Beim Formular G0100 zur Reha-Beantragung heißt es unter 19.2. u.a. :
Wenn man der Übermittlung der Diagnosedaten widerspricht, hat das Konsequenzen auf die Antragsstellung? Es gibt in der Akte der KK einige Diagnosen, von denen ich nicht möchte, dass sie bei der DRV auf den Tisch kommen. Meine behandelnden Ärzte habe ich im Antrag ja separat angegeben, bei diesen sind diese Diagnosen auch nicht aktenkundig.
Die Frage ist, ob ich mit dem Widersprechen (oben fett markiert) dann gewährleiste, dass die DRV von den erwähnten Diagnosen nichts mitbekommt, oder ob sie im Endeffekt doch noch andere Wege des Zugriffs hat.
Ich nehme zur Kenntnis, dass
- meine Krankenkasse dem Rentenversicherungsträger sämtliche Arbeitsunfähigkeitszeiten und die dazugehörigen Diagnosen (einschließlich der Angaben zu Krankenhausaufenthalten beziehungsweise Rehabilitationsaufenthalten) der letzten 3 Jahre übermittelt (AUD-Beleg)
- ich gegenüber meiner Krankenkasse der Übermittlung von Diagnosedaten jedoch widersprechen kann.
Wenn man der Übermittlung der Diagnosedaten widerspricht, hat das Konsequenzen auf die Antragsstellung? Es gibt in der Akte der KK einige Diagnosen, von denen ich nicht möchte, dass sie bei der DRV auf den Tisch kommen. Meine behandelnden Ärzte habe ich im Antrag ja separat angegeben, bei diesen sind diese Diagnosen auch nicht aktenkundig.
Die Frage ist, ob ich mit dem Widersprechen (oben fett markiert) dann gewährleiste, dass die DRV von den erwähnten Diagnosen nichts mitbekommt, oder ob sie im Endeffekt doch noch andere Wege des Zugriffs hat.