Reise ins Ausland ohne Bewilligungsbescheid

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Spumanti

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Hallo liebes Forum!

Ich bin zum 1.7. arbeitslos und arbeitsuchend.

Ich habe vor ab dem 5.7. für mehrere Monate (voraussichtlich 3-4) durch Europa zu reisen - das habe ich meinem Vermittler noch nicht gesagt, würde es aber vor der Abreise machen. Da ich selbst gekündigt habe gehe ich von einer 3-Monats-Sperre aus die ich dann damit zum Reisen ausnutzen würde.

Ich habe also vor, mich zum 5.7. abzumelden und dem Arbeitsmarkt durch meine Abwesenheit nicht zur Verfügung zu stehen. Versicherung etc. habe ich bereits alles abgeklärt.

Eine Ermittlung meines potentiellen Anspruchs auf ALG 1 ist noch nicht möglich, da die abschließende Bescheinigung meines aktuellen Arbeitgebers über meine Anstellung und Gehalt etc. erst Ende Juni ausgehändigt wird.

Meine Frage: Kann ich sorgenfrei ins Ausland obwohl ich noch keinen Bescheid von der Agentur für Arbeit habe?
Ich kann mir vorstellen dass die Ermittlung eine Weile dauern wird...

Ich weis ja, dass ich mich bei Rückkehr erneut arbeitslos melden und persönlich erscheinen muss - kann es Probleme geben, wenn in der Zwischenzeit noch keine konkreten Ansprüche festgestellt worden sind?

Oder sollte ich lieber am 2.7. -wenn ich mich eh persönlich arbeitslos melde - vor Ort auf eine Berechnung meines Anspruches bestehen und den Zettel dann mitnehmen? Darf ich darauf überhaupt bestehen?

Es wäre mir wichtig, das vorab zu klären.

Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag noch

Spumanti
 

twitmarsh

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Wäre hier vielleicht das Dispositionsrecht (§ 137 SGB III) eine Möglichkeit die 3 Monatigen Sperrzeit zu umgehen und die Zeit nutzvoll für eine Auslandsreise zu verwenden ?

Siehe dazu auch:
§ 142 SGB III Anwartschaftszeit (mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis)
§ 143 SGB III Rahmenfrist (Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung ...)
 

Spumanti

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Hallo - Telefonat mit der Agentur ergab: ich muss mir keinerlei sorgen machen .



Lieben Dank für eure antworten !
 

Texter50

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Dann hoffe ich mal, dass sich die Agentur im Zweifel auch an das Telefonat erinnert und wünsche Dir einen schönen Urlaub. :icon_mrgreen:

Bei wichtigen Angelegenheiten sollte man sich die Aussagen der Agentur irgends besser schriftlich besorgen. :icon_stop:
 
G

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Er meldet sich ab, was sollen die einem denn schriftlich geben?

In der Praxis bekommt man diese schriftlichen Auskünfte nicht immer.
Das könnt ihr hier noch so oft predigen.

Und ich bin auch ein Befürworter der schriftlichen Dokumentation, gerade mit Behörden.
Stimme den Tipps also vollumfänglich zu.

Zum Thema des TE :
Ein Tag arbeitslos gemeldet reicht aus, dann wird Dir ein Bescheid erstellt.
Überlege evtl. noch mal den oben genannten Tipp aus #3, falls Du vorhast länger Privatier zu sein.
 

Spumanti

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Was wäre denn die Auswirkung des dispositionsrechts? Kann man damit die drei Monate Sperre umgehen? Habe das in der Tat noch nicht ganz verstanden.

Liebe Grüße

. QUOTE=RobbiRob;2299520]Er meldet sich ab, was sollen die einem denn schriftlich geben?

In der Praxis bekommt man diese schriftlichen Auskünfte nicht immer.
Das könnt ihr hier noch so oft predigen.

Und ich bin auch ein Befürworter der schriftlichen Dokumentation, gerade mit Behörden.
Stimme den Tipps also vollumfänglich zu.

Zum Thema des TE :
Ein Tag arbeitslos gemeldet reicht aus, dann wird Dir ein Bescheid erstellt.
Überlege evtl. noch mal den oben genannten Tipp aus #3, falls Du vorhast länger Privatier zu sein.[/QUOTE]
 

twitmarsh

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Was wäre denn die Auswirkung des dispositionsrechts? Kann man damit die drei Monate Sperre umgehen? Habe das in der Tat noch nicht ganz verstanden.
Über Google gibt es einiges an Informationen über Dispositionsrecht/Dispositionsjahr in Verbindung mit Abfindung.

In meinen Fall war es ziemlich einfach, hab mich beim AfA gemeldet und mitgeteilt das ich mein Dispositionsrecht wahrnehme und mein Anspruch auf Arbeitslosengeld mit ein Jahr verschieben möchte und das wurde notiert.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
In Deinem Fall würdest Du Dich exakt zum 01.07.2019 arbeitslos melden.

Damit sind alle Sperrzeittatbestände erledigt, also die 3 Monate Sperre auch.

Es ist aber sehr wichtig, dass exakt der Tag eingehalten wird, da bei Meldung vorher keine 12 Monate vergangen sind und somit doch Sperre eintritt und wenn es nur einen Tag zu spät ist, hast Du keinen Anspruch mehr auf Alg1 , da Dir dann die 12 Monate Beitrag in den letzten 2 Jahren fehlen.
 

Katzenfan

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In Deinem Fall würdest Du Dich exakt zum 01.07.2019 arbeitslos melden.
...
Es ist aber sehr wichtig, dass exakt der Tag eingehalten wird,
Was @RobbiRob geschrieben hat, ist alles richtig!
Möchte nur noch erwähnen, dass die persönliche Arbeitslosmeldung ruhig schon ein paar Tage früher erfolgen kann, aber - WICHTIG! - eben erst zum 01.07.2019.

Gerade weil alle Ansprüche dahin sind, wenn man den exakten Tag verpasst oder z. B. gerade dann krank ist (und sich deshalb nicht arbeitslos melden kann), würde ich unbedingt empfehlen, nicht bis zum letzten Tag zu warten.
 

Galaxy3764

Ganz Neu hier...
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In Deinem Fall würdest Du Dich exakt zum 01.07.2019 arbeitslos melden.

Damit sind alle Sperrzeittatbestände erledigt, also die 3 Monate Sperre auch.

Es ist aber sehr wichtig, dass exakt der Tag eingehalten wird, da bei Meldung vorher keine 12 Monate vergangen sind und somit doch Sperre eintritt und wenn es nur einen Tag zu spät ist, hast Du keinen Anspruch mehr auf Alg1 , da Dir dann die 12 Monate Beitrag in den letzten 2 Jahren fehlen.
Kann man auch vieleicht 3 oder 4 wochen früher wieder anmelden oder muss man exakt den datum das man angegeben hat einhalten?
 

ZynHH (R.i.P.)

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Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Früher auf keinen Fall und bis zur Verlängerung der Rahmenfrist am 01.01.2020 auch nicht später.

Bis dahin also taggenau.
Und wie @Katzenfan schon schrieb, kann man sich bis zu 3 Monate vorher arbeitslos melden zum Datum in der Zukunft, welches dann taggenau ist.
 
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