Hallo an Euch,
kurz zu mir: ich habe Anfang Januar 2019 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Ich leide seit Jahren unter wiederkehrenden mittelgradigen Depressionen mit Angstzuständen. Dazu gesellen sich seit letztem Jahr fortgeschrittene Arthrose im li. Knie und beginnende Arthrose in den rechten Fingergelenken (Befunde vorliegend, täglich chronische Schmerzen). Was weitere Körperregionen betrifft, ist die Diagnostik hier noch nicht ganz abgeschlossen. Ich habe seit 01/2018 einen anerkannten GdB von 30, befinde mich aber derzeit im Klageverfahren zum GdB 50.
Meine langjährige Arbeitsstelle als Projektassistentin habe ich, nach langem Kampf, 2017 verloren. Bei zwei neuen Arbeitsstellen im letzten Jahr habe ich die Probezeit nicht überlebt und befand mich wieder am Rande des Burnouts. Seit Ende 2018 bin ich arbeitslos und die Depressionen/Ängste in vielerlei Hinsicht sind wieder sehr präsent bzw. haben sich verschlimmert. Bisher hatte ich nur ambulante Psychotherapien (Gesprächstherapie knapp 2 Jahre im 2012-2014 und Verhaltenstherapie knapp 1,5 Jahre 2017-2018). Die Verhaltenstherapie wollte ich fortsetzen, nur leider hat mich meine Therapeutin, entgegen ihrer Aussagen zur Fortführung, im Stich gelassen ☹.
Der Termin beim sozialpsychiatrischen Gutachter ist nun erfolgt. Nach nur 40 min, empfahl er aus Zitat „ärztlicher Sicht“, dass mein behandelnder Psychiater einen zeitnahen Termin zur Behandlung in einer Tagesklinik organisiert (ich habe ihm zuvor gesagt, dass ich einen stationären Aufenthalt nicht möchte). Zum Gutachten selbst muss er sich Zitat „in den nächsten Tagen ein Bild von meinem gesundheitlichen Zustand machen“.
Nun habe ich bald den nächsten Termin bei meinem Psychiater und ich bin mir unsicher, ob ich parallel zum Rentenantrag in eine Klinik gehen soll (unabhängig davon weiß ich, dass eine Therapie in einer Klinik indiziert ist).
Werde ich überhaupt in einer Klinik angenommen, trotz laufenden Rentenverfahrens? Ich habe gelesen, dass es Probleme diesbezüglich geben soll.
Sollte ich lieber abwarten, wie die Rentenversicherung entscheidet? Der Gutachertermin beim Orthopäden steht ebenso bald an.
Könnte die Rentenversicherung meinen Rentenantrag in einen „Rehaantrag“ umdeuten/umwandeln? Gemäß dem Grundsatz „Reha vor Rente“. Bisher habe ich nur Mutter-Kind-Kuren durchgeführt (habe 2 Kinder). Zudem hatte ich bereits 2 gehnemigte Rehas der DRV in der Tasche, habe sie aber beide nicht antreten können, da diese 2 im Nachhinein erfolglosen Jobangebote kamen :-( Mein Psychiater sieht eine Reha als nicht erfolgreich an, dies hat er in seinem Befundbericht auch so angegeben.
Was habt ihr dahingehend für Erfahrungen gemacht? Könnt ihr mir Tipps geben?
LG Maria44
kurz zu mir: ich habe Anfang Januar 2019 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Ich leide seit Jahren unter wiederkehrenden mittelgradigen Depressionen mit Angstzuständen. Dazu gesellen sich seit letztem Jahr fortgeschrittene Arthrose im li. Knie und beginnende Arthrose in den rechten Fingergelenken (Befunde vorliegend, täglich chronische Schmerzen). Was weitere Körperregionen betrifft, ist die Diagnostik hier noch nicht ganz abgeschlossen. Ich habe seit 01/2018 einen anerkannten GdB von 30, befinde mich aber derzeit im Klageverfahren zum GdB 50.
Meine langjährige Arbeitsstelle als Projektassistentin habe ich, nach langem Kampf, 2017 verloren. Bei zwei neuen Arbeitsstellen im letzten Jahr habe ich die Probezeit nicht überlebt und befand mich wieder am Rande des Burnouts. Seit Ende 2018 bin ich arbeitslos und die Depressionen/Ängste in vielerlei Hinsicht sind wieder sehr präsent bzw. haben sich verschlimmert. Bisher hatte ich nur ambulante Psychotherapien (Gesprächstherapie knapp 2 Jahre im 2012-2014 und Verhaltenstherapie knapp 1,5 Jahre 2017-2018). Die Verhaltenstherapie wollte ich fortsetzen, nur leider hat mich meine Therapeutin, entgegen ihrer Aussagen zur Fortführung, im Stich gelassen ☹.
Der Termin beim sozialpsychiatrischen Gutachter ist nun erfolgt. Nach nur 40 min, empfahl er aus Zitat „ärztlicher Sicht“, dass mein behandelnder Psychiater einen zeitnahen Termin zur Behandlung in einer Tagesklinik organisiert (ich habe ihm zuvor gesagt, dass ich einen stationären Aufenthalt nicht möchte). Zum Gutachten selbst muss er sich Zitat „in den nächsten Tagen ein Bild von meinem gesundheitlichen Zustand machen“.
Nun habe ich bald den nächsten Termin bei meinem Psychiater und ich bin mir unsicher, ob ich parallel zum Rentenantrag in eine Klinik gehen soll (unabhängig davon weiß ich, dass eine Therapie in einer Klinik indiziert ist).
Werde ich überhaupt in einer Klinik angenommen, trotz laufenden Rentenverfahrens? Ich habe gelesen, dass es Probleme diesbezüglich geben soll.
Sollte ich lieber abwarten, wie die Rentenversicherung entscheidet? Der Gutachertermin beim Orthopäden steht ebenso bald an.
Könnte die Rentenversicherung meinen Rentenantrag in einen „Rehaantrag“ umdeuten/umwandeln? Gemäß dem Grundsatz „Reha vor Rente“. Bisher habe ich nur Mutter-Kind-Kuren durchgeführt (habe 2 Kinder). Zudem hatte ich bereits 2 gehnemigte Rehas der DRV in der Tasche, habe sie aber beide nicht antreten können, da diese 2 im Nachhinein erfolglosen Jobangebote kamen :-( Mein Psychiater sieht eine Reha als nicht erfolgreich an, dies hat er in seinem Befundbericht auch so angegeben.
Was habt ihr dahingehend für Erfahrungen gemacht? Könnt ihr mir Tipps geben?
LG Maria44
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