Regelung Elternzeit

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schustrik

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Hallo

Wie ist es den genau mit Elternzeit und ALG2, meine Frau hat noch bis August 2018 Elternzeit von der Firma aus.

Jobcenter sagt NEIN, sie hat nur bis August 2016 Elternzeit und müsste dann beim Arbeitgeber wieder arbeiten gehen.

Hintergrund: Unsere 2 Kinder sind 2012 und 2013 geboren, also sind es je Kind 3 Jahre Elternzeit die meine Frau bei Ihrem Arbeitgeber genommen hat, also 2012 bis 2018. Jobcenter besteht aber dadrauf das maximal 3 Jahre nach dem 2 Kind die Elternzeit bei denen endet. Aber dann bleiben ja noch die 2 Jahre Elternzeit übrig von dem ersten Kind die bis 2018 laufen sollten.

Wer hat nun recht?
 
Geregelt ist das in § 15 BEEG:


Es gab dazu auch ein Urteil des BAG (Urteil vom 21. April 2009 · Az. 9 AZR 391/08). Danach ist es möglich bei Geburt des zweiten Kindes die Elternzeit des ersten Kindes zu beenden. Nach dem 3. Geburtstag des zweiten Kindes können dann mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu 12 Monate der unverbrauchten Elternzeit des ersten Kindes angehängt werden (Bei nach dem 30.06.2015 geborenen Kindern sind es auf Grund der Gesetzesänderung 24 Monate).

Auf diese Art wären aktuell zum Beispiel bei einer Zwillingsgeburt bis zu 5 Jahre Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

So wie ich das interpretiere - falls Ihr es versäumt habt, die Elternzeit für das erste Kind bei Geburt des zweiten Kindes zu beenden, endet die Elternzeit zum dritten Geburtstag des zweiten Kindes. Das wäre also wie vom Jobcenter genannt August 2016.
 


Wo müsste man den die Elternzeit des ersten Kindes bei Geburt des zweiten Kindes beenden? Jobcenter oder Arbeitgeber?

Ich habe es dem Arbeitgeber mitgeteilt das die Elternzeit des ersten Kindes beendet wird und das es beim zweiten weiter geht seit der Geburt, ich habe auch die bestätigung auf Papier das der Arbeitgeber es so erhalten hat und das er bis Juli 2018 meiner Frau die Elternzeit gegeben hat.

Meine Frau solle nun beim Arbeitgeber nachfragen ob er eine Stelle für sie frei hat, trotz einer Elternzeit beim Arbeitgeber bis 2018.

Wie sollen wir da weitermachen?
 
Meine Frau solle nun beim Arbeitgeber nachfragen ob er eine Stelle für sie frei hat, trotz einer Elternzeit beim Arbeitgeber bis 2018.

Wie sollen wir da weitermachen?

Der Arbeitgeber hat also sein o.k. gegeben, dass die abgebrochene Elternzeit von Kind 1 nach der Elternzeit von Kind 2 drangehängt werden kann. Damit wäre diese Baustelle geklärt.

Die Elternzeit, egal ob von Kind 1 oder Kind 2 kann jetzt nur mit Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden.
Beide Vertragsparteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, haben kein Interesse daran zu rütteln. Warum also fragen?

Meine Meinung:
Der Gesetzgeber sieht diese Konstellation nicht grundlos vor. Warum sich also einem kleinen unwichtigen Sachbearbeiter beugen?
Dass diese vom Gesetzgeber so gewollte Konstellation u.U. dazu führen kann, dass der Elterzeitnehmende somit länger in die Bedürftigkeit (SGB II) fällt, sollte kein Grund sein, diese Konstellation in solchen Fällen zu verbieten.

Das BEEG wurde von Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingehalten und Bedürftigkeit laut SGB II liegt vor.
Ich sehe hier keinen Handlungsbedarf.
Ich würde die Sache aussitzen und bei Nachfrage argumentieren, dass das BEEG eingehalten wurde.
Stellt sich der Sachbearbeiter stur und wiederholt seine Forderung, würde ich darauf drängen, dass er mir die Aufforderung zur Beendigung der Elternzeit schriftlich gibt.
 
Also hier habe ich das Schreiben vom Arbeitgeber beigefügt.

Jobcenter hat gesagt das meine Frau bis Juli 2018 ruhig zu Hause bleiben kann in der Elternzeit ALLERDINGS zahlen SIE nur ALG2 bis wie hier schon geschrieben zum 3. Geburtstag des zweiten Kindes.


Das zweite Kind ist am 09.10.2013 geboren, somit könnten meine Frau in dem Fall noch bis zum 09.10.2017 in der Elternzeit bleiben UND ALG2 bekommen?

Fakten:
geb. erstes Kind: 27.07.2012
geb. zweites Kind 09.10.2013
Beendigung der Elternzeit des ersten Kindes am 28.03.2014 laut Bief vom Arbeitgeber.

Somit kann meine Frau für das erste Kind noch ca 1 Jahr und 4 Monate Elternzeit nehmen, von denen 12 Monate nach dem 3. Geburtstag angehängt werden könnten UND somit müsste meine Frau noch bis 09.10.2017 ALG2 erhalten?
 

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Das zweite Kind ist am 09.10.2013 geboren, somit könnten meine Frau in dem Fall noch bis zum 09.10.2017 in der Elternzeit bleiben UND ALG2 bekommen?
Das Jobcenter geht vermutlich nach § 10 SGB II:
Danach wäre einem ALG II - Empfänger zumutbar, nach dem 3. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten zu gehen.
 
UND somit müsste meine Frau noch bis 09.10.2017 ALG2 erhalten?

Egal was der Sachbearbeiter sagt, während der Elternzeit gibt es ALG II, so fern man bedürftig ist, also auch nach dem 09.10.2017.
Auf Psychospielchen, sie müsse sich beim Jobcenter abmelden oder so darf deine Frau nur nicht reinfallen.

Der SB kann höchstens versuchen durchzusetzen, dass sie sich bewerben muss, sobald Kind 2 drei Jahre alt ist. In einem festen Arbeitsverhältnis sollte das aber gar nicht durchsetzbar sein. Und solange die Fremdbetreuung nicht gewährleistet ist (so ist es regelmäßig in Elternzeit) wird sie damit sowieso keinen Erfolg haben.

Deine Frau sollte das Ganze aussitzen. Tun kann sie jetzt nichts.
Rechtlich vorgehen braucht und kann sie erst, wenn sie tatsächlich schriftlich zur Arbeitsaufnahme gezwungen, z.B. durch einen Verwaltungsakt (Ersatz für eine Eingliederungsvereinbarung) oder wenn eine Sanktion wegen Nichtbewerbens ausgesprochen wird.
Auf keinen Fall sollte sie eine EGV unterschreiben, egal was der SB für Märchen erzählt.

Elternzeit genießen und wenn es dann tatsächlich Ärger gibt, hier wieder melden.
 
hey leute,
eine frage zur Regelung dre Elternzeit: meine frau wurde nach Wiederaufnahme ihrer Erwerbstätigkeit nach der Elternzeit gekündigt. Nun habe ich hier gelesen dass dieses rechtens ist:

Kündigung nach Elternzeit - diese Regelungen gelten

demnach gilt der besonder Kündigungsschutz nach Elternzeit nicht mehr. Ich würde gerne wissen wie man sich dagegen schützen kann weil meine Frau und ich noch weitere kinder bekommen wollen und sie nicht auf ewig hausfrau sein will.
Danke im voraus
 
Hallo @mark bitte sei so nett und eröffne deinen Beitrag in einem neuen Thread, hier würde deine
Anfrage "unter gehen", daher schließe ich mal diesen Faden.
 
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