Reha bewilligt, Antritt noch offen, Aussteuerung zum 18.06.18, wann zur AfA wegen Nahtlosigkeit ?

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Hallo da draußen!

Ich werde am 18.06.18 ausgesteuert, es soll aber noch eine Reha statt finden, habe einige Fragen und finde keine bzw. wiedersprüchliche Antworten im WWW

Wenn ich die Reha vor der Aussteuerung beende und die mich arbeitsfähig entlassen, muss ich mir von meinem Arzt eine neue AU holen damit die Natlosigkeit greift?
Oder bin ich dann automatisch schon aus dem Krankengeldbezug weil arbeitsfähig entlassen?

Was ist wenn ich AU in die Reha gehe, die Reha in den Aussteuerungszeitraum rein läuft und schon ausgesteuert bin und dann aus der Reha wieder komme und ebenfalls arbeitsfähig entlassen wurde, greift dann noch die Nahtlosigkeit?

Beispiel:
Werde am 18.06.18 ausgesteuert, Reha beginnt z.B. am 04.06.18 und werde nach der Aussteuerung arbeitsfähig aus der Reha entlassen z.B. 04.07.18 - Natlosigkeit?

DANKE vorab
 

Antik 63

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Hallo mckobs
Wenn ich die Reha vor der Aussteuerung beende und die mich arbeitsfähig entlassen, muss ich mir von meinem Arzt eine neue AU holen damit die Natlosigkeit greift?
Die AU ist nur für den Entlassungstag gültig. Du musst direkt am nächsten Tag zum Arzt um dich weiter AU schreiben zu lassen.

Das muss dann dein Arzt entscheiden ob er dich weiter AU schreibt falls du AF aus der Reha entlassen wirst. Das solltest du vielleicht vorher mit ihm besprechen.

Besser ist natürlich das du auch AU entlassen wirst aber was genau passieren wird das weiß mann vorher auch nicht.

Es Grüßt Antik 63
 
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