Hallo MidnigthFlow,
- Bewilligung einer med. Reha durch die RV zum 10.06.19 (nach Aufforderung durch die Krankenkasse)
- Reha wurde bisher nicht angetreten, da eine andere Reha-Einrichtung als die im Bescheid zugewiesene gewünscht wird (Wahlrecht)
Diesen Bescheid zur bereits bewilligten Reha hast du hoffendlich kopiert und deinem Antrag auf ALGI (nach der Aussteuerung) beigefügt ???
Dein Klinikwahlrecht einzufordern steht dir zu und da wird nun auch die AfA auf weitere Entscheidungen der DRV dazu warten müssen ... maßgeblich ist zunächst mal, dass dir eine Reha bereits bewilligt wurde.
Es ist also höchst überflüssig nun erneut eine beantragen zu müssen innerhalb eines Monats (weil die AfA das verlangt) ... oder gar mit einem EM-Renten-Antrag dem Reha-Ergebnis vorgreifen zu wollen.
- Aussteuerung Krankengeld zum 15.07.19
- Alg-Antrag zum 16.07.19
Völlig richtig und auf dem ALGI-Antrag muss man doch (meiner Erinnerung nach) auch angeben, ob Reha-Maßnahmen beantragt / bewilligt wurden oder ein Antrag auf EM-Rente gestellt wurde ???
- Bei Antragstellung wurde mündlich darauf hingewiesen, dass in Bälde eine Reha ansteht
Das gehörte aber schriftlich und nachweislich dazu, "mündlich" ist
NICHTS wert, wie du ja gerade feststellen musst ...
Der AfA sollte ja (eigentlich) schon bekannt sein, dass eine Reha bald ansteht ... dann braucht man dich auch nicht mehr schriftlich aufzufordern Eine zu beantragen ...
- AfA entscheidet durch Gutachten, dass der §145 vorliegt
- Alg wird bewilligt
Hast du dem ÄD auch mitgeteilt (schriftlich), dass bereits eine Reha beantragt und bewilligt wurde ???
Es sieht eher
NICHT so aus, dann wird (in der Regel) gar nicht "begutachtet" bis die Reha abgeschlossen wurde ... die AfA wird sich dann nämlich mit ihrem "Gutachten" auch danach richten, was in der DRV-Reha festgestellt wurde ...
Das kommt dabei raus wenn "Mündliches" nicht ernst genommen und an die zuständigen Stellen (Arbeitsvermittler / ÄD der AfA) weitergegeben wird ...
- durch AfA: Aufforderung zur Reha/Rentenbeantragung binnen einer Monatsfrist
Daher auch die überflüssige Aufforderung zu beantragen was längst bewilligt wurde, was hast du denn nun gemacht nach dieser Aufforderung ???
Hast du der AfA endlich mal schriftlich und nachweislich mitgeteilt, dass deine Reha längst bewilligt wurde und es nur noch den neuen Anreisetermin (nach Klärung der Klinikfrage bei der DRV) abzuwarten gilt ???
Das zumindest ist
DEINE Aufgabe (Mitteilungs- und Informationspflichten des AfA-Kunden) und wenn noch nicht geschehen, solltest du das umgehend (
mit Nachweis darüber !!!) nachholen, ehe diese Monatsfrist abgelaufen ist.
Jetzt lese ich im Internet, dass das Arbeitslosengeld gar nicht hätte bewilligt werden dürfen, da eine Reha bereits vor dem Alg-Antrag bewilligt wurde und noch gar nicht angetreten wurde.
Das ist Unsinn wie dir schon bestätigt wurde, du
MUSST deine AfA aber informieren, über den aktuellen Stand zu deiner bereits bewilligten Reha und das bitte nachweislich, da hilft dir das Internet nicht weiter bei.

Du hast doch einen Leistungsbescheid bekommen, möchtest du gerne, dass der aufgehoben wird, weil du das im Internet so gelesen hast ???
Kann dir allerdings passieren (die Aufhebung) wenn du versäumst deine AfA ordentlich über die Bewilligung und aktuelle Reha-Planung zu informieren, dein Anspruch auf ALGI wegen der Aussteuerung besteht trotzdem.
Wenn die AfA selber einen solchen Antrag verlangt muss sie ja auch warten (und zahlen) bis klar ist wie die DRV dazu entschieden hat ... es ist völlig irrelevant, ob diese Aufforderung nun schon vorher von der KK gekommen war ...
Informieren zum Stand der Dinge musst
DU aber (bei der AfA)
SELBER und
IMMER so, dass du es auch später noch beweisen kannst.
Wenn die neue Klinik und der konkrete Anreisetermin dann feststeht, bist du erneut verpflichtet die AfA darüber zu informieren, denn zum (tatsächlichen) Beginn der Reha wird ALGI dann aufgehoben, die DRV zahlt ja "Übergangsgeld" in dieser Zeit (das musst du aber auch selber beantragen vorher bei der DRV).
DIREKT nach der Reha meldest du dich dann wieder bei der AfA, um weiter ALGI (wegen der Aussteuerung) bekommen zu können ...
Dazu dann besser erst mehr wenn es soweit ist, das wird sonst zu viel auf einmal.
Jedenfalls wurde in diesem Fall wohl so entschieden und abgelehnt:
Du kennst doch die kompletten Hintergründe gar nicht, die Ablehnung mit dieser Begründung ist
GAR NICHT zulässig (nach einer Aussteuerung) und
DEIN ALGI wurde doch (offenbar problemlos) bewilligt ... da sollte es dir völlg egal sein wenn in anderen Fällen (irgendwo im Internet) dazu falsche Entscheidungen getroffen wurden ...
Mach das doch bitte
NICHT zu deinem Problem ...
Kümmere dich um deine eigenen Angelegenheiten und informiere
DEINE AfA über den Stand der Dinge betreffs
DEINER schon bewilligten Reha, sofern du das bisher noch nicht nachweislich gemacht hast (außer "mündlich mal so nebenbei") und dann wirst du auch weiter dein ALGI bekommen, bis zu deinem tatsächlichen Reha-Antritt mal alles geregelt ist.
MfG Doppeloma