Reha wurde bewilligt, wann JC benachrichtigen?

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Imker

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Guten Tag Leute,

gestern habe ich von der Deutschen Rentenversicherung den Bescheid bekommen, dass meine Reha bewilligt wurde.
Dauer: 4-6 Wochen, stationäre psychologische Reha.
Von der Reha-Klinik bekomme ich noch Bescheid, wann es losgeht.

Das JC (bin in ALG2) weiß noch nicht das ich eine Reha beantragt habe. Ich wollte warten, bis ich weiß wann die Reha anfängt, um denen dann den Zeitpunkt mitzuteilen.
Meine EGV läuft ja weiter. Wenn die Reha z.B. am 5. April anfängt, muß ich dann noch für April die vereinbarten Bewerbungen (6 Stck) nachweisen?
Ich bin dann ja gar nicht Zuhause, um eventuelle Einladungen zum Bewerbungsgespräch nachzukommen.

Wie verhalte ich mich richtig?
Muss ich sonst noch was beachten?

Danke euch.
Imker
 
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Frank71

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Wenn du von der Reha Klinik Bescheid bekommst mit den genauen Zeitraum dann machst du Meldung und nicht eher, den schrieb von der Reha in Kopie gegen Empfangsbestätigung abgegeben beim Jobcenter.
Für den Aufenthalt in der Klinik bist du eh krank geschrieben,das wird dir die Klinik bestätigen und in der Zeit brauchst du keine Bewerbungen schreiben.

Wie viele Bewerbungen sollst du denn schreiben pro Monat?
 

Imker

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Am 2. Mai fängt meine Reha an. Das weiß das JC .
Es läuft gerade eine Sanktion gegen mich. Meine SB ´in ist ein Problem.
Sie hat nichts zu meiner Reha gesagt. Daher habe ich die Befürchtung, dass sie nur darauf wartet,
dass ich mich nicht im April bewerbe um dann eine zweite Sanktion auszusprechen.
Solange die EGV nicht geändert wurde, muss ich mich doch daran halten.
Daher werde ich mich wohl sicherheitshalber doch im April bewerben.
 
G

Gast1

Gast
Imker, Deine Rehabewilligung ist ein triftiger Grund um Deine EGV zu kündigen. Dann musst Du auch keine Bewerbungen mehr schreiben und kannst wegen fehlender Bewerbungen nicht sanktioniert werden.

Der entsprechende § ist der § 59 SGB X ("Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen"). Schau Dir diesen § mal an.

Du solltest dem JC die Rehabewilligung mitteilen um sicherzustellen, dass Du während Deiner Reha keine Vermittlungsvorschläge und keine Angebote/Zuweisungen in Bewerbungsmaßnahmen und keine Einladungen zu Meldeterminen für die Zeit Deiner Reha erhältst.
 

Imker

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Das JC weiß ja von der beginnenden Reha.
Dann muss ich also die EGV kündigen,
da die SB ´in sich nicht meldet um eine neue EGV wegen der Reha auszustellen?

Vor meiner letzten Reha hatte der damalige SB die EGV wegen der Reha angepasst.

Ist die SB ´in nicht von sich aus verpflichtet eine neue EGV wegen der Reha auszustellen?
 
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Gast1

Gast
Imker, nein, das JC ist nicht verpflichtet die EGV in einem solchen Fall zu kündigen oder anzupassen. Das geht nicht aus dem § 59 SGB X hervor. Du müsstest sie schon kündigen.

Wenn Du die EGV kündigst, bist Du erstmal EGV -los. Wäre das nicht in Deinem Sinne?

Das JC könnte zwar argumentieren "Kündigen brauchen Sie die EGV nicht, sie kann auch angepasst werden", aber dafür ist vielleicht gar keine Zeit mehr für, wenn Du den Weg der Aushandlung des Inhalts in der EGV gehen würdest. Weil Du solltest Dir 10-14 Tage Prüfzeit für die ggf. neu abzuschließende EGV erbitten. Bis eine ausverhandelte neue EGV jedoch für beide Vertragsparteien unterschriftsreif ist, bist Du jedoch schon vielleicht in der Reha-Klinik. Deswegen scheint hier die Kündigung der EGV der am meisten angebrachte Weg zu sein.
 
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