Reha-Entlassungsbericht fehlerhaft, was nun?

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Ausweg

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Guten Tag

Ich würde gerne eure Meinung zu meinem Problem einholen.

Vor einem Monat bin ich aus einer psychosomatischen Reha entlassen worden. Die Reha hat mein Psychiater wegen meiner Probleme (Depression, Panikstörung, Angststörung) befürwortet. Ich habe bei der Beantragung angegeben, dass diese Problembeseitigungen im Moment bei mir im Mittelpunkt stehen. Daneben sollten meine Blutzuckerwerte normalisiert werden. Weitere Erkrankungen wurden während dieser Reha nicht thematisiert. Wie Knie- und Hüftprobleme, diabetisches Fußsyndrom (kein Gefühl mehr in den Füßen), offene Beine, Gesichtsfeldausfälle, Einäugigkeit, Schulterverletzung, Bronchitis (häufige Hustenanfälle) und Schlafapnoesyndrom. Daher habe ich auch einen Schwerbehindertenausweis im April diesen Jahres bekommen.

In dem Entlassungsbericht wurden diese weiteren Einschränkungen bei der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung nicht berücksichtet. Sie schreiben: „Bewegungsbezogene Einschränkungen bestehen nicht.“ Bisher sollte ich überwiegen sitzende Tätigkeiten ausüben. Ohne Nachtschicht wegen der Schlafapnoe und der künstlichen Beatmung in der Nacht. Jetzt soll es für mich auch möglich sein 6 und mehr im Stehen zu arbeiten. Absolut unmöglich.

Neu ist diese Einschätzung:
„Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kann der Rehabilitand leichte bis mittelschwere körperliche Tätigkeiten in wechselnder Körperhaltung, überwiegend im Stehen, Gehen und Sitzen, sechs Stunden und mehr täglich in allen Schichtdienstformen ausüben. Tätigkeiten mit erhöhtem Leistungsdruck und Stress, erhöhten Gedächtnis- und Konzentrationsanforderungen sollten vermieden werden."

Bisher habe ich mich in meinem erlernten Beruf als Industriekaufmann und sonstigen kaufmännischen Berufen beworben. Vom JC bekam ich vor der Reha nur Angebote als Callcenter-Agent. In 2 Wochen habe ich meinen ersten Termin nach der Reha bei meinem neuen Sachbearbeiter, den ich wegen meiner Anerkennung als Schwerbehinderter bekommen habe. Was wird mich da wohl erwarten? Welche Berufe kommen da für mich nach dem Rehabericht noch in Frage? Kann oder sollte ich ihn anfechten?

Danke euch.
 
E

ExUser 2606

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Ich wuerde den Reha Bericht dem jC nicht vorlegen. Die werden drück machen und den haben wollen, aber ich sehe keine Pflicht, den vorzulegen.
 

Ausweg

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Den Bericht bekommt das JC automatisch. Die Einladung zum ersten Gespräch nach der Reha erhielt ich unmittelbar nachdem der Bericht verschickt wurde.
 
E

ExUser 2606

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Das geht aber nur, wenn du das erlaubt hast. Hast du dazu was unterschrieben? Sonst wäre das ein eklatanten verstoße gegen Datenschutzgesetze.
 
G

Gast1

Gast
Den Bericht bekommt das JC automatisch. Die Einladung zum ersten Gespräch nach der Reha erhielt ich unmittelbar nachdem der Bericht verschickt wurde.

Das kann reiner Zufall sein, muss es aber nicht. Ich kenne jetzt nicht genau die Schweigepflichterklärung, die Du im Antrag auf Deine medizinische Reha-Klinik unterschrieben hast, aber es kann sein, dass das Jobcenter aufgrund dieser Schweigepflichtentbindung den Entlassungsbericht der Reha-Klinik bereits erhalten hat.

Reha-Kliniken, die im Auftrage der DRV medizinische Rehabilitationen durchführen, schreiben offensichtlich die meisten Rehabilitanden im Rahmen der Entlassungsberichte gesünder als sie wirklich sind. Weil ansonsten würden zu viele Leute, die aus Reha-Kliniken entlassen werden, eine Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen. Und das will die DRV aus Kostengründen vermeiden.

Du solltest meiner Meinung nach zu allen fehlerhaften Diagnosen und fehlerhaften Leistungsbeurteilungen im Reha-Entlassungsbericht schriftlich Stellung beziehen.

Dann würde ich schriftlich bei Deinem Arbeitsvermittler einen Antrag auf einen ärztlichen Untersuchungstermin beim Ärztlichen Dienst der Agentur (ÄD ) für Arbeit stellen. Als Begründung für diesen Antrag gibst Du an, dass der Entlassungsbericht der Reha-Klinik aus Deiner Sicht nicht alle oder nicht die richtigen Diagnosen enthält und auch nicht auf korrekte bzw. umfassende Weise Deine Leistungseinschränkungen feststellt. Deine Stellungnahme gegenüber dem Entlassungsbericht der Reha-Klinik würde ich aber nicht dem Arbeitsvermittler zukommen lassen.

Nachdem Dir hoffentlich der Termin beim ÄD mitgeteilt worden ist, schickst Du Deine Stellungnahme zum Entlassungsbericht der Reha-Klinik dem ÄD zu, mitsamt dem Entlassungsbericht der Reha-Klinik.

Der ÄD stellt dann hoffentlich auf korrekte Weise fest, an welchen Erkrankungen Du leidest und welche Leistungseinschränkungen sich hieraus ergeben. Das Gutachten des ÄD dient dann als Grundlage für Deinen Arbeitsvermittler: Er darf Dich dann nur in solche Jobs vermitteln, und Du musst Dich dann nur auf solche Jobs bewerben, die Deine Leistungseinschränkungen berücksichtigen, welche der ÄD festgestellt hat.

Zum anstehenden Meldetermin im Jobcenter:

Wenn Dir eine Eingliederungsvereinbarung (EGV ) zur Unterschrift vorgelegt wird, unterschreibe diese nicht sofort, sondern erbitte eine Prüfzeit von 10-14 Tagen, ehe Du sie unterschreibst oder Änderungsvorschläge an der EGV gegenüber dem Arbeitsvermittler vorbringst. Es kann nämlich sein, dass mit Dir eine neue EGV abgeschlossen werden soll, die als Grundlage den Entlassungsbericht der Reha-Klinik hat, Dir also in der EGV vorgeschrieben werden soll, auf welche Art von Jobs Du Dich zu bewerben hast. Die Du aber aus gesundheitlichen Gründen in dem einen oder anderen Fall nicht mehr ausüben kannst.

Deine Stellungnahme würde ich aber auch an die Reha-Klinik, mit der DRV als Zweitempfänger, schicken.
 
E

ExUser 2606

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Ich glaube nicht, dass durch die SPE im Rehaantrag eine Weitergabe des Berichtes an das JC abgedeckt ist. Selbst für eine Weitergabe an die KK muß man ja extra unterschreiben.
 

Ausweg

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Bewusst angekreuzt habe ich das nicht. Bei der Entlassung aus der Reha, musste ich unterschreiben, welche Ärzte den Bericht bekommen sollen. Ich weiß nicht, ob da noch ein Satz drinstand, dass der Bericht auch an das JC geschickt wird.

Aber die DRV , welche die Reha bezahlt hat, wird den Bericht sicher an das JC gesendet haben. Dürften die das auch nicht?

Also beim nächsten Termin sehe ich wie die Sachlage ist und unterschreibe nichts. Sollten sie fragen ob ich den Bericht herausgebe, könnte ich dies verweigern? Gibt es da keine Mitwirkungspflicht?
Sollten Sie den Bericht haben, lege ich Beschwerde ein und fordere eine Untersuchung beim ÄD . Richtig?
 
G

Gast1

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saurbier

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Also mir ist bisher nicht bekannt, daß ein JC von der DRV als Reha-Träger automatisch Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommt.

Wenn das JC bzw. hier eh nur der medizinische Dienst bzw. Amtsarzt einen Einblick in den Rehabericht erlangen möchte, dann bedarf es immer noch einer gezielten Schweigepflichtendbindung.

Also dürfte das hier erwähnte zusammentreffen eher zufällig sein.

Im übrigen gilt eh, wenn der Rehabericht nicht alle gesundheitlichen Einschränkungen aufführt - ist ja nur im Sinne der DRV - dann kann man eine gezielte Gegendarstellung z.H. der DRV schreiben. Die liegt dann in der Rentenakte und kann so in einem möglichen Rentenverfahren ggf. bei einer Klage auch vom Richter zur Kenntnis genommen werden bzw. kann man dann gezielt darauf hinweisen.

Bei meiner letzten Reha z.B. haben die Klinikärzte auch keine Angaben zu anderen Erkrankungen erwähnt, da wurde nur eine Stellungnahme zu den orthopädischen Erkrankungen erwähnt.

Ich sehe das genauso wie schon schlaraffenland, je weniger Krankheiten im Endlassungsbericht erwähnt werden, je positiver dürfte der dann ausfallen, was der DRV natürlich weit mehr Ablehnungsgründe bieten dürfte.

Ansonsten sollte so verfahren werden wie bereits erwähnt.


Gruß saurbier
 

Fairina

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Du musst bei einer Reha genau unterschreiben, wer eine Kopie des Entlassungsberichtes bekommt. So einfach geht das nicht. Selbst bei einer vorgelegten Nachbehandlungs-SPE kannst du ganz genau sagen wer was bekommt. Ein JC könnte nur dann etwas bekommen wenn du unterschrieben hättest, das Ämter und Behörden Auskunft bekommen können.
Wenn dein Reha-Bericht nicht stimmt, würde ich nach haken. Allerdings frage ich mich des Öfteren auch bei mir, wen die Ärzte da meinen, soviel Fehler stehen da drin. Meistens sind es Kleinigkeiten im nicht-medizinischen Bereich. Aber bei dem was du da schreibst, also holla die Waldfee.
 

saurbier

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Hallo Fairina,

Wenn dein Reha-Bericht nicht stimmt, würde ich nach haken. Allerdings frage ich mich des Öfteren auch bei mir, wen die Ärzte da meinen, soviel Fehler stehen da drin. ... Aber bei dem was du da schreibst, also holla die Waldfee.

Na ja, in einer Psychosomatischen Reha geht es vordergründig halt um den Psychobereich, da wird dann einfach alles andere ausgeblendet, wohl weil die Fachärzte für z.B. Orthopädie nicht vorhanden sind.

In meinen Augen stellt sowas eh die fachliche Inkompetenz einer Rehaklinik da, ist aber voll im Sinne der DRV .

Sorry, was bitte soll es bringen hier nach zu haken.

Da muß man knallhart eine Gegendarstellung schreiben, in welcher man auf die "wohlmöglich" im Entlassungsbericht fehlenden jedoch bereits eindeutig vorhandenen Erkrankungen und deren ärztliche Behandlung durch Dr. ... ausdrücklich hinweist, denn so stellt der Entlasungsbericht als Grundlage für gesundheitliche Einschränkungen im Bezug auf eine mögliche Rente (Umdeutung Rehaantrag in Rente) eine grob fehlerhafte Aussage dar. Immerhin bedarf es für eine Rentenendscheidung das gesamte Gesundheitsbild und nicht nur einen Auszug.

Für mich zeigt sich da auch das sowas inzwischen System hat.

Schau ich mir z.B. meinen eigenen Streitfall mit der DRV an, dann wird da auch nur zum Teil auf den Entlassungsbericht abgestellt, der ebenfalls nicht alle Erkrankungen aufführt, sondern nur einen Teil der orthopädischen. Nichts desto trotz hat man wegen dem unsäglichen Urteil des BSG von 2010 - B 5 KN 4/08 R mal ganz schnell auf den Unfalltag rückwirkend meine bisherige BU-Rente aufgehoben und trotz noch bestehenden Arbeitsplatz mir eine volle EM-Arbeitsmarktrente bewilligt. Logisch nicht wahr, damit schulde ich jetzt der DRV viele tausend Euro, denn ich muss deswegen mein gesamtes KG und ALG-I zurück zahlen und auch noch meine bisherige BU-Rente. So ergeht es aktuell noch einigen hundert anderen, die das gleiche Problem haben.

Also zuerst immer darauf achten, das alle Erkrankungen im Rehaentlasungsbericht unbedingt aufgeführt werden, ganz gleich welcher fachrichtung die Reha war, denn immerhin soll damit die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt bzw. dafür sorge getragen werden das sich diese nicht noch weiter verschlechtert.

Das die DRV gegen sowas etwas hat ist auch klar, aber was interessiert uns das fordergründige Interesse der DRV , es geht um unser eigenes Interesse und nur um dies.


Grüße saurbier
 

Antik 63

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Hallo Ausweg,
Bewusst angekreuzt habe ich das nicht. Bei der Entlassung aus der Reha, musste ich unterschreiben, welche Ärzte den Bericht bekommen sollen. Ich weiß nicht, ob da noch ein Satz drinstand, dass der Bericht auch an das JC geschickt wird.
Ich wurde direkt am Anfang der Reha gefragt ob mein HA den Reha Entlassungsbericht haben darf.Das habe ich dann in der Reha unterschrieben da stand aber nur der HA drauf.Und ich selber bekam den zugeschickt.

Das habe ich auch in der einen Schmerz Ambulanz unterschrieben/angekreuzt an den Hausarzt und an den überweisende Arzt (war bei mir aber auch der HA).

Es Grüßt Antik 63
 

Fairina

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Danke Saurbier,
bei mir steht im Entlassungsbericht auch ein Teil meiner Erkrankungen nicht drin, die aber zu dem Zeitpunkt noch nicht schriftlich im KH fixiert waren. Allerdings stehen bei mir die meisten - damals bekannten - somatischen Erkrankungen ebenso wie meine angeschlagene Psyche drin und jede somatische Erkrankung für sich alleine hätte schon ausgereicht mich als EU zu schreiben. Ich wurde sofort in der Reha "kaputt geschrieben". Sprich es war klar, das mein Reha-Antrag in eine EM-Rente umgewandelt würde. So ist es auch geschehen.

Dein Fall und der von anderen, das erzeugt Ängste die wir nicht brauchen. Aber mich wundert beim BSG nichts mehr. Ich drücke dir und allen anderen die Daumen, daß dieses Skandalurteil "berichtigt" wird auch wenn ich nicht viel Hoffnung habe.
 

Muzel

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Hast du mal die Reha Klinik (den Arzt, der den Bericht verzapft hat) angerufen und sie geben die Fehler abzuändern?
 

saurbier

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Hallo Fairina,

Dein Fall und der von anderen, das erzeugt Ängste die wir nicht brauchen.

Sorry, aber wie bitte soll man das deuten. Willst du damit etwas sagen, daß wir hier nur alles schönreden dürfen.

Fakten erzeugen keine Ängste, sondern zeigen wohl eher auf, auf was man sich ggf. einzustellen hat.

Wenn wir hier alles schönreden, dann brauchen wir auch niemanden dazu raten sich auf einen Kampf um eine Rente einzulassen. Nun dann kannst du den Leuten auch gleich sagen es ist aussichtslos mit der DRV zu streiten. Sowas ist aber völliger Unsinn, frag dazu nur mal Doppeloma!

50% aller Rentenverfahren werden perse erst mal abgelehnt und vom Rest führen dann maximal 5 % mittels langem Klageverfahren zum gewünschten Ziel der teilweisen bzw. vollen EMR.

Wären nicht so viele Menschen immer noch so leichtgläubig gegenüber unseren Behörden würde das natürlich ganz anders aussehen.

Ich drücke dir und allen anderen die Daumen, daß dieses Skandalurteil "berichtigt" wird auch wenn ich nicht viel Hoffnung habe.

Tja, da hast du leider recht, denn an diesem Urteil läßt sich nichts mehr ändern. Letzten Endes ist aber auch nicht das Urteil als solches Schuld an der neuen Verrechnungsmethode der DRV , sondern die Rentenversicherungsträger haben sich intern dazu verabredet. Warum dürfte jeden klar sein, der bei der Verrechnungsmethode durchblickt. Warum wohl klagt die DRV immer wieder bis zur letzten Instanz, wenn es um die Rentenrückforderungen geht, die übrigens nur bei dem Personenkreis auftritt, welche zuvor mal eine teilweise EMR erhielten die dann als volle EMR bewilligt wird. Hier geht es ums Geld - mitunter viel Geld bis hin zu einem hohem 5-stelligen Betrag.

Frag dich mal, warum bei der DRV selbst die alten Urteile (Ermessensentscheidung, Anhörung etc.) keine Beachtung finden. Ganz neu hinzu kommt jetzt sogar ein Urteil des BGH vom 02.08.2018 Az.: III ZR 466/16 was eine ausgiebige Beratungspflicht der Sozialträger vorschreibt. Ja wo bitte berät die DRV bei einer Rentenbewilligung denn schon mit welchen Konsequenzen man zu rechnen hat.

In meiner Rentenbewilligung stand auf Seite - sie erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente - und auf Seite 2 in der Masse der Erläuterungen dann, Sie erhalten die volle EMR nicht nur aus gesundheitlichen Gründen, sondern auch weil für Sie der Arbeitsmarkt derzeit als verschlossen anzusehen ist.

Im zweiten Schreiben dazu teilte man mir dann mit das man den Zahlungsanspruch meiner bisherigen BU-Rente rückwirkend ab dem 1. Tag der AU aufhebt und mir stattdessen die volle EMR bewilligt. Dann gab man den Betrag der bisherigen aufgehobenen BU-Rente an und stellte dem die neue volle EMR gegenüber. Zu dieser einfach aufgemachten Rechnung wollte man dann ein schriftliche Aufrechnungsbestätigung. Lustig, denn so wie das ganze aufgemacht war, hätte ich ja einen erheblichen Nachzahlungsanspruch. Aber halt 3. Seiten weiter versteckte sich noch ein kleiner Text, in dem man erwähnte das ggf. noch andere Ansprüche aus dem Nachzahlungsbetrag von mir zu erfüllen wäre. Um wieviel es sich dabei handelt, nun das sagte man natürlich nicht.

Der Hammer ist aber, daß die DRV in ihrer jetzigen Widerspruchsablehnung zum Überprüfungsverfahren (§ 44 SGB X) nach 5 Jahren tatsächlich damit argumentiert, daß sie damals auf ihre "Angebliche Anhörung" keine Nachricht von mir erhalten haben, weshalb man mir auch die Rückforderungen der KV (78 Wochen KG) und AfA (24 Wochen ALG-I) nicht bennenen konnte.

Ach so, daß BSG fordert vor Erlass von Verwaltungsakten eine Anhörung, bei Rückwirkender Aufhebung nach §§ 45,48 SGB X eine Ermessensendscheidung (BSG vom 25.05.2018 Az.: B 13 R 3/17 R) und sogar noch eine ausführliche Aufklärung bei eventuellen finanziellen Forderungen, nur die DRV interessiert sich nicht dafür.


Grüße saurbier
 

Fairina

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Also, wenn ich dich so reden höre, dann weiß ich nicht, ob du je ein Posting von mir gelesen hast. Ich sage doch sehr, sehr oft "kämpfen". Ich rede nicht von "schönreden" denn es gibt nichts schön zu reden. Es geht um die rückwirkend aufgehobene BU-Rente. Macht dir das keine Sorgen? Mir schon. Es bleibt im Hinterkopf, das wenn die DRV irgendwann einmal jemanden rückwirkend wieder gesund schreibt man da steht mit vielen tausend Euro Schulden und das sollte nicht passieren dürfen. Das verursacht Ängste die wir nicht brauchen. Unsere Krankheiten und Gebrechen sind übel genug, sonst wären wir nicht EU geschrieben worden von der DRV . Und dann soll das alles plötzlich wieder weg sein? Lachhaft.

Meine Freundin hat eine spezielle Krebsart und eine weitere Krebsart. Die 2. wurde jetzt nach 5 Jahren aufgehoben obwohl man weiß, daß dies nur vorüber gehend ist und der Krebs innerhalb von 10 Jahren zurück kommt. Aber bis dahin ist sie "gesund" was diese Krebsart angeht.

Mich stört ohnehin das Gesetze gemacht werden, die plötzlich rückwirkend wirken oder eben solche Sachen wie in diesem BSG -Urteil. Das verursacht Angst.
 

saurbier

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Hallo Fairina,

Ängste?, nun mit denen müßen wir Leben, denn niemand wieß wirklich was morgen auf ihn zukommt. So ist das leider.

Wer jeden Tag aufs neue schon beim Aufwachen Ängste hat, nun der bedarf eher mal eine ärztliche Hilfestellung um seine Alltagsängste in den Griff zu bekommen.

Es geht um die rückwirkend aufgehobene BU-Rente. Macht dir das keine Sorgen?

Wieso bitte sollte mir sowas Angst machen.

Steht nicht in jedem Rentenbescheid drin, daß sich die DRV eine spätere Prüfung vorbehält, gibt es nicht Krankheiten die nach jahren der erfolgreichen Therapie ausheilen. Ja warum bitte soll die DRV da weiter eine Rente bezahlen, immer vorausgesetzt die Heilung ist tatsächlich erfolgt.

"Meine" BU-Rente ist per Gerichtsurteil incl. Gutachter dauerhaft zugesprochen worden, da kann nichts (in meinem Fall) aufgehoben werden.

Wenn du dir die Geschichte näher angeschaut hättest (meinen alten Thread), dann wüstest du, daß lediglich der Zahlungsanspruch aufgehoben wurde, was im Endeffekt bedeutet das ab dem Zeitpunkt der höheren Rente (volle EM-Arbeitsmarktrente) der Zahlungsanspruch auf die niedrigere entfällt. Im SGB gibt es keine Doppelleistung.

In meinem speziellen Fall von dem auch hunderte andere betroffen sein dürften, wird nun seitens der Rententräger versucht durch einen rückwertigen Rentenbeginn (zumeist auf den ersten Tag der AU als auslösenden Fall) alle bisherigen Leistungen (teilweise EMR, KG, ALG-I) vom Betroffenen zurück zu fordern und dann gegen die neue volle EMR zu verrechnen.

Dabei muß man dann dieses damit im Zusammenhang stehende Urteil des BSG verstehen, denn mit dessen Anwendung wird hier etwas aus dem Zusammenhang gerissen. In der BSG Klage ging es lediglich um gerechtfertigte Forderungen der AfA gegenüber der DRV (Leistungsausgleich gem. § 103 SGB X) nicht aber um den dortigen Rentenempfänger. Nur hat das BSG im Urteil ausgeführt, daß die DRV einen unbegrenzten Rückgriffanspruch gegenüber dem Rentenempfänger über den Nachzahlungsbetrag hinaus hat. Genau dies nutzt die DRV durch ihre Umstellung der Berechnung nun auch rigoros aus, ohne dabei eine Ermessensausübung umsetzen oder die Betroffenen im Vorfeld ausführlich über die Konsequenzen zu informieren und diesen zum Teil ja nicht mal eine ordnungsgemäße Anhörung zukommen zu lassen. Das sind die rechtlichen Problemfelder.

Der Personenkreis ist allerdings sehr eingeschrängt, denn es kommt wohl weit seltener vor das jemand im späteren Verlauf eine höherwertige Rente (also von Teil-EMR auf volle EMR) eingestuft wird, als das jemand sofort eine volle EMR erhält.

Genau da aber ist der nächste Knackpunkt, denn wenn jemand eine volle EMR rückwirkend erhält, entfällt bei diesem auch der KG und ALG-I Anspruch rückwirkend und ist dem zuständigen Sozialträger zu erstatten. Nur da gibt es halt nach § 50 SGB V eine Begrenzung auf den Nachzahlungsbetrag, also entsünde damit eine Ungleichbehandlung die nun auch rechtlich zu prüfen wäre. Es mag durchaus Personen geben, die einen so hohen KG-Anspruch haben, der oberhalb einer vollen EMR liegt.

Meine Freundin hat eine spezielle Krebsart und eine weitere Krebsart. Die 2. wurde jetzt nach 5 Jahren aufgehoben obwohl man weiß, daß dies nur vorüber gehend ist und der Krebs innerhalb von 10 Jahren zurück kommt. Aber bis dahin ist sie "gesund" was diese Krebsart angeht.

Nun ja, sowas ist sicherlich leidvoll und keineswegs was gutes, aber geheilt nach ärztlichem Wissensstand ist nun mal geheilt.

In so einem Fall bleibt einem dann leider nicht viel anderes übrig als ggf. den Klageweg zu beschreiten der ja jedem offen steht. Für solche Absurditäten sind nun mal unsere Politiker als Volksvertreter verantwortlich.

Ich z.B. muß mit meiner jetzigen Arbeitsmarktrente auch alle Jahre wieder zur Begutachtung zum Arzt (zwar mein Hausarzt) aber dennoch. Würde der schreiben ich könne wieder voll arbeiten, ja was bliebe mir wohl übrig.


Grüße saurbier
 

FrauRossi

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Ich hab das Problem mit den „verschiedenen Diagnosen“ ( da es mich auch betrifft) mal in einer Sozialberatung thematisiert und mich diesbezüglich schlau gemacht:
Offensichtlich ist es tatsächlich so, dass die jeweilige Reha tatsächlich nur ihren Schwerpunktbereich beurteilen kann.
Da kann zb ein kardiologisches Problem extrem sein, auf einer psychosomatischen Reha darf das kein Thema sein.
Im Zweifelsfall ( falls man den Nerv hat) hilft eine weitere Reha zum Hauptproblem.
 
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ExUser 2606

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Das ist so ein typisch deutsche Macke, alles in Schublden einteilen zu wollen. Immer schön den Tunnelblick auf das eigene Fachgebiet behalten, bloss nicht über den Tellerrand schauen.

Aber der Mensch ist eine Einheit, dort gibt es Kreisläufe, die sich gegenseitig beeunflussen. Die Leidtraenden sind dann die Patienten, die mehrereDiagnosen haben; die jede für sich genommen nicht soschlimm sind, aber zusammengenommen gravierende Auswirkungen haben und erhebliche Beschwerden verursachen, die sich gegenseitig verstärken.
 

Muzel

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Wenn der Kontakt mit der Klinik nichts bringt, solltest du den Datenschutz bemühen. Bei mir wurde das fehlerhafte Gutachten gelöscht.
 
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