Koma47
Elo-User*in
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Hallo,
bei der ReHa scheint es zwei verschiedene Auftraggeber mit Folgen für die Dateneinsicht zu geben zu geben.
Bei der Rentenversicherung als Auftraggeber steht:
Die gesetzliche Krankenkasse, bei der eine Rehabilitandin beziehungsweise
ein Rehabilitand krankenversichert ist, und der medizinische Dienst der
Krankenkassen (MDK) können nur auf besondere Anforderung und mit
Einwilligung der Rehabilitanden Blatt 1 des Reha-Entlassungsberichtes er-
also sieht die Krankenkasse davon nicht!
Gruss
bei der ReHa scheint es zwei verschiedene Auftraggeber mit Folgen für die Dateneinsicht zu geben zu geben.
Bei der Rentenversicherung als Auftraggeber steht:
Die gesetzliche Krankenkasse, bei der eine Rehabilitandin beziehungsweise
ein Rehabilitand krankenversichert ist, und der medizinische Dienst der
Krankenkassen (MDK) können nur auf besondere Anforderung und mit
Einwilligung der Rehabilitanden Blatt 1 des Reha-Entlassungsberichtes er-
also sieht die Krankenkasse davon nicht!
Gruss