch ist morgens um 11:00 Uhr)

Stehen mir Kosten in Höhe der im Bundesreisekostengesetz festgelegten Werte vom Jobcenter zu? Also kommt da vielleicht noch eine Verpflegungspauschale hinzu?
 

erwerbsuchend

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@ captainahab,

welches Verkehrsmittel nutzt du für die An- und Abreise zu diesem VG und wieviel Zeit benötigst du dafür? Wie lange dauert das VG? Die Frage ist, wie lange bist du insgesamt für dieses VG unterwegs, beginnend mit der Abfahrt von deiner Wohnung zu diesem VG bis zu deiner Rückkehr in deine Wohnung?
 

captainahab

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Wie gesagt gespräch um 11 Uhr 464 km entfernt, da werde ich wohl nachmittags am Tage zuvor losfahren, dann schätze ich Gespräch ca. 1 Stunde und Rückfahrt mit PKW (und wenn nicht mit PKW, dann offiziell trotzdem mit PKW :biggrin:)
 

captainahab

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Du must das vorher beantragen.

Das habe ich ja vor einigen Tagen gemacht, aber noch keine Antwort bekommen. Und die SB -Dame wird mir nicht mehr so wohlgesonnen sein, da ich gerade ihren Eingliederungsverwaltungsakt abgeschossen habe, in dem man mich nun endgültig zum Hilfsarbeiter abstempeln wollte und Bewerbungen als Ingenieur gar nicht mehr als Bewerbungen zählen wollte:

https://www.elo-forum.org/eingliede...ungen-erlassen-187133/index2.html#post2237983

Die Frage ist, wie ich vorgehe, wenn das JC bis zum Gespräch sich nicht meldet.
 

erwerbsuchend

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Wie gesagt gespräch um 11 Uhr 464 km entfernt, da werde ich wohl nachmittags am Tage zuvor losfahren, dann schätze ich Gespräch ca. 1 Stunde und Rückfahrt mit PKW (und wenn nicht mit PKW, dann offiziell trotzdem mit PKW :biggrin:)

@ captainahab,

das war leider keine Antwort auf meine Frage. Gerade wenn man mit dem PKW fährt, kann man, je nach Verkehrssituation, diese Strecke von ca. 460 km durchaus innerhalb von 4 h schaffen. Dann wärst du mit Hin- und Rückfahrt und dem VG an sich ca. 9-10 h an diesem Tag unterwegs. Eine Zeitspanne, die Außendienstmitarbeiter durchaus täglich mit dem Kfz unterwegs sind.

Solltest du allerdings mit Fernbus oder Bahn unterwegs sein, dann müsste man sehen, welche Fahrplanverbindungen es rund um dein VG gibt und ob dann daher eine Übernachtung notwendig ist, weil es sonst keine zeitnah passende Verbindung gibt.

Eine möglicherweise notwendige Übernachtung wirst du dem JC allerdings nachweisen müssen. Gleiches gilt natürlich auch für die Nutzung von Fernbus oder Bahn. Als Nachweis wird das JC die Fahrkarten sehen wollen.
 

captainahab

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Also mit der Bahn gibt es eine Verbindung die ist ca. 15 min vor dem Gespräch da, welche noch am gleichen Tage um ca. 5 Uhr morgens losgeht, alle anderen gingen über Nacht. Und da die Bahn nicht unbedingt pünklich ist, ist damit nicht notwendigerweise sichergestellt, dass ich dort pünktlich ankomme. UND einen Porsche fahre ich nicht, :biggrin: sondern nen Opel Combo, da kann man sich notfalls auch mal zur Übernachtung hinten reinlegen...

Eine möglicherweise notwendige Übernachtung wirst du dem JC allerdings nachweisen müssen. Gleiches gilt natürlich auch für die Nutzung von Fernbus oder Bahn.

Da muss ich aber mal widersprechen, denn man hat durchaus die freie Wahl, ob ich jetzt Bahn oder Auto nutze. DAS kann mir kein JC vorschreiben.
 
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erwerbsuchend

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Also mit der Bahn gibt es eine Verbindung die ist ca. 15 min vor dem Gespräch da, welche noch am gleichen Tage um ca. 5 Uhr morgens losgeht, alle anderen gingen über Nacht.

Wie lang wäre die Fahrzeit bei den Übernachtverbindungen? Wären dies durchgehende Verbindungen oder mit längerem Aufenthalt zwischendurch?

Wenn es sich um durchgehende Verbindungen handelt, spräche aus meiner Sicht nichts dagegen, diese zu nutzen.

UND einen Porsche fahre ich nicht, :biggrin: sondern nen Opel Combo

Rechnen wir doch mal nach. Du gibst eine Fahrtstrecke von 464 km an, für die ich eine Fahrzeit von ca. 4 h schätze. Daraus ergibt sich eine Durchschnittsgeschwindigkeit von ca. 116 km/h. Ich nehme an, dass dein Combo diese durchaus auf der Autobahn erreicht.

da kann man sich notfalls auch mal zur Übernachtung hinten reinlegen...

Auf eigene Kosten kannst du das sicherlich gern machen, aber ob das JC diese Übernachtungskosten übernehmen muss, ist vom gewählten Verkehrsmittel abhängig. Bei Fernbus und Bahn zählt dazu auch der Fahrplan.

Da muss ich aber mal widersprechen, denn man hat durchaus die freie Wahl, ob ich jetzt Bahn oder Auto nutze. DAS kann mir kein JC vorschreiben.

Das ist richtig, du hast die freie Wahl des Verkehrsmittels. Allerdings bist du verpflichtet, im Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten durch das JC , das gewählte Verkehrsmittel und dessen Kosten anzugeben. Diese Angaben sind wahrheitsgetreu zu machen.

Solltest du dich für die Nutzung des eigenen Kfz entscheiden, könnte das JC die Übernahme der Übernachtungskosten ablehnen, da die Hinfahrt am selben Tag durchaus möglich wäre, sofern du rechtzeitig losfährst. Zudem ist auch die Rückfahrt am selben Tag möglich.

Aber du kannst das alles auch selbst herausfinden, indem du einfach die Übernahme einer Übernachtung durch das JC beantragst.
 

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Na ja dann muß man mir doch wenigstens die Kosten des günstigsten Verkehrsmittels erstatten, auch wenn ich ein anderes nutze!?

Soweit ich weiß, wird ein Antrag nur auf Grund der darin gemachten Angaben beschieden. Es wird dabei nur geschaut, ob das gewählte Verkehrsmittel tatsächlich die günstigste Wahl ist, sofern eLB mehrere Verkehrsmittel zur Auswahl hat. Sollte sich eLB grundlos für die teurere Variante entschieden haben, dann gibt es meines Wissens nicht direkt den günstigeren Betrag ausgezahlt.

Für die Fahrt im eigenen Kfz werden meist 0,20 EUR/Entfernungskilometer vom JC erstattet. Dies ergibt bei 464 km = 92,80 EUR.
Hast du schon mal nachgesehen, was dich die Fahrt per Fernbus oder Bahn kosten würde?
 

captainahab

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Für die Fahrt im eigenen Kfz werden meist 0,20 EUR/Entfernungskilometer vom JC erstattet. Dies ergibt bei 464 km = 92,80 EUR.
Hast du schon mal nachgesehen, was dich die Fahrt per Fernbus oder Bahn kosten würde?

Habe ich ja so gemacht und auch so beantragt. Der Betrag muss dann natürlich noch mit 2 multipliziert werden, denn ich will ja auch noch zurückfahren! :biggrin:

Aber eine Antwort habe ich noch nicht, also was passiert, wenn bis zum Gespräach das JC sich nicht meldet? Denen ist ja alles zuzutrauen um Geld zu sparen...
 

erwerbsuchend

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Habe ich ja so gemacht und auch so beantragt. Der Betrag muss dann natürlich noch mit 2 multipliziert werden, denn ich will ja auch noch zurückfahren!

Was ist in deiner EGV dazu vereinbart, die Bezahlung je Fahrt- oder je Entfernungskilometer? Normalerweise wird nur die Strecke je Entfernungskilometer berücksichtigt.

Aber eine Antwort habe ich noch nicht, also was passiert, wenn bis zum Gespräach das JC sich nicht meldet? Denen ist ja alles zuzutrauen um Geld zu sparen...

Im Normalfall sehen es die JC so, dass eLB die Fahrtkosten aus eigener Tasche vorauslegen soll und erst nach erfolgtem VG die Fahrtkosten überwiesen bekommt. Teilweise verlangen die JC eine schriftliche Bestätigung vom AG , dass eLB tatsächlich zu einem VG anwesend war.

Zum Thema, wann das JC die Fahrtkosten zahlt, findest du hier im Forum eine Menge an Lesestoff.
 

captainahab

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Was ist in deiner EGV dazu vereinbart, die Bezahlung je Fahrt- oder je Entfernungskilometer?

So etwas unterschreibe ich prinzipiell nicht, wenn mir hier mit Sanktionen gedroht wird. Den Eingliederungsverwaltungsakt habe ich (mit sehr gute Hilfe aus dem Forum) gerade abgeschossen:

https://www.elo-forum.org/eingliede...ungen-erlassen-187133/index2.html#post2237983

Normalerweise wird nur die Strecke je Entfernungskilometer berücksichtigt.
Ja aber das ist ja Hin- und Rückfahrt, also prinzipiell immer MAL 2! Denn auch die Bahn verlangt ja Geld für die Rückfahrt! :biggrin:

Im Normalfall sehen es die JC so, dass eLB die Fahrtkosten aus eigener Tasche vorauslegen soll und erst nach erfolgtem VG die Fahrtkosten überwiesen bekommt.

Soll mir recht sein, hauptsache sie ZAHLEN!!!
 
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Nach eigener Recherche müssten folgende Gesetzesstellen für die Fahrtkostenregelung zu Grunde liegen: §16 SGB II, dessen fachliche Weisungen auf §85 SGB III, der wiederum auf §63 SGB III und dieser auf §5 BRKG verweist.

Demzufolge wird von zurückgelegtem Kilometer gesprochen, jedoch wird der Höchstbetrag je Fahrt (hin + zurück) auf 130,00 EUR begrenzt.

Soll mir recht sein, hauptsache sie ZAHLEN!!!

PS: Das durchgehende Verwenden von Großbuchstaben und Ausrufezeichen wird in der Schriftform als Schreien verstanden. Es wäre daher höflich den anderen Usern hier gegenüber, wenn du deine Texte in normaler Schreibweise erstellst. Danke.
 

captainahab

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PS: Das durchgehende Verwenden von Großbuchstaben und Ausrufezeichen wird in der Schriftform als Schreien verstanden. Es wäre daher höflich den anderen Usern hier gegenüber, wenn du deine Texte in normaler Schreibweise erstellst. Danke.

Es handelt sich ja auch um ein "Schreien" in Richtung des JC , einer Institution, bei der der Rechtsbruch System hat. Hier hält sich meine Höflichkeit sehr in Grenzen!!! :biggrin:
 

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Es handelt sich ja auch um ein "Schreien" in Richtung des JC , einer Institution, bei der der Rechtsbruch System hat. Hier hält sich meine Höflichkeit sehr in Grenzen!!!

Wie du dich im Gespräch mit deinem SB verhälst, ist deine Sache. Hier im Forum rumzuschreien, bei Menschen, von denen du Hilfe erwartest, ist mehr als unhöflich. Schließlich wird dein SB , dein Rumschreien hier in Richtung JC , in der Regel weder lesen noch hören.
 

captainahab

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Wie du dich im Gespräch mit deinem SB verhälst, ist deine Sache. Hier im Forum rumzuschreien, bei Menschen, von denen du Hilfe erwartest, ist mehr als unhöflich. Schließlich wird dein SB , dein Rumschreien hier in Richtung JC , in der Regel weder lesen noch hören.

Ich finde Deine diesbezügliche Kritik schon etwas lächerlich, sich so aufzuregen, weil ich hier EIN Wort in dieser Weise hervorhebe. Und empfinde es als ganz besonders unhöflich mich hier in dieser Weise anzugehen, wesentlich unhöflicher, als es jemals sein könnte ein einziges Wort hervorzuheben... :icon_evil:
 

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captainahab

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nö beantragt hab ich das vorher :biggrin:

Hotel 65 Euro wurde zugesichert.

Günstigstes Verkerhrsmittel wurde zugesichert, aber nicht genutzt sondern PKW. Günstigstes Verkehrsmittel ist nicht bekannt. Bahn ca. 151 Euro. Fernbus von Provinz in die Provinz geht nicht.

24 Euro Verpflegungspauschale für insgesamt 24 Stunden Reisedauer gefordert.
 

ArNoN

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Hotel sehe ich auch als erforderlich an - 11:00 Termin heisst 10:30 dort sein plus Raum suchen (idR kennt man die Oertlichkeiten ja nicht), v orher Parkplatz suchen und zum Gebaeude laufen, davor 5h Fahrt, plus Stautoleranz? Und vor allemn, nach 5h Fahrt moechte ich nicht in ein VG kommen...

Danach dann nochmal dasselbe zurueck, ist echt "sportlich" - bei einem gewerblichen Fahrer ist das schon gaaanz knapp an der Lenk- und Ruhezeit-Grenze!

Was ist denn nun draus geworden?

Meines Wissens werden die "Kosten des guenstigsten regelmaessig verkehrenden Verkehrsmittels" uebernommen, das kann (wenn's passt) ein Fernbus sein, idR aber nicht. Also Bus&Bahn, und die sind, sofern man nicht gerade das 29-Euro-Ticket erwischt, meist deutlich teuerer als das eigene Auto, wenn man nur die variabelen Kosten rechnet...
 
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