redfly
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 7 Jun 2007
- Beiträge
- 3.577
- Bewertungen
- 211
Auf mein Stundungsantrag gegen eine Zahlungsaufforderung der Regionaldirektion habe ich heute folgende Antwort bekommen.
Ein ratenfreier Zahlungsaufschub kommt nicht in Betracht ...
Kann die Regionaldirektion evtl. die Forderung an das Jobcenter zurückgegeben?
Ich denke eine Aufrechnung wäre in meinem Fall sowieso rechtswidrig, da meine Entgelt AGH dem Jobcenter rechtzeitig mitgeteilt wurde. Da diese AGH von ihr zugewiesen wurde, kommt eine Verletzung meiner Mitwirkung oder ein grob fahrlässiges Verhalten nicht in Betracht.
Ein weiteres Problem: Ab Januar werden uns 81 EUR von der Miete gekürzt. Die einstweilige Anordung brachte bis jetzt noch keinen Erfolg.
Klar, die Überzahlung muss natürlich irgendwann zurückgezahlt werden, aber zum jetzigen Zeitpunkt kann ich einfach nichts zahlen. In einer Woche leben wir erstmal um 81 EUR unterhalb des Existenzminimums, trotz Vollbeschäftigung mit meiner Entgelt AGH .
Ein ratenfreier Zahlungsaufschub kommt nicht in Betracht ...
Weiter wird in dem Schreiben mit § 51, 52 SGB I gedroht.da auch vermögenslosen und unpfändbaren Personen sowie Beziehern von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zuzumuten ist, ihren Zahlungsverpflichtungen aus offenen Forderungen nachzukommen.
Kann die Regionaldirektion evtl. die Forderung an das Jobcenter zurückgegeben?
Ich denke eine Aufrechnung wäre in meinem Fall sowieso rechtswidrig, da meine Entgelt AGH dem Jobcenter rechtzeitig mitgeteilt wurde. Da diese AGH von ihr zugewiesen wurde, kommt eine Verletzung meiner Mitwirkung oder ein grob fahrlässiges Verhalten nicht in Betracht.
Ein weiteres Problem: Ab Januar werden uns 81 EUR von der Miete gekürzt. Die einstweilige Anordung brachte bis jetzt noch keinen Erfolg.
Klar, die Überzahlung muss natürlich irgendwann zurückgezahlt werden, aber zum jetzigen Zeitpunkt kann ich einfach nichts zahlen. In einer Woche leben wir erstmal um 81 EUR unterhalb des Existenzminimums, trotz Vollbeschäftigung mit meiner Entgelt AGH .