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Gast
Hallo da draußen!
Ich werde am 18.06.18 ausgesteuert, es soll aber noch eine Reha statt finden, habe einige Fragen und finde keine bzw. wiedersprüchliche Antworten im WWW
Wenn ich die Reha vor der Aussteuerung beende und die mich arbeitsfähig entlassen, muss ich mir von meinem Arzt eine neue AU holen damit die Natlosigkeit greift?
Oder bin ich dann automatisch schon aus dem Krankengeldbezug weil arbeitsfähig entlassen?
Was ist wenn ich AU in die Reha gehe, die Reha in den Aussteuerungszeitraum rein läuft und schon ausgesteuert bin und dann aus der Reha wieder komme und ebenfalls arbeitsfähig entlassen wurde, greift dann noch die Nahtlosigkeit?
Beispiel:
Werde am 18.06.18 ausgesteuert, Reha beginnt z.B. am 04.06.18 und werde nach der Aussteuerung arbeitsfähig aus der Reha entlassen z.B. 04.07.18 - Natlosigkeit?
DANKE vorab
Ich werde am 18.06.18 ausgesteuert, es soll aber noch eine Reha statt finden, habe einige Fragen und finde keine bzw. wiedersprüchliche Antworten im WWW
Wenn ich die Reha vor der Aussteuerung beende und die mich arbeitsfähig entlassen, muss ich mir von meinem Arzt eine neue AU holen damit die Natlosigkeit greift?
Oder bin ich dann automatisch schon aus dem Krankengeldbezug weil arbeitsfähig entlassen?
Was ist wenn ich AU in die Reha gehe, die Reha in den Aussteuerungszeitraum rein läuft und schon ausgesteuert bin und dann aus der Reha wieder komme und ebenfalls arbeitsfähig entlassen wurde, greift dann noch die Nahtlosigkeit?
Beispiel:
Werde am 18.06.18 ausgesteuert, Reha beginnt z.B. am 04.06.18 und werde nach der Aussteuerung arbeitsfähig aus der Reha entlassen z.B. 04.07.18 - Natlosigkeit?
DANKE vorab